Was ist die Kostenartenrechnung?

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Sie befasst sich mit der wert- und mengenmäßigen Erfassung der angefallenen Kosten. Die Ergebnisse der Kostenartenrechnung sind gleichzeitig Grundlage für die Planung der Kostenarten für die Folgeperiode.

Unterschiedliche Ansätze aus der Literatur lassen die Kosten unterteilen in:

  • nach Art der eingesetzten Produktionsmittel
  • nach betrieblicher Funktion
  • und nach Art der Einsatzgüter

So kann man die Kostenarten in sieben natürliche Kosten aufteilen.

  1. Materialkosten
  2. Arbeitskosten
  3. Betriebsmittelkosten
  4. Kapitalkosten
  5. Kosten für Fremdleistung
  6. Abgaben an die öffentliche Hand
  7. Wagniskosten

Widmen wir uns zuerst den Materialkosten.

Die Materialkosten setzen sich aus Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe zusammen. Als Verfahren zur Ermittlung der Materialverbrauchsmengen haben folgende Methoden bewährt.

  • Das Festwertverfahren

Die Materialzugänge entsprechen dem Materialverbrauch.

  • Inventurmethode

Die Berechnung erfolgt über Bestandsveränderungen.

  • Skontrationsmethode

Ist die Korrektur der Inventurmethode über Materialentnahmeschein

  • Rückrechnungsmethode

Es werden die Verbrauchsmengen des Materials bezüglich der Zusammensetzung der Produkte ermittelt. Was bedeutet, dass anhand von Stücklisten die Sollverbrauchsmengen ermittelt werden.

Die Verfahren zur Berechnung der Materialverbrauchsmengen, kann über das Verbrauchsfolgeverfahren Fifo, Lifo, Hifo oder Lofo sowie über die periodische und permanente Durchschnittsbewertung erfolgen.

  • Fifo = fist in – first out
  • Lifo = last in – first out
  • Hifo = highest in – first out
  • Lofo = lowest in – first out

Die nächste zu beschreibende Kostenart, sind die Arbeitskosten.

Zu den Arbeitskosten zählen:

  • Löhne (Zeitlohn, Leistungslohn)
  • Gehälter
  • Personalnebenkosten (Sozialkosten)
  • Sonstige Personalkosten (Kosten zu Vorstellungsgesprächen etc.)
  • Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Betriebsmittel-, Kapital- und Wagniskosten

Die Betriebsmittelkosten, Kapitalkosten und Wagniskosten gehören zu den kalkulatorischen Kosten. Die Betriebsmittelkosten werden üblicherweise kalkulatorisch abgeschrieben. Die kalkulatorische Abschreibung ist in der Ursache als wirtschaftlich oder verbrauchsbedingt zu unterscheiden. Als gängige Abschreibungsmethoden haben sich die lineare Abschreibung, degressive Abschreibung und die Leistungsabschreibung bewährt. Die lineare Abschreibung berechnet sich nach dem Wiederbeschaffungswert, geteilt durch die tatsächliche Nutzungsdauer. Die degressive Abschreibung geht anders als bei der linearen Abschreibung, von abnehmenden Abschreibungsbeträgen aus. Zu Beginn der Nutzungsdauer sind also die Abschreibungsbeträge höher, als zum Ende. Bei der Leistungsabschreibung wird die Abschreibung nicht nach der Nutzungsdauer, sondern nach dem Leistungsvermögen der Anlage ermittelt. 

Mit den Kapitalkosten werden die Kosten bewertet, die mit dem gebundenen Kapital/Vermögen entstehen. Sie werden auch als kalkulatorische Zinsen bezeichnet.

Die ermitteln sich über die Anschaffungskosten + Restwert / 2 x Zinssatz.

Zu den kalkulatorischen Wagnissen werden die Kosten berücksichtigt, die als Risiko einer Unternehmertätigkeit zu werten sind.

Kosten für Fremdleistung und Abgaben an die öffentliche Hand

Die Kosten für Fremdleistung stellen jene Kosten dar, die durch eine Leistungserbringung Dritter in Anspruch genommen wurde. Zum Schluss haben wir noch die Abgaben an die öffentliche Hand. Darunter zählen Steuern, Gebühren und Beiträge.

Zusammenfassend bildet die Kostenartenrechnung die allgemeine Grundlage zur Kosten- Leistungsrechnung.

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