Studienfinanzierung

Share

Studienfinanzierung
Wer ein Studium anstrebt, muss sich zwangsläufig Gedanken über die Studienfinanzierung machen. Miete, Lebensmittel und Semesterbeiträge müssen bezahlt werden und nicht jeder Student kann auf die Übernahme aller Kosten durch die Eltern hoffen. Daher gilt es, ein funktionierendes Finanzierungskonzept für das eigene Studium zu erstellen. Die Möglichkeiten, die dir zur Finanzierung des Studiums zur Verfügung stehen, stellen wir hier vor.

Inhaltsverzeichnis:
[x] BAföG
[x] Studienkredit
[x] Stipendium
[x] Nebenjob/Studentenjob
[x] Verdienstgrenzen

Rund 800 Euro gibt der durchschnittliche Student monatlich aus, dabei entfallen mit etwa 560 Euro die meisten Kosten auf Miete und Essen – das hat die 2013 veröffentliche 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks ergeben. Je nach Wohnort, Wohnart und persönlichem Lebensstandard können die monatlichen Kosten natürlich deutlich höher liegen – oder auch geringer sein. Bei dieser Summe fragen sich nicht wenige Studenten „Woher nehmen, wenn nicht stehlen?“, denn nicht jeder kann auf großzügige Unterstützung der Eltern oder einen lukrativen Job zurückgreifen.

StudienkreditDenkbar sind verschiedene Wege der Studienfinanzierung. Wir werden hier die meistgenutzten und besten Möglichkeiten vorstellen. BAföG, Nebenjob, Studienkredit – nicht immer muss man sich auf eine Variante beschränken, sondern kann verschiedene Angebote kombinieren. Jeder sollte hier für sich den besten Weg finden. Im Hinterkopf solltest du dabei immer behalten, dass Kredite nur eine Leihgabe sind und irgendwann zurückgefordert werden.

BAföG


BAföG ist eine Abkürzung und steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Nach diesem Gesetz stellt der Staat Förderungsmittel zur Verfügung, die jedem eine Ausbildung nach seinen Neigungen und Interessen ermöglicht. Die finanzielle Unterstützung soll dazu dienen, dass niemand beispielsweise ein Studium nicht beginnen kann, weil er sich dessen Finanzierung nicht leisten kann. Hiermit wird auch gleich die Einschränkung genannt: BAföG bekommt nur, wer nicht selbstständig für die Ausbildungskosten sowie seinen Lebensunterhalt während der Ausbildung/Studium aufkommen kann UND dessen Eltern oder Ehepartner dies auch nicht können. Dazu mehr im Punkt „Wer hat Anspruch auf BAföG“

BAföG besteht zu 50 % aus einem Zuschuss und zu weiteren 50 % aus einem unverzinslichen Darlehen. Das bedeutet, dass nach dem Studium oder der Ausbildung nur die Hälfte zurückgezahlt werden muss. Wer die gesamte BAföG-Summe auf einmal zurückzahlt oder sein Studium besonders schnell absolviert hat, bekommt weitere Reduzierungen auf den fälligen Betrag, so dass es möglich ist, weniger als 50 % zurückzahlen zu müssen.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Forschung und Bildung werden folgende Ausbildungsformen durch das BAföG gefördert

    1. weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10 [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],

    2. Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10 [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],

    3.
    Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt [§ 2 Abs. 1 Nr. 1 BAföG],

    4. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln [§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG],

    5. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt [§ 2 Abs. 1 Nr. 3 BAföG],

    6. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs [§ 2 Abs. 1 Nr. 4 BAföG],

    7.
    Höheren Fachschulen und Akademien [§ 2 Abs. 1 Nr. 5 BAföG],

    8. Hochschulen [§ 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG].

Darüber hinaus gibt es auch noch die Förderung durch Meister-BAföG. Alle Informationen zur Förderung finden Sie hier.


Studienkredit


Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat für die zukünftigen Akademiker zwei Kredite im Angebot. Dabei ist die Gewährung der Kredite vom eigenen Einkommen oder dem Einkommen der Eltern unabhängig. Zudem födert die KfW sowohl das Erst- als auch das Zweitstudium sowie postgraduale Studien und Promotionen bei geringer Verzinsung. Der Zinssatz unterliegt der Bundesgarantie.

