Forum

durchlaufende Gelder - Pachtverträge bei weißen Flächen

Seite: 1

Autor Beitrag
Mitglied
Registriert: Jan 2015
Beiträge: 5
Hallo liebe Kollegen,

folgendes Thema beschäftigt mich.

Die Thematik der durchlaufenden Gelder ist mir bekannt. Es sind Fremdgelder, die wir (in diesem Fall der Landkreis) als Mittelperson vom tatsächlichen Schuldner an den Gläubiger weiterreichen.
Sie werden auf Verrechnungskonten, erfolgsneutral mit Zu- und Abgang dargestellt.

Die Besonderheit:

Wir als Landkreis sind für weiße Flächen zuständig. Hierunter werden landwirtschaftliche Flächen verstanden, die sich im Privateigentum befinden, deren Eigentümer jedoch gegenwärtig nicht bekannt oder auffindbar sind.
Die Kommune schließt über diese Flächen Pachtverträge mit den Agrargenossenschaften ab, welche diese bewirtschaften. Jedes Jahr wird den Agrargenossenschaften eine entsprechende Pachtabrechnung zugesandt.
Das Geld, welches diese bezahlen, wird "zwischengeparkt"/verwahrt. Wenn sich ein Eigentümer meldet und dies nachgewiesen/festgestellt werden kann, wird sein Anspruch der über die Jahre bestand an ihn ausgezahlt. - Das Geld wird also weitergereicht.-

Wenn nun die Abrechnung an die Agrargenossenschaft versandt wird, ist der "Anspruch" aufgrund des Pachtvertrages als durchlaufendes Geld einzubuchen um die Forderung darzustellen?
Darf durchlaufendes Geld nicht erst bei Zahlungseingang erfasst werden?
Was ist wenn der Versand der Abrechnung und die Zahlung in unterschiedliche Haushaltsjahre fallen?

Vielen dank.

:)
Mitglied
Registriert: Apr 2010
Beiträge: 429
Diese Frage solltest du besser in einem Rechtsforum im Bereich "öffentliches Recht" stellen! ;)
Mitglied
Registriert: Jan 2015
Beiträge: 5
Mhhh okay danke, werde es dort probieren. Lg


Seite: 1

Parse-Zeit: 0.0552 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 1.72 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 11