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mündliche Englisch nach alter VO

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Registriert: Mar 2009
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Hallo zusammen!

Ich hoffe jemand von euch kann mir weiter helfen.
Ich hab im September mündliche Englischprüfung nach alter VO.
Auf Nachfrage bei der IHK was da abgefragt wird, wurde uns gesagt, dass man den kompletten AuWi-Stoff, den man auch für die schriftliche gebraucht hat, in Englisch können muss. Das kann doch nicht deren Ernst sein? Oder doch?
Also das mit der Vorstellung am Anfang und das man was über sich und seine Arbeit erzählen muss, weiß ich, aber mich würde noch interessieren, was bei euch so geprüft wurde, um mal ein paar Anhaltspunkte zu kriegen :)

Viele Grüße
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Ort: Erfurt
Hi,

es gibt (bzw. gab) keine einheitliche Richtlinie, wie das abzulaufen hat. Es gibt daher auch keinen generellen Rat, wie man da rangehen sollte. Da das eine mündliche Prüfung ist, sollte man frei und flüssig sprechen, auf Fragen grammatisch richtig und fließend antworten können usw. Hier wurde früher zu Zeiten der alten VO kein oder fast kein Fachwissen abgefragt (anders als z.B. in BiBu-Englishprüfungen), aber es gibt keine Garantie, daß es bei Euch auch so ist. Im Osten gab es bei sowas eine Art informellen Englishbonus, denn fast keiner hatte früher Englisch in der Schule oder eine Chance, ins englischsprachige Ausland zu reisen. Allerdings dürfte keiner zugeben, daß es hier faktisch leichter war.
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@ sunny: Frankenland? Welche IHK......
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Registriert: Mar 2009
Beiträge: 4
Bayreuth...
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Registriert: May 2007
Beiträge: 202
Gut, wenigstens nicht die Provinzler von der Main Gegend die denken das eine Türkin, ein Iraner und eine ca. 70 Jährige Deutsche die ENGLISCH SPEZIALISTEN sind so wie es bei mir war. :lol:
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Ort: Nähe Schweinfurt
Hallo Sunny,

also bei den Provinzlern, wie schimmel18 das nennt, wurde nur Englisch gesprochen. Einschließlich der Aufforderung der Prüflinge zum Eintreten. Danach kurze Vorstellung der eigenen Person und des Werdegangs auf Englisch. Kurze Vorstellung der Fima auf Englisch. Hier ist es sinnvoll, wenn du die Tätigkeiten deiner Firma und die Produkte auf Englisch beschreiben kannst. Das selbe gilt für deine Abteilung und deine Tätigkeit.

Danach kamen ein paar Fragen zu den AuWi-Themen. Das hatten wir aber alles im Englischunterricht schon durchgenommen. Also Letter of Credit, Bill of Lading, Incoterms, die Dokumente und so etwas.

Die Prüfer haben aber auch die englischen Vorkenntnisse der Prüflinge berücksichtigt. Von unserem Kurs sind alle durchgekommen. Auch die, die recht wenig Vorkenntnisse hatten.

@schimmel 18
Die Türkin ist übrigens immer noch eine Deutsche (die übrigens auch Englischunterricht gibt) und der Iraner hat sogar in England unterrichtet. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach sind die beiden durchaus qualifiziert. Aber nachdem du den Unterricht ja nicht besucht hast, kannst du das sicherlich besser beurteilen als ich.
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Beiträge: 98
Hallo,
bei uns in MUC war das so, dass wir diverse "Cases" im Unterricht durchgenommen hatten.
Bei der Prüfung haben wir dann einen Case bekommen, dann hatten wir 15 Minuten Zeit, diverse Fragen zu beantworten.
Bei den Prüfern musste man sich dann kurz selbst vorstellen (Lebensweg usw.) und dann wurde man zu diesen Fragen des Case befragt.
Die Cases handlen primär von Europäische und internationale Wirtschaftsbeziehungen - bis auf bei mir - ich hatte ein wunderschönes Thema zur CE Kennzeichnung...

Ist aber alles machbar. Ist jezt auch schon wieder ein Jahr her, dass der brutale Lernstreß war... Wahnsinn, was alles möglich ist...

