Liebe Helfer,

mich beschäftigt eine Frage:

Ich soll die Anschaffungskosten nach Wertobergrenze berechnen, was generell kein Problem darstellt, bis auf folgendes:

Verwaltungsgemeinkosten 6000 € (entnommen aus dem Betriebsabrechnungsbogen).

Dadurch dass die Verwaltungsgemeinkosten dem Betriebsabrechnungsbogen entnommen wurden, heißt das doch, dass diese komplett mit rein genommen werden
können oder?

Es können ja sonst nur angemessen Teile der Verwaltungsgemeinkosten mit ein bezogen werden.

Ist das richtig ?

Mit freundlichen Grüßen
Crizziiee