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Schulungskosten

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Registriert: Mar 2009
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Hallo

Schreibe grad meine PA. Habe dabei zwei Maschinen zur auswahl.
Bei der einen Maschine kommen zum Anschaffungspreis noch Schulungskosten hinzu (bei der anderen Maschine nicht notwendig da die MA mit dem Typ schon vertraut sind).
Darf/Kann ich die Schulunskosten mit Abschreiben bei der Kalk. Abschreibung??

Lg

NaNu
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Hi,

die kalk. Abschreibung ist eine Frage der Refinanzierung. Sie ist also auf den WBW (und nicht etwa auf die AK) gerichtet. Deine Frage zeigt, daß Du das verwechselst. Du mußt Dich nicht fragen, ob die Schulungskosten angefallen sind oder nicht (das hat nur etwas mit der kalk. Verzinsung zu tun, nicht aber mit der kalk. Abschreibung), sondern Du mußt überlegen, ob die Schulungskosten im Zusammenhang mit den WBW erneut anfallen. Dann, und nur dann, sind sie Teil der kalk. Abschreibung.

Bedenke grundlegend:

Kalk. Zins = (AK + SW) / 2 * Rmin, vgl. auch http://www.bwl-bote.de/20090314.htm
Kalk. Abschreibung = (WBW - SW) / n, vgl. auch http://www.bwl-bote.de/20090315.htm
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Beiträge: 20
Hmm ob sie wieder anfallen ist ne gute frage. Ich gehe davon aus ja denn wenn man nach 8 Jahren ND eine neue kauft gibts es den Typ nicht mehr also werden sie wieder anfallen.
Den RW habe ich nicht berücksichtigt weil die Firma die Maschine so lange nutzen will wie sie Funktioniert ist das dann i.o so?
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Registriert: Mar 2009
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WBW hab ich 1,15 % vom AK genommen
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Registriert: Apr 2004
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Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Ich gehe davon aus ja denn wenn man nach 8 Jahren ND eine neue kauft gibts es den Typ nicht mehr also werden sie wieder anfallen.


OK, das kann man so machen. Ist überzeugend!

Zitat
Den RW habe ich nicht berücksichtigt weil die Firma die Maschine so lange nutzen will wie sie Funktioniert ist das dann i.o so?


ja, genau. Die technische und nicht die steuerliche ND.

Zitat
WBW hab ich 1,15 % vom AK genommen


Sollten wohl eher 115% sein??
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Registriert: Mar 2009
Beiträge: 20
ja genau 115% :-)

Danke Harry


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