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Abrechnung von Lohn- und Gehaltsempfängern - Zuschläge

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Mitglied
Registriert: Sep 2007
Beiträge: 16
Ich habe ein problem.

z.B:

20€ Stundenlohn und 30% Zuschläge für Nacharbeit Tariflich festgelt. Wie wird das jetzt mit den 25% Stuerfreiezuschläge gerechtnet?
Kann mir da jemand helfen?
Mitglied
Registriert: Apr 2006
Beiträge: 69
Hallo Smokeyjjoe,

die Lösung Deiner Frage ergibt sich aus § 3b EStG. Grundsätzlich können 25 % des Grundlohns steuerfrei gezahlt werden:

30 % von 20 € = 6 €
25 % von 20 € = 5 €

Der steuerpflichtige Stundenlohn beträgt also 21 €.

Wird die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen, können in der Zeit von 0 bis 4 Uhr 40 % steuerfrei gezahlt werden. D.h. in Deinem Fall ist der Zuschlag in diesem Zeitraum dann völlig steuerfrei.

Gruß
Gustav


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