Hallo,
ich habe eine Aufgabe hier und bin mir nicht sicher, was jetzt die richtige Antwort ist. Es geht um UN-Laufrecht (CISG):
Ist ein Vertragsvorschlag auf einer Web-Seite eines Warenhauses im Internet ein Angebot i.S.v.Art. 14 CISG?
Ich sage ja, weiss aber nicht, woran ich meine Begründung knüpfen kann.
Kann mir jemand eine Idee geben?
Vielen lieben Dank!
LG,
Sixxa
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CISG Art. 14
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#1 18.01.2010 19:43 Uhr
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#2 18.01.2010 20:02 Uhr
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UN-Kaufrecht nicht "Laufrecht", natürlich...)
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#3 20.01.2010 19:55 Uhr
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Kurz & Knapp:
Die Antwort steht doch eindeutig im Art. 14 II CISG "Ein VORSCHLAG der NICHT an eine BESTIMMTE Person gerichtet ist, gilt nur als AUFFORDERUNG, ein Angebot abzugeben,..." Somit ist ein Vertragsvorschlag auf einer Web Seite KEIN Angebot nach Art 14 CISG. gruß |
#4 20.04.2010 14:46 Uhr
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@aexl
super erläutert _______________ BWL Exberde Die Fragen von morgen wachsen auf den Antworten von heute, die wir auf die Fragen von gestern gegeben haben... Ernst Ferstl Hilft dir das BWL Forum? Dann hilf uns auch mal und beantworte noch offene Posts anderer Studies, zu denen du Infos oder Hilfe geben kannst. Danke |
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