Hallo zusammen, schön, dass ich dieses Forum nutzen darf
Habe eine Frage zu Anderskosten und Zweckaufwand. Grundprinzip ist klar: Zweckaufwand (=Grundkosten) + neutraler Aufwand = Aufwand; Grundkosten + Zusatzkosten = Gesamtkosten. Aber wie genau werden die Anderskosten beziffert bzw. abgebildet??
Wenn ich bilanziell z.B. 1.500 EUR abschreibe und in der Kostenrechnung (kalk Abschreibung) 2.000 Eur, liegen ja Aufwand und Anderskosten vor - doch in welcher Höhe? Handelt es sich um 1.500 Eur Zweckaufwand (=Grundkosten) und 500 Eur Zusatzkosten? Oder 1.500 Eur Zweckaufwand und 2.000 Eur Anderskosten?
Noch verzwickter bei anderen Werten: wenn ich bilanziell z.B. 2.000 EUR abschreibe und in der Kostenrechnung 1.500 Eur - wie wird das dann ausgewiesen? 2.000 Eur Zweckaufwand und -500 Eur Anderskosten? Oder 1.500 Eur Zweckaufwand und 500 Eur neutraler Aufwand? Oder 1.500 Eur Zweckaufwand und 2.000 Eur Anderskosten?
Ich kann es auch aus Büchern nicht herauslesen und habe im Netz nichts gefunden.
Danke für Tipps.
Forum
Anderskosten und Zweckaufwand
Seite: 1
Autor | Beitrag |
---|---|
#1 17.03.2015 21:21 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Mar 2015
Beiträge: 1
|
|
#2 17.03.2015 23:44 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Apr 2010
Beiträge: 429
|
Moin!
Da ist schon der erste Definitionsfehler! Zweckaufwand sind eben nicht gleich Grundkosten, sondernd Zweckaufwand sind Aufwendung, die überhaupt Kosten sind im Gegensatz zum neutralen Aufwand. Und das können dann entweder Grundkosten oder Anderskosten sein.
Korrekt!
Nein, denn Zweckaufwand ist eben NICHT gleich Grundkosten!
Ja!
as sollen den negative Kosten sein? Wäre dann ja eine Leistung!
Nein!
Noch weniger!!!!!! Zweckaufwand = 2.000 Anderskosten = 1.500
In den meisten Lehrbüchern steht in der Tat "Zweckaufwand = Grundkosten", das ist aber falsch!
Ich denke in ein oder zwei Jahren wird Google erfunden, dann findest auch du etwas! Gruß |
Seite: 1
Parse-Zeit: 0.1122 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.81 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9