Beispiel: Ein Knabe hat eine Prüfung hinter sich und will dies feier. Nachdem er bereits fünf Pils und acht Jägermeister getrunken hat, gab es zwei Bierrunden für alle Gäste aus. Der Wirt notiert sich 128,00 Euro. Am nächsten Tag verlangt er das Geld vom Knaben. Er sagt aber, dass er total betrunken war und verweigert die Bezahlung.
Also das dieser Kaufvertrag nichtig ist, verstehe ich schon. Aber ab wann ist er genau nichtig? Muss er nur die zwei Bierrunden nicht bezahlen? Oder alles nicht (Also: die 5 Pils, 8 Jägermeister und die 2 Bierrunden)?
Ich bin gerade in den Ferien, kann die Frage also nicht meinen Lehrerin stellen.
LG
« Zuletzt durch Greenhorn am 08.07.2014 16:00 Uhr bearbeitet. »