Aktienrechtliche Rücklagen nach §150 AktG, ein Prüfungsknaller
Die Eigenkapitalrechnung der Aktiengesellschaft war schon immer bei den Prüfungslyrikern beliebt, denn anders als die Bilanz der Personengesellschaften hat sie ein nach §266 Abs. 3 HGB feststehendes Schema, das wenig Interpretationsspielraum in Prüfungen läßt,...