1. Der Studienkredit

Für das Erststudium kann der Student bei der KfW einen Studienkredit beantragen. Der Studienkredit ist ausschließlich für die Finanzierung der Lebenshaltungskosten gedacht. Die Beantragung des Darlehens ist immer auf das erste Studienfach bezogen, auch wenn parallel mehrere Fächer studiert werden. Der monatliche Mindestbetrag liegt bei 100,- EUR, max. können monatlich 650,- EUR bis zum 10. Fachsemester ausgezahlt werden. Die Rückzahlung erfolgt nach einer Karenzphase von 18 bis 23 Monaten nach Beendigung des Studiums. Der Rückzahlungszeitraum kann bis 25 Jahre gewählt werden.

2. Der Bildungskredit

Der Bildungskredit ist nicht für das Erststudium gedacht. An die Förderung sind enge Bedingungen geknüpft, so muss der Student

  • bereits eine Zwischenprüfung bestanden haben
  • den ersten Teil eines konsekutiven Studiengangs abgeschlossen haben
  • ein postgraduales Diplomstudium oder ein Master- bzw. Magisterstudium betreiben
  • ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums betreiben
  • Teilnehmer eines in- oder ausländischen Praktikums sein, das im Zusammenhang mit dem Studium durchgeführt wird

Erfüllt der Student die Bedingungen, kann er für max. 24 Monate je 300,- EUR ausgezahlt bekommen. Die Rückzahlung erfolgt nach 4 tilgungsfreien Jahren, beginnend mit der ersten Auszahlung, in festen Raten zu 120,- EUR

Voraussetzungen für eine Förderung mit dem KfW-Kredit:

Du musst:

  • Zwischen 18 und 44 Jahre alt sein
  • An einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland eingeschrieben sein
  • Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend studieren.

Zusätzlich solltest du

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • oder Familienangehöriger eines deutschen Staatsbürgers sein, mit dem du dich gemeinsam in Deutschland aufhältst

Sollte keine dieser beiden Voraussetzungen auf dich zutreffen, erfährst du weitere Möglichkeiten und Ausnahmen auf der Webseite der KfW.



Stipendium

Stipendium

Um das Thema Stipendium ranken sich viele Mythen. So steht an erster Stelle meist der landläufige Irrglaube, dass ein Stipendium nur bekommt, wer entweder bedürftig oder hochbegabt oder gleich beides ist. Zusätzlich bewerben sich viele Studenten erst gar nicht um ein Stipendium, da sie davon ausgehen, dass es nahezu unmöglich ist, in den Genuss einer Förderung zu kommen. Aber weit gefehlt, die Chancen sind gar nicht so gering, wie angenommen. Durch die Zurückhaltung vieler Studierender werden viele Stipendien erst gar nicht vergeben. Zudem kann mit dem Vorurteil aufgeräumt werden, dass Fördervereine nur auf Leistung aus sind. Oft steht weniger eine überragende Leistung im Studium im Fokus, sondern soziales oder politisch-gesellschaftliches Engagement oder die Bearbeitung eines bestimmten Themenbereichs in der Abschlussarbeit. Der größte Vorteil eines Stipendiums ist dabei sicher, dass dieses kein Kredit ist und daher nicht zurückgezahlt werden muss.

Nichtsdestotrotz bekommt man ein Stipendium nicht einfach so. Ein bisschen Engagement bei Bewerbung und Studium sind das Mindestmaß, das es zu erfüllen gibt. Es lohnt sich in jedem Fall, ein passendes Stipendium zu recherchieren und sich hierfür auch zu bewerben.


Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die ein Stipendium an Studenten vergeben. Dabei existieren sowohl staatliche Einrichtungen, deren Ausschüttung durch die Bundesregierung finanziert wird, als auch private Stiftungen oder Einrichtungen.

Unter den staatlichen Stiftungen sind z.B. Parteien aus dem Bundestag, Religionsgemeinschaften, die Bundesregierung sowie Gewerkschaften.

Private Stipendien werden von verschiedenen Organisationen oder Fördervereinen vergeben und vollständig aus privater Hand finanziert.

Nicht jedes Stipendium ist für jeden Studiengang geeignet. Viele Einrichtungen haben ihre Qualifikation in einzelnen Fachbereichen und vergeben nach diesen Kriterien auch nur eine Förderung an Studierende aus gleichen oder ähnlichen Bereichen. Aber keine Sorge, für jeden Studiengang gibt es eine spezielle Förderungsmöglichkeit.

