Unternehmensveräußerung mit Schwierigkeiten
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln sorgt für Unmut bei Unternehmen. Eine Due Diligence ist demnach nur mit einstimmigem Beschluss möglich, es sei denn, die Satzung sagt etwas anderes aus.
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln sorgt für Unmut bei Unternehmen. Eine Due Diligence ist demnach nur mit einstimmigem Beschluss möglich, es sei denn, die Satzung sagt etwas anderes aus.