Hallo Liebes Forum ,
ich habe eine Frage bezgl. der Incoterms. Ich bin mir nicht sicher, ob der Verkäufer die Transportkosten tragen muss.
Angenommen der Lieferant hat seinen Betrieb in Hambur und versendet Ware nach München.
DDU München
DDP München
Wer muss hier die Transportkosten tragen? Der Verkäufer oder der Käufer?
Liebene Gruß
Rafa
Forum
incoterms 200
Gesperrt
Seite: 1
Autor | Beitrag |
---|---|
#1 27.07.2009 21:06 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Jun 2010
Beiträge: 25
|
|
#2 28.07.2009 09:06 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Aug 2009
Beiträge: 78
|
DDU Geliefert unverzollt ( ...benannter Bestimmungsort):
Der Verkäufer liefert dem Käufer die Ware unverzollt und nicht entladen an den genannten Bestimmungsort. Ab dann gehen die Kosten und die Risiken des Transports über. DDP Geliefert verzollt ( ...benannter Bestimmungsort): Der Verkäufer hat das Transportrisiko und die Transportkosten bis zum benannten Bestimmungsort zu tragen. Er kommt auch für die Freimachung zur Einfuhr auf, das heißt, er trägt auch die Einfuhrabgaben des Bestimmungslandes. |
#3 28.07.2009 10:05 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 2
|
|
#4 28.07.2009 21:14 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: Jun 2010
Beiträge: 25
|
Danke für den Link!
Ihr habt mir geholfen! |
Gesperrt
Seite: 1
Parse-Zeit: 0.0469 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 3.07 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9