Im Internet findest du verschiedene Portale, die eine Übersicht aller Stipendiumsgeber zusammengestellt haben. Hier kannst du entsprechend nach deinen Bedürfnissen, Zielen und deiner Fachrichtung filtern.

Gute Anlaufstellen sind z.B.

  • e-fellows.net
  • myStipendium.de
  • hochschulkompass.de



Nebenjob

Nebenjob/Studentenjob

Den EINEN klassischen Studentenjob gibt es nicht. Aber der studentische Nebenjob ist eine super Möglichkeit, sich sein Studium zu finanzieren oder zumindest ein bisschen zu BAföG, Studienkredit oder Stipendium hinzu zu verdienen – zumindest in einem Umfang, den das Studium zulässt.

Häufig kommt der Studentenjob einem Minijob gleich. Dieser kann in Kaufhäusern, Kneipen oder Gastrobetrieben genauso gefunden werden wie bei Marktforschungsinstituten oder Supermärkten. Wer keine Lust auf einen Job hat, der einen beruflich nicht weiterbringt und nur für ein Plus auf dem Konto sorgt, sollte überlegen, einen Studentenjob zu finden, der dem Berufsziel schon nahe kommt. Viele Unternehmen stellen Werkstudenten ein oder vergeben Minijobs an studentische Aushilfen. Auch am Lehrstuhl werden immer wieder HiWi-Stellen ausgeschrieben. Solche Jobs sind allerdings heißbegehrt und die Konkurrenz entsprechend groß.

Zu den beliebtesten Nebenjobs gehören Bürotätigkeiten als Assistenz oder Aushilfe. Insbesondere Masterstudenten haben natürlich den Vorteil, dass sie bereits über eine abgeschlossene Ausbildung verfügen und dementsprechend höhere Vergütungen erhalten können. Zudem kann durch eine Tätigkeit als Werksstudent auch schon erste Praxiserfahrung im eigenen Fachbereich gesammelt werden. Diese Berufserfahrung wirkt sich natürlich auch positiv auf den Lebenslauf und somit positiv für spätere Bewerbungen aus.

Bei der Auswahl deines Nebenjobs solltest du darauf achten, dass der Job Flexibilität mit sich bringt. Vor allem in Prüfungsphasen benötigen Studierende genau diese besonders.

Genau hier sind auch die größten Schwierigkeiten zu erwarten: Die Studierenden sollten bei der Auswahl des Nebenjobs darauf achten, dass Flexibilität nicht nur vom Arbeitnehmer erwartet wird. Muss in der Prüfungsphase viel gearbeitet werden, leidet unter Umständen das Studium unter der Nebentätigkeit.
Datenbank Nebenjob/Studentenjob/Werkstudentenjob einbinden


Verdienstgrenzen

Grundsätzlich kannst du während des Studiums so viel verdienen wie du willst. Allerdings solltest du wissen, dass du auch als Student ab einer bestimmten Einkommensgrenze Steuern auf dein Einkommen zahlen musst. In diesem Fall solltest du dir genau ausrechnen, wie hoch diese Steuerabgabe ist und ob sich das für dich überhaupt lohnt.

2013 lag der Steuerfreibetrag bei 8.130 Euro für das gesamte Jahr. 2014 bei 8.354 Euro. Überschreitet dein Einkommen diese Grenze, bist du steuerpflichtig.

Für BAföG-Empfänger gelten andere Regelungen. Hier darf dein Einkommen pro Jahr nicht über 4.800 Euro liegen, also 400 Euro pro Monat. Überschreitest du diesen Betrag, werden dir 78 % des Bruttoeinkommens vom BAföG abgezogen.

Wer noch Kindergeld bekommt, sollte sich ebenfalls informieren, wie hoch die Zuverdienstgrenze ist. Hier gilt: Handelt es sich beim Studium um die erste Berufsausbildung, ist das Einkommen unerheblich. Wurde beispielsweise aber vorher eine Ausbildung absolviert, kann eine sozialversicherungspflichtige Nebentätigkeit nicht nur den Kindergeldanspruch verwirken, sondern die Eltern auch zur Rückzahlung bereits erhaltener Leistungen für das gesamte Kalenderjahr verpflichten.