gibt eine Faustregel, wann das Bestellpunktverfahren und wann das Bestellrythmusverfahren zur Ermittlung des Wiederbeschaffungszeitpunktes angewendet wird?
In einschlägiger Literatur ist oftmals widersprüchliches zu lesen:
So heißt es beispielsweise in einem Buch, dass das Bestellpunktverfahren eher bei Gütern mit mittlerer bis niedriger Vorhersagegenauigkeit angewandt werden solle. In anderen heißt es, es solle bei AX-, AY- und BX-Gütern angewandt werden, da so niedrigere Sicherheitsbestände realisiert werden können was kosteneinsparend wirkt.
Oder ist es eher eine Einzelfallentscheidung?
Viele Grüße
ecobiz
« Zuletzt durch ecobiz am 29.03.2015 03:04 Uhr bearbeitet. »