Viele Grüße und schöne Pfingsten,

Wolfi
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Registriert: May 2007
Beiträge: 202
@Sidekick: Dazu will ich mich nicht äussern, nur wer behauptet das ich nicht in der Lage bin auch nur die einfachsten Sätze in Englisch zu verstehen der hat was an der Klatsche.

Ich war nun mal Jahrelang in den USA und habe dort auch in Höheren Managmentpositionen gearbeitet und dann muss ich mir sowas Verleumdendes anhören (???).....Desweiteren spreche ich jeden Tag meist nur Englisch aus beruflichen Gründen und schreibe Briefe....

Gut das ist eine andere Geschichte, m. E. sind diese beiden Personen nicht kompetent.......oder vielleicht mögen Sie mich einfach nicht.....Auf jeden Fall wird sich das Gericht mit dieser Sache in einigen Wochen auseinander setzen, und ob ich hier noch ein Strafverfahren beantragen werde muss ich nochmal sehen. Ich habe ja die Verleumdung schriftlich.
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Liebe Kombattanten,

was ich hier so mitkriege finde ich wenig prickelnd. Ich würde alle Seiten bitten, auf ein wenig Diskussionkultur zu achten. Prüfungsthemen sollten sachbezogen und nicht polemisch oder ironisch diskutiert werden. Persönliche Angriffe bringen niemanden weiter. Wenn Ihr Euch streitet, vergeudet Ihr nur Energie, die Ihr anderswo viel besser einsetzen könntet.

Zitat
Auf jeden Fall wird sich das Gericht mit dieser Sache in einigen Wochen auseinander setzen, und ob ich hier noch ein Strafverfahren beantragen werde muss


Verleumdung, Beleidung und üble Nachrede werden von den Gerichten so gut wie nicht verfolgt. Gegen mich wurde schon mal eine Hetzkampagne von etwas über einem Jahr durchgeführt, und erst eine Strafanzeige wegen Nachstellung brachte den Tatbeschuldigten vor den Richter. Meine Anzeigen wegen Beleidigung usw. hat man ignoriert und mich auf den Privatklageweg verwiesen. So dürfte es auch hier laufen. Bitte verschwendet nicht Eure Zeit mir sowas, es bringt niemanden weiter.
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Registriert: Aug 2009
Beiträge: 25
Bei uns war es so (ca. 1 Jahr her):
Es waren jeweils zwei Prüflinge bei der Prüfung. Erst hat jeder einzelne seien Lebenslauf auf Englisch vorgetragen. Den konnte man natürlich hervorragend vorbereiten. So wie ich das von anderen Prüflingen von anderen Kammern gehört habe war das bei denen genauso.

Anschließend mussten wir ein Meeting/Telefonat simulieren. Wir bekamen einen "Fall" und hatten 15 Minuten Zeit uns vorzubereiten. Dann folgte ein Dialog von ungefähr 15-20 Minuten. Die Fälle orientierten sich an dem Buch "Commercial Correspondence" aus dem Hueber Verlag. Mit leichten Veränderungen. Bei uns wurde beim Lebenslauf vor allem auf Grammatik geachtet (er sollte möglichst perfekt sein, weil man sich darauf vorbereiten konnte) und bei dem "Fall" in erster Linie darum, dass man nicht sprachlos dasitzt und kompletten "Bullshit" :lol: erzählt. Schlechte Karten hatten dort diejenigen, die anfingen Deutsche Vokabeln einzubringen... Wenn man nicht weiter wusste und versucht hatte mit einfachen Englischen Begriffen das gesuchte zu umschreiben, war das vollkommen ok, bzw. wurde vom Prüfungsausschuß nicht negativ bewertet.
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Registriert: Mar 2009
Beiträge: 4
Vielen Dank für eure Antworten!
Das hat mir ja jetzt schon mal gut weiter geholfen :D
Auf die Vorstellung am Anfang kann man sich ja vorher recht gut
vorbereiten und ansonsten hoffe ich einfach mal, das meine Prüfer einen
guten Tag haben :D

Viele Grüße
Sunny


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