Hallo!

Ich habe eine Frage zur Konsolidierung im Rahmen des Konzernabschlusses (nach IFRS).

Wenn ich beispielsweise folgenden Sachverhalt habe:

Unternehmen A kauft am 15.10.X1 100% der Anteile an Unternehmen B. Unternehmen A ist konzernrechnungslegungspflichtig.

Wie gehe ich dann in der Konsolidierung vor? Muss ich die Kapitalkonsolidierung sofort nach Kauf durchführen, oder reicht es im Rahmen des Konzern-Abschlusses am 31.12.X1?

Und angenommen ich erstelle nun den Konzernabschluss am 31.12.X1. Wie gehe ich dann in der Reihenfolge vor?

Zuerst Kapitalkonsolidierung (vorausgesetzt diese wurde nicht schon zum Erwerbszeitpunkt durchgeführt) gefolgt von Schuldenkonsolidierung und zuletzt von Erfolgskonsolidierung?

Vielen Dank im Voraus für die Antwort!

Liebe Grüße,
Alexandra