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Fragen der Prüfung Recht.

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EInige Fragen zu meiner heutigen Rechtprüfung,d ei war HEFTIG.

Ich habe eine GmbH. Ich habe jemanden Prokura erteilt, ermächtigt ja zu alle Geschäften die mit dem Betrieb zusammen hängen. Frage: Geht die Prokura so weit das mein Proukurist die Firma an einen ausländischen Investoren verkaufen kann?

2 Formen der Prokura?

Ich bin AN und fahre bei rot über dei Ampel mit überhöhter Geschwindigkeit. Auto mit 500 Euro SB Vollkasko versichert. Muss ich die 500 Euro zahlen? War Firmenwagen.

Laut Personalakte wird durch den Unfall heraus gefunden das ich seit 4 Jahren dort beschäftigt bin OHNE Arbeitsvertrag. Man will mich jetzt los werden. Was wäre der einfachste Weg?

Ich habe ANspruch auf eine betriebliche ALtersvorsorge. Aber ich habe keinen Arbeitsvertrag, so wie sieht es dann aus?

Mein Vater ist gestorben, e. k. ich übenehme die firma. Muss ich für die alten Schulden haften?

Ich will jetzt eine GmbH gründen, welche Regeln muss ich beachten?




Ich habe ein Untenehmen und kaufe von einer Firma. 5 Wochen später seh ich das mir 100 CD Player zu wenig geliefert wurden. Ich will den Differenzbetrag. Chancen?

Von den 1900 CD Playern haben einige gravierende Mängel die nicht ersichtlich sind. Die Kunden bringen Geräte zurück und ich repariere diese in meiner Werkstatt, schicke dem anderen Unternehmen meine Rechnung für die Reparatur. Geht das?


Ein Kunde bringt ein defektes Gerät und mein Mitarbeiter schmeisst es runter, kaputt. Haftung?

Kunde X verlässt das Geschäft nachdem er einen defekten CD Player zurück gebracht hat, dann beschädigt er einen 2000 Euro Plasma TV (TOATLSCHADEN). Haftung des kunden?
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HUH, na gut da habe ich shcon ein Teil richtig. Mitd er Prokura war mir irgendwie klar das ein Verkauf nicht zum normalen geschäftlichen Leben dazu gehört.

Erbe, ich glaube das ist 25 und 27 HGB. Einzel und Gesamtprokura habe ich auch.

Na ja, mal sehen ob es wenigstens für die mündliche reicht. :oops:

Ich denke man wird mich wieder mit Kommentaren durch den Fleischwolf drehen,. von wegen, Formulierung in ganzen Sätzen usw. Die Zeit ist das Problem sage ich immer.....die Zeit......

Zum stillschweigenden Arbeitsvertrag, KschG nur wenn mehr als 6 AN....
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Ich versuch auch mal mein Glück: Also Prokura stimme ich zu. Er darf selbst mit Einzelprokura nicht verkaufen. Leider fehlt mir aber auch eine passende Begründung mit §.

Bei zwei würde ich auch auf Fahrlässigkeit hinaus gehen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob nicht BGB § 831 ziehn würde. Kommt eben drauf an, ob der AN beauftragt wurde mit dem Auto zu fahren. Also step by step:
§ 823 Schadensersatz - vorsätzlich? Nein - Fahrlässig ? Ja - Rechtsverletzung? Ja - widerrechtlich? Ja - Kausalität? JA - Schaden entstanden? Ja = Scahdensersatz anspruch besteht definitiv.
§ 831 bin ich mir nicht sicher, Zitat: Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt.

Zu 3: Verträge kommen auch durch schlüssiges Handeln zu stande. Hier Arbeitsleistung und Gegenleistung, also Entgelt. Somit 622 + 623 BGB
Bzw. Je nach Größe ArbG. Quelle Wikipedia "Schande über mich":-)
"Verträge können grundsätzlich formfrei geschlossen werden, d.h. ohne eine besondere Form beachten zu müssen. Verträge können daher nicht nur dadurch geschlossen werden, dass die Parteien die Vertragsbedingungen zu Papier bringen und unterschreiben. Auch die Einigung im Gespräch, per Telefon oder E-Mail ist ein wirksamer Vertrag. Der Vertrag bzw. die ihn begründenden Erklärungen müssen noch nicht einmal ausdrücklich formuliert werden; schlüssiges Verhalten (Konkludentes Handeln), das der jeweils andere als Willenserklärung verstehen darf, genügt: Wer in eine Straßenbahn einsteigt, nimmt mit dem eigenen schlüssigen Verhalten ein ebenfalls durch schlüssiges Verhalten geäußertes Vertragsangebot der Straßenbahngesellschaft an."

zu 4 Simme ich wiederum zu. vgl. 3

Zu 5 es gab mal so eine Ähnlich Aufgabe FJ07 mit DIDI Dach...
Verweis auf HGB § 27 und 25. Also muss für die Schulden haften.

zu 6 dito

zu 7 HGB 377 ... unverzüglich. Damit kein Anspruch auf Nachliefrung

zu 8 Bin mir nicht 100 pro sicher. Würde aber sagen nein. HGB § 377 Abs.3 Mängelrüge ist nach Entdeckung nicht unverzüglich erfolgt.
Lieferant hätte gem. BGB § 439 Nachbessern können. Die Reparatur wurde vorher nicht vereinbart, daher auch kein Ersatz der Aufwendungen.

zu 9 wieder § 823. Hier ist die Frage ob fahrlässig ? Wenn ja wieder § 831. Der Unternehmer muss also den Schaden übernehmen.

zu 10. Eigentlich Bin mir da auch unsicher. Würde wieder auf § 823 raus allerdings wieder die Frage ob vorsätzlich oder fahrlässig.

