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Periodische Abgrenzung von Kosten =Anderskosten?

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Registriert: Jul 2014
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Hallo liebe Leute,

im Zuge einer Übungsaufgabe zu Verständniswissen soll folgende Aussage mit "richtig" oder "falsch" bewertet werden:

"Die Zahlung der Kfz-Steuer am 1.10. sind nur teilweise aufwandsgleiche Kosten, wenn das Geschäftsjahr am 1.1. beginnt."

Laut Musterlösung ist die Aussage falsch mit der Begründung, dass es sich bei der Kfz-Steuer um voll aufwandsgleiche Kosten handelt, die allerdings periodisch abgegrenzt werden müssen.

Hierzu meine Frage:

Wenn ich nun aber periodisch abgrenze, dann führt das doch genau dazu, dass es sich nicht mehr um aufwandsgleiche Kosten handelt oder nicht? Denn in der Fibu steht ja als Aufwand der gesamte Jahresbeitrag. In die Kostenrechnung übernehme ich dann aber doch nur anteilig für die Zeit ab dem 1.10. bis zum Jahresende? Sprich: 3/12*entsprechender Steueraufwand?
Folglich übernehme ich dann ja den Aufwand aus der Fibu nicht einfach in die KLR und somit müsste es sich doch um Anderskosten und nicht um aufwandsgleiche Kosten handeln oder nicht?

Vielen Dank im Voraus!
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Registriert: Apr 2010
Beiträge: 429
Heidjer schrieb
"Die Zahlung der Kfz-Steuer am 1.10. sind nur teilweise aufwandsgleiche Kosten, wenn das Geschäftsjahr am 1.1. beginnt."

Laut Musterlösung ist die Aussage falsch mit der Begründung, dass es sich bei der Kfz-Steuer um voll aufwandsgleiche Kosten handelt, die allerdings periodisch abgegrenzt werden müssen.


Das ist auch korrekt!


Zitat
Wenn ich nun aber periodisch abgrenze, dann führt das doch genau dazu, dass es sich nicht mehr um aufwandsgleiche Kosten handelt oder nicht?


Falsch! Natürlich sind und bleiben es aufwandsgleiche Kosten. Durch die Abgrenzung wird nur die korrekte zeitliche Zuordnung vorgenommen!

Zitat
Denn in der Fibu steht ja als Aufwand der gesamte Jahresbeitrag. In die Kostenrechnung übernehme ich dann aber doch nur anteilig für die Zeit ab dem 1.10. bis zum Jahresende? Sprich: 3/12*entsprechender Steueraufwand?


Unsinn! Durch die Bildung eines RAP hast du in der BF eben nicht den Jahrebeitrag!

Zitat
Folglich übernehme ich dann ja den Aufwand aus der Fibu nicht einfach in die KLR und somit müsste es sich doch um Anderskosten und nicht um aufwandsgleiche Kosten handeln oder nicht?


Du hast anscheinen die zeitliche Abgrenzung in der BF nicht verstanden! ;)


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