Abbaubare fixe Kosten

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BWL LexikonBereichsfixkosten, der Teil der Fixkosten, der sich zwar nicht dem einzelnen Leistungsträger (Kalkulationsobjekt) zurechnen läßt, aber einen bestimmten Bereich der betrieblichen Leistungserstellung umfaßt, der, für sich genommen, bei Stillegung bestimmter Produktionsbereiche oder Abteilungen abbaubar ist. Für abbaubare Fixkosten gilt daher meist das Phänomen der Kostenremanenz, d.h., werden die jeweiligen Kosten ersteinmal eingegangen, so bleiben sie bei späterem Rückgang der Geschäftstätigkeit solange bestehen, bis eine Abteilung oder ein Bereich ganz geschlossen werden (Kostenremanenz). Abbaubare Fixkosten haben daher Risikocharakter.

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