Moin! Ich kalkuliere gerade die Gründung einer Unternehmergesellschaft durch und bei der Rentabilitätsvorschau stellen sich mir einige Fragen zur Steuerlast.

1. Ich orientiere meine Vorschau an einer Vorlage vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. In der Vorlage werden betriebliche Steuern mit zur Berechnung des Betriebsergebnisses herangezogen. Ich habe unterschiedliche Angaben dazu gefunden, was unter "betriebliche Steuern" fällt. Welche Steuern gehören mit ins Betriebsergebnis und was wird außerhalb davon berechnet?

2. Für die UG kalkuliere ich im ersten Jahr Umsatzerlöse von 34650€. Wareneinsatz und Aufwendungen summieren sich auf 25895,50€ = 8754,50€ als Betriebsergebnis vor Steuern. Meine Steuerkalkulation sähe jetzt so aus:

8754,50€ Betriebsergebnis
- 6583,50€ Umsatzsteuer
+ 4920,14€ Vorsteuer
= 7091,14€

70% des Jahresgewinns soll an gemeinnützige Zwecke gespendet werden. (Die UG arbeitet zwar unternehmerisch, aber nicht für sich gewinnorientiert.) Bis zu 20% des Gewinns oder 4% des Umsatzes können steuerlich geltend gemacht werden. Damit reduziert sich die Berechnungsgrundlage für Körperschafts- und Gewerbesteuer auf 7091,14€ - 1386€ (4% vom Umsatz) = 5705,14€.

Steuerlast: 5705,14€ x (0,15 + (0,15x0,055) + 0,147%) = 1741,50€

7091,14€ - 1741,50€ = 5349,63€.
Spenden: 0,7 x 5349,63€ = 3744,74€

Jahresgewinn nach Steuern und Spenden: 1604,89€.

Davon werden 25% in die gesetzliche Rücklage eingestellt und 1203,67€ bleiben für die Weiterentwicklung des Unternehmens.


Ist diese Kalkulation grundsätzlich richtig? Ich bin mir da noch ziemlich unsicher. Danke im Voraus!