Verbrauchsfolgebewertung: denn sie wissen nicht, was sie tun
Fordert §252 Abs. 1 Nr. 3 HGB noch, die Vermögensgegenstände und Schulden einzeln zu bewerten, ist diese Einzelbewertung bei vielen gelagerten Kleinteilen nicht praktisch durchführbar. Die Gleichbewertung (§240 Abs. 3 HGB), die Durchschnittsbewertung (§240...