Verschlagwortet: Förderung

Hartz IV und die Förderung der Prostitution

Hartz IV und die Förderung der Prostitution

Seit 2002 ist der "Beruf" der Prostituierten legalisiert, was bedeutet, daß der mit der Nutte geschlossene Vertrag nicht mehr sittenwidrig und damit i.S.d. §138 BGB nichtig ist. Mehr dürfte das aber damit zu tun...