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Zuordnung von Bezugskosten

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Beiträge: 95
Hallo,

ein Unternehmen schließt im Laufe eines Jahres viele Verträge mit unterschiedlichen Kunden über die Lieferung der gleichen Ware ab. Die Lieferungen sollen im Folgejahr erfolgen. Die Verkaufspreise orientieren sich am schwankenden Marktpreis. Sobald ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, wird die Ware sofort beim Vorlieferanten gekauft. Dieser liefert die Ware ebenfalls im Folgejahr.

Wie ordnet man die Bezugskosten in einer Deckungsbeitragsrechnung sinnvollerweise den Kaufverträgen zu?

In diesem Fall könnte man die einzelnen Einkäufe sogar direkt mit den Verkäufen in Verbindung bringen und entsprechend bewerten.

Aber was wäre, wenn unregelmäßig übers Jahr verteilt 100 Verkäufe stattfinden und die Eindeckung beim Vorlieferanten z.B. monatlich auf Basis der geschätzten Jahresmenge erfolgt?

Ich freue mich auf Eure Kommentare.
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Registriert: Apr 2010
Beiträge: 429
Moin!

Abgesehen von der ziemlich unrealistischen Ausgangslage:

Hauself90 schrieb
ein Unternehmen schließt im Laufe eines Jahres viele Verträge mit unterschiedlichen Kunden über die Lieferung der gleichen Ware ab. Die Lieferungen sollen im Folgejahr erfolgen. Die Verkaufspreise orientieren sich am schwankenden Marktpreis. Sobald ein Kaufvertrag abgeschlossen wird, wird die Ware sofort beim Vorlieferanten gekauft. Dieser liefert die Ware ebenfalls im Folgejahr.



Verstehe ich das Problem nicht!

Zitat
Wie ordnet man die Bezugskosten in einer Deckungsbeitragsrechnung sinnvollerweise den Kaufverträgen zu?

In diesem Fall könnte man die einzelnen Einkäufe sogar direkt mit den Verkäufen in Verbindung bringen und entsprechend bewerten.


Und wo ist jetzt das Problem? Und was meinst du mit "bewerten"?

Zitat
Aber was wäre, wenn unregelmäßig übers Jahr verteilt 100 Verkäufe stattfinden und die Eindeckung beim Vorlieferanten z.B. monatlich auf Basis der geschätzten Jahresmenge erfolgt?


Hast du ebenfalls Bezugskosten, die zum Einstandspreis gehören!

Hast du eine konkrete Aufgabe vorliegen oder ist dir das nur mal so eingefallen? :mrgreen:

Gruß
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Registriert: Jan 2012
Beiträge: 95
Hallo Nachdenker,

nachdenker schrieb
Abgesehen von der ziemlich unrealistischen Ausgangslage:


So unrealistisch ist das gar nicht, so funktioniert der Strom- und Gasmarkt auf Großkundenebene.

Ich versuche das Problem mal ein wenig konkreter zu beschreiben:

Januar 01:
Kunde X kauft 1 GWh Strom zu 3 Ct/kWh.
Beim Vorlieferanten werden ebenfalls 1 GWh Strom zu 2,9 Ct/kWh eingekauft.
Die Lieferung erfolgt dann von Januar bis Dezember 02.

Februar 01:
Kunde Y kauft 2 GWh Strom zu 5 Ct/kWh.
Beim Vorlieferanten werden ebenfalls 2 GWh Strom zu 4,9 Ct/kWh eingekauft.
Die Lieferung erfolgt ebenfalls von Januar bis Dezember 02.

Jahr 02:
Die Kunden erhalten monatlich Rechnungen über den von Ihnen bezogenen Strom mit den vereinbarten Preisen.
Der Vorlieferant errechnet aus allen Einkäufen für das Jahr einen Durchschnittspreis, in diesem Fall 4,23 Ct. Mit diesem Durchschnittspreis wird dann die Lieferung übers Jahr abgerechnet. Am Ende kommt logischerweise der gleiche Wert heraus, als wenn die einzelnen Tranchen mit dem jeweiligen Wert berechnet werden würden, dieses Vorgehen dient also nur der Vereinfachung der Abrechnung.

Fragestellung:
Von Kunde X erhalten wir je kWh 3 Ct.
Von Kunde Y erhalten wir je kWh 5 Ct.

Welche Bezugskosten ordne ich den Kunden zu, um einen Deckungsbeitrag I zu ermitteln?
Möglichkeit 1: der Preis der direkt auf den Verkauf folgenden Einkäufe, also 2,9 & 4,9.
Möglichkeit 2: Der Durchschnittspreis aller im Jahr erfolgten Einkäufe, also 4,23.
Möglichkeit 3: ???

Zu Möglichkeit 1: Man muss sich nicht zwangsläufig sofort nach Abschluss des Vertrags mit der Menge beim Vorlieferanten eindecken, sondern könnte auch alles auf einmal zu einem günstigen Zeitpunkt kaufen. Dieses Vorgehen dient lediglich der Risikominimierung um nicht von den Preisschwankungen überrascht zu werden.
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Registriert: Apr 2010
Beiträge: 429
Moin!

Hauself90 schrieb
So unrealistisch ist das gar nicht, so funktioniert der Strom- und Gasmarkt auf Großkundenebene.


Ja nach deiner Beschreibung sind wir ja auch auf einer ganz anderen Baustelle!

Wenn du in deinem Ursprungspost lapidar von "Bezugskosten" redest, muss man ja von den klassischen Kosten wie Fracht, Rollgeld, Versicherung etc. ausgehen. :mrgreen:

Das wir in einer absoluten Ausnahme sind, weiß ich ja jetzt erst. Mag sein, dass dort von "Bezugskosten" gesprochen wird, entspricht aber wohl eher dem "Einstandspreis" der klassischen Kalkulation! ;)

Die Frage ist: Welches Ziel soll verfolgt werden?


Zitat
Welche Bezugskosten ordne ich den Kunden zu, um einen Deckungsbeitrag I zu ermitteln?
Möglichkeit 1: der Preis der direkt auf den Verkauf folgenden Einkäufe, also 2,9 & 4,9.


Würde Sinn machen, wenn Ziel die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Kunden ist.

Durch die Einschränkung:

Zitat
Zu Möglichkeit 1: Man muss sich nicht zwangsläufig sofort nach Abschluss des Vertrags mit der Menge beim Vorlieferanten eindecken, sondern könnte auch alles auf einmal zu einem günstigen Zeitpunkt kaufen. Dieses Vorgehen dient lediglich der Risikominimierung um nicht von den Preisschwankungen überrascht zu werden.


ist das natürlich nur als ex post Analyse möglich.

Zitat
Möglichkeit 2: Der Durchschnittspreis aller im Jahr erfolgten Einkäufe, also 4,23.


Wäre die Wirtschaftlichkeit der Gesamtsparte "Strom" des Unternehmens.

Zitat
Möglichkeit 3: ???


Fällt mir grad auch keine ein! :lol:

Gruß


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