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Hinweise für Berichte über IHK und Kritik an IHK

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Ort: Erfurt
Liebe Leute,

wie hinreichend bekannt, wird an dieser Stelle immer wieder Kritik an der IHK geübt. Das ist in Ordnung, und die Kammer hat das auch verdient. Kritische Äußerungen sind durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) und die Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) gedeckt. Ich bitte Euch aber aus gegebenem Anlaß, folgende Regeln bei solchen Kritiken einzuhalten:

1. Personennamen bei der Kammer (und ggfs. anderswo) sollen nur abgekürzt und nicht mit vollem Namen benannt werden. Also nicht "Herr Max Mustermann hat...", sondern "Herr M.M. hat...". Das entspricht allgemeinen presserechtlichen Gepflogenheiten.

2. Nur Personen des öffentlichen Lebens dürfen mit vollem Namen genannt werden. Das sind Stars, Politiker usw, aber i.d.R. keine Kämmerlinge.

3. Äußerungen, die als Beleidigung, Verleumdung, Üble Nachrede oder als Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstanden werden können, sollten unterbleiben.

Ansonsten bleibt mir anzumerken, daß ich die Hoffnung auch nach so vielen Jahren noch immer nicht aufgegeben habe, daß Kritiken mal auch als Verbesserungsvorschläge verstanden und entsprechend behandelt werden, denn schließlich sind die, die hier recht zahlreich lustweilen, die Kundschaft der Kammern. Und wie man der entsprechenden Kammerliteratur entnehmen kann, sollte auf Kundenanforderungen Rücksicht genommen werden :-)
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Hi Thiemu & all,

Ich habe von einer bestimmten Polizeidienststelle eine Offenlegungsanforderung nach §113 Abs. 1 TKG ("manuelles Auskunftsverfahren"). Ich habe die angerufen und gefragt, ob ich Beschuldigter oder Zeuge bin, denn als Beschuldigter würde ich natürlich erstmal die Aussage verweigern, aber sie sagten, daß ich als Betreiber dieses illustren Ortes "nur" Zeuge wäre. Dann bin ich zur Auskunft verpflichtet, denn das hier ist ja ein "geschäftsmäßiger" Dienst. Auch kostenlose Dienste können geschäftsmäßig sein.

Angefordert wurden eine eMail-Adresse und eine IP-Nummer eines bestimmten Nutzungsvorganges. Der betroffene User ist natürlich schon längst informiert. Solche Informationen sind nirgends verboten.

Um nicht als Mitstörer in Probleme zu kommen, habe ich die in der zugrundeliegenden Strafanzeige monierte Textstelle mit "Edited, Admin" überschrieben (waren nur drei Wörter), aber der Rest des Postings ist unverändert.

Die Sache zeigt wieder mal, daß das hier durchaus wirksam ist. Wir werden gelesen, und wir werden ernst genommen. Wie wir es aber dahin kriegen, daß sich auch was verbessert, das weiß ich leider nicht...

Ach ja: interessant ist übrigens der Umstand, daß ich von der Sache erst durch der Polizei erfahre. Jene freundlichen Kämmerlinge hätten sich auch direkt an mich in meiner Eigenschaft als Forenbetreiber wenden können. Interessant ist, daß sie das nichtmal versucht haben. Warum nicht, kann Gegenstand von Spekulationen sein. Fürchten sie einen ironischen Artikel von der Art wie "Kammer zensiert Forum"? Keine Ahnung, das wissen die wohl nur selbst...
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Ach ja, noch ein kleiner Nachsatz. Es ist natürlich absolut zufällig, daß heute nacht mit http://www.bwl-bote.de/20090720.htm ein Artikel erscheint, den man mit ein wenig Scheuklappen durchaus als kammerkritisch bezeichnen könnte :lol: Auch hier ist die Intention aber, daß sich beim DIHK, der Beschwerden bekanntlich ignoriert, http://www.bwl-bote.de/20081024.htm, endlich mal wer aufrafft, und aus dem Kammerdesaster eine ordnungsgemäße Bildungsveranstaltung macht. Das muß endlich mal passieren, würde sehr vielen Leuten hier und andernorts helfen. Der Artikel faßt darum die wichtigsten Problemfelder zusammen. Ebenso zufällig ist ganz sicher, daß gerade gestern ein ganzer Satz Kämmerlinge auf https://www.xing.com/profile/Harry_Zingel aufgetaucht ist. Komisch, was wollen die auf einmal alle dort :?:
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*lol*
Harry,
meinst Du der erste Absatz des Boten darf überhaupt veröffentlicht werden? Vor knapp 4 Wochen hat hier erst eine öffentliche Institution versucht die unabhängige Tagespresse zu nötigen, ihre Artikel vorher abzustimmen (sinngemäß zumindest) und angeblich falsche Zitate vorgeworfen. Erst als dann TV und die überregionale Presse über einen offenen Brief eben dieser Tageszeitung auf diesen dreisten Angriff aufmerksam geworden ist, hat man zum Rückzug geblasen.

