BilMoG: die Neuregelung der Bilanzierung der immateriellen Vermögenswerte
Nachdem man anfänglich offenbar über eine Aktivierungspflicht bei den selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen nachgedacht hat, ist jetzt ein Wahlrecht herausgekommen, das das alte Aktivierungsverbot in §248 Abs. 2 HGB ersetzt. Dieses Wahlrecht gilt nur für...