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Zusatzkosten

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Mitglied
Registriert: Nov 2017
Beiträge: 1
Hallo Zusammen, folgende Situation wir haben B2B Ware bestellt. Erste Rechnung am 11.10.17 Kosten passen. Es wird die gleiche Ware erneut bestellt. Wir erhalten keine Auftragsbestätigung. Die zweite Rechnung erfolt am 27.10.17 mit zusätzlich fiskalischen Kosten und fällt um 30 € höher aus ist dies Rechtens ?
Mitglied
Registriert: Jul 2017
Beiträge: 314
Hallo,

im Zweifel ist eine juristische Beratung durch einen Fachanwalt sicherlich der richtige Weg. Daher alle Angaben ohne Gewähr!

Offenbar ist die zweite Bestellung nicht so erfolgt, wie es eine Absprache zwischen den beiden Parteien machen würden. Damit fehlt - wenn man so will - von der einen Seite die Willenserklärung. Der Aufschlag wäre nicht rechtens. Ein anderer Hintergrund wäre, wenn sich in der Zwischenzeit die rechtliche Situation insofern verändert hat, alsdass zum Beispiel die Umsatzsteuer gestiegen ist oder auch Zollabgaben. Bei B2B-Geschäften wird normalerweise davon ausgegangen, auf Basis der Nettobeträge zu verhandeln.

Alle Angaben ohne Gewähr, da wäre aber meine Interpretation - aus der Ferne, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen.

Viele Grüße

Chris


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