Aber versucht hat man es. Nur der Vollständigkeit halber: es war damals nicht die bekannte Kammer! Nur vergessen haben die Kämmerlinge dabei, das man es inzwischen mit selbst ausgebildeten Betriebswirten zu tun hat, die auch über Ihre beruflichen und weitreichenden Netzwerke verfügen. Ich stelle mir gerade das Grinsen über beide Backen von einigen meiner Netzwerkmitglieder vor. :D

viele Grüsse auch an die betroffenen Mitstreiter,

Thiemu
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Sowas ganz Ähnliches gab es hier auch. Sie haben alle, die hier bisher dabei waren, zum Abtritt genötigt, mit mehr oder weniger fairen Mitteln. Sogar der Personaler der Oper, der bisher die ganzen Orga- und Führung-Dinger gemacht hat, ist nicht mehr dabei – ein herber Verlust, denn der versteht sein Handwerk wirklich. Dabei sind unter denen, die gegangen wurden, aber immer noch in Kontakt miteinander sind, eine Vielzahl übler Details ans Licht gekommen. Die kann man aber wohl wirklich nur noch anonym bloggen; hier wage ich *das* wirklich nicht.
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Ich sage dazu nur, das scheint ein billiger Versuch der Kammer zu sein gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit zu verstossen und durch die Hintertür Leute zum Schweigen zu bringen.....

Schade das ich nicht der Angeklagte bin denn ich bin sehr prozessfreudig und würde dieser Kammer Feuer machen das nicht mal mehr Asche übrig bleibt. :twisted:
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Hier sind mehrere Dinge auffällig. Zunächst war der Tatvorwurf Verleumdung. Dies wird in der Rechtspraxis kaum verfolgt; ist ja ohnehin "nur" ein Antragsdelikt. Die "verleumderische" Äußerung war auch in meinen Augen wirklich eine Bagatelle. Normalerweise lachen die da drüber; hier nicht. Warum? Zum Vergleich: Anfang 2008 bis Mai 2009 war ich Ziel einer massiven Hetzkampagne eines sehr zweifelhaften "Bildungsunternehmers", der hunderte (!) von Haßpostings überall schrieb, weil ich sein zweifelhaftes Geschäftsmodell aufgedeckt und dadurch gestört hatte. Das führte zu - nichts. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, selbst noch bei Nazi-Beschimpfungen! Erst wegen Nachstellung habe ich den drangekriegt, nach Monaten. Hier aber geht es um drei Worte, die ein einziges Mal geschrieben wurden. Es sieht also sehr danach aus, daß mit zweierlei Maß gemessen wird. Warum??
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Harry was ich traurig finde ist das ich als Steuerzahler Polizei und Staatsanwaltschaft bezahlen muss die sich mit solchen lächerlichen Bagatellfällen auseinander setzen müssen.
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Hi,

Ihr braucht Euch allesamt keine Sorgen wegen sowas zu machen.

Grund, lange Version: <A HREF="http://tinyurl.com/ypnu9n" TARGET="_NEW">Klick!</A>
(Vorsicht, Bürokratendeutsch)

Oder etwas kürzer: Die Vorratsdatenspeicherung erlaubt zwar im Prinzip die Identifikation des Täters, aber der Tatvorwurf bezieht sich auf ein Antragsdelikt. In der Entscheidung des BVerfG vom 11.03.2008 Az.: 1 BvR 256/08 ist aber festgelegt, daß diese Daten nur für schwere Straftaten i.S.d. §100g StPO verwendet werden dürfen (&quot;Katalogstraftaten&quot;). Nach 1 BvR 256/08 gab es noch zwei weitere Entscheidungen in gleicher Richtung. Zu solchen schweren Straftaten gehören Antragsdelikte wie Verleumdung oder Beleidigung eindeutig nicht. Ich habe war aufgrund §113 Abs. 1 TKG etwas rausgerückt, aber anfangen können die damit - richtig, nix. Der Tatbeschuldigte kann sich also zurücklehnen und tief durchatmen ;-)


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