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Rechtsstand 31.12.08

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Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 4
Hallo,
wenn man im Herbst 2009 die Prüfung angehen will, gilt doch der Rechsstand 31.12.08.

Hab mal in einem Onlineshop nachgeschaut wg. den kartonierten Beck-Texten. Für EST (stand 01.01.2008), GewSt, KSt, AO gibt es noch die Ausgaben 2008.

Für folgende Gesetzte gibt es allerding schon die neuen Auflagen
(bzw. die 2008er gibt es nicht mehr):
USt 2009, Stand 01.01.09
GmbH 2009, Stand 01.12.08
HGB 2009, Stand 06.02.09
BGB 2009, 63.A. Stand 01.02.09
Kann man diese nehmen?
Vorab vielen Dank + VG
Mitglied
Registriert: Feb 2008
Beiträge: 308
ich kenne die Regelung, das man auch den aktuellen Rechtsstand verwenden darf, dann muss mann aber ausdrücklich dazuschreiben, nach welchem Rechtsstand man die Prüfung löst.

Es wäre ja absurd, eine Lösung, die dem aktuellem Rechtsstand entspricht, als falsch zu bewerten, nur weil man eine Lösung, die veraltet ist und nicht mehr angewendet werden darf, erwartet.

Aber es gibt IHKs, die sind zu allem fähig :-)


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