Hat jemand andere Vorschläge ?
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Zu 2, ich dachte da aber auch an 276 (2).

Zu 9, wie siehts mit 278 aus?
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Zu 8, ja 377 habe ich auch genommen ABER in Verbindung mit 478 (2)BGB. Oder bin ich da jetzt auf dem Holzweg und habe mich wegen Zeitdruck geirrt...???!!!
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zu 2 geb ich dir recht. ist sicher Argumentationssache. Ich denke wenn du es gut begründest müsste beides passen.

zu 9: hört sich gut an, hab aber keine Ahnung

zu 8, Ist schon richtig. Aber da 377 Abs 3 nicht beachtet "...gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt..." Daher ist 478 (2) m.E. unrelevant.
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Gut ich bin rechtlicher Laie, und HASSE Recht. Das war mein LETZTER Versuch heute, wenn ich nicht bestanden habe war es das dann. Finito, alles bestanden außer Recht, na ja mal sehen.... ich habe ja noch das VG Verfahren von meiner vorherigen Prüfung in Recht, um mir alle Möglichkeiten offen zu halten. :oops:

Vielleihct reichts ja mit 50 Punkten. Aber die IHK ist hier von der zeit in Recht viel zu kurz.
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Achso, zu 9 also ich dneke auf jeden Fall das der unternehmer dafür Haftet.

zu 10. Wenn kein Vorsatz oder Fahrlässigkeit besteht. Also das Teil aus versehen beschädigt wurde muss der Kunde nicht zahlen.

Denn wenn keine Fahrlässigkeit besteht muss es ja eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Unternehmers sein und somit haftet er selbst. Dagegen ist man aber i.d.R. versichert. Hier würde m.E. sogar 276 Abs. 2 passen:
Der unternehmer hat die erfordeliche Sorgfalt außer Acht gelassen und war
somit Fahrlässig = Er muss den Schaden selbst tragen. ??!!
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Kopf hoch. Wenn du gut argumentiert hast passt das schon halbwegs. Drück dir auf jedenfall die Daumen. Bei mir ist in drei Wochen soweit.
Hoffe auch dass ich´s pack.
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Hmmm.... ich denke das ist alles Auslegungssache. Die ganzen Fragen der Prüfung waren komisch. Die UWG Frage war der HAMMER.

Ich bin bei X beschäftigt. Kurz vor meinem ausscheiden kopiere ich alle Kundendaten auf einen CD. 3 Monate später komme ich mit einem ähnlichen Produkt das ich in Italien herstellen lasse auf den Markt und schreibe alle Kunden an die ich kopiert habe. Welche Gesetze wurden hier laut UWG verletzt.??? Das ist ja schon StGB...lol
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Naja, würde mal stark auf UWG §4 Abs 9 c tippen. Aber eher sogar auf verletzung des Datenschutzes
« Zuletzt durch michmr am 07.11.2008 23:47 Uhr bearbeitet. »
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UWG 3, 4 ABS 9 und jetzt kommts, ob richtig weiß ich nicht aber ich glaube ja UWG 17, 18, 19, ICH WEISS 18 und 19 sind falsch aber 17 greift hier glaube ich.
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richtig, Hab die Aufgabe nicht richtig gelesen, er hat ja Kundendaten mitgehen lassen und nicht die Produkt-, Konsturuktionsdaten.

Ich denke das müsste richtig sein. 17 (2) 1. a) passt wie Arsch auf Eimer
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bin dann mal weg ....
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He he he Arsch auf Eimer, na ja, wenn ich da einen Punkt krieg udn da komm ich ja über 30 Punkte und demnach in die mündliche wenigstens...hoffe ich... :roll:

Mein Problem ist wohl die Argumentation ich habe ein Problem ich kann nicht zu lange schreiben da tut mir immer die hand weh also fasse ich mich meist kurz und bündig und das kostet nun mal punkte.......gut bei der IHK, auch wenn man die frage beantwortet und was falsches und richtiges hin schreibt gibts trotzdem punkte auf das richtige und keinen abzug für das falsche..... :lol:

so ich geh jetzt ins bett und hoffe das beste für die letzte möglichkeit die ich heute bekam betriebswirt zu werden. :wink:
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Ich habe nur Recht geschrieben. Ich habe eigentlich kein problem mit Recht nur die Zeit ist zu kurz und da schreibt man halt manchmal einfach was hin. Bei UWG fehlt da aber noch der Verrat von Betriebsgeheimnissen. Bei der Arbeitssache ahbe ich erwähnt das Kschg eventuell greift aber dies ist aus der aufgabenstellung nciht genau ersichtlich und das er eine ordentlcihe kündigung aussprechen kann unter berücksichtigung der im BGB genannte Fristen.
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Hallo Riechbert,

bei mir in BW ist es am 27./28.11 soweit. Kannst du mir die Aufgaben der Europäischen (den Fachbegriff) und zu der Aufgabe mit der Kapitalwertmethode beim Darlehen was erzählen, vielleicht kommt ja was ähnliches bei uns dran. Dank schon mal vorab.
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Hallo alle miteinander,
bin in diesem Forum total neu und bin auch eine von vielen die am 27. und 28.11 ihre Prüfung schreibst.
Könnt ihr uns vielleicht noch weitere Sachen sagen die bei eurer Prüfung gefragt wurden? Ist zwar sehr unwahrscheinlich das sie dran kommen, aber beim lernen hilft es. Danke
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Ja bei mir war es nun endlich so weit das ich die Ergebnisse der neuen schriftlichen Rechtprüfung erhielt und kann mit Frohsinn