BilMoG: Kommt es zu einer Verschiebung des Inkrafttretens?

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Schon früher haben wir uns an dieser Stelle Gedanken darüber gemacht, ob das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft treten wird. Das BilMoG enthält die durchgreifendste Reform der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften seit dem Bilanzrichtliniengesetz von 1985 (Übersicht). Allerdings scheint das Projekt beim Gesetzgeber nicht unumstritten zu sein. Das führt zu Schwierigkeiten in den Unternehmen, denen die Zeit für notwendige Anpassungen schon jetzt davonläuft. Unsere Prognose: es kommt zu einer mindestens teilweisen Verschiebung auf ein Inkrafttreten erst 2010.

So liegt seit dem 21. Mai der Regierungsentwurf des BilMoG vor, der im Vergleich zum vorherigen Referentenentwurf zahlreiche Änderungen aufweist. Hierzu hat am 4. Juli der Bundesrat Stellung genommen. Am 30. Juli hat die Bundesregierung ihrerseits einen neuen Gesetzentwurf und eine Gegenäußerung vorgelegt. Daß die Konfliktlinien hier noch längst nicht bereinigt sind, ist offensichtlich.

Auf unsere Rückfrage beim Bundesministerium der Justiz scheint es sich nunmehr abzuzeichnen, daß das Gesetz nicht mehr fristgerecht zum Jahresende vorgelegt wird, insbesondere auch, weil viele der Einzelvorschriften weitreichende Softwareänderungen in der Wirtschaft bedingen. Dazu ist aber keine Zeit mehr, wenn es das BilMoG erst im Herbst oder gar erst kurz vor Weihnachten in das Bundesgesetzblatt schafft. Wir rechnen also derzeit mit einer mindestens teilweisen Verschiebung des Vorhabens.

Die Sache ist auch deshalb spannend, weil Bilanzrechtsmodernisierungspläne schon seit 2004 durch die Gesetzgebungslandschaft geistern, bisher aber mehrfach im Rohr stecken geblieben sind. Einige der ursprünglichen BilMoG-Vorhaben fanden schon 2005 den Weg in das damalige Bilanzrechtsreformgesetz, andere gingen mit Ende der Schröder-Regierung unter – um hernach unter Merkel aus der Versenkung zu entsteigen. Daß es diesmal endlich was wird, ist indes zu hoffen, denn Regelungen wie §248 Abs. 2 HGB sind in Zeiten der internationalen Rechnungslegung absolut nicht mehr zeitgemäß. Also lieber ein verschobenes ordentliches als ein baldiges aber möglicherweise fehlerhaftes Gesetz…

Der BWL-Bote bleibt am Ball und wird weiter berichten.

Links zum Thema: BilMoG: Übersicht über geplante Neuregelungen im Handelsrecht (interner Link) | Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 344/08) (externer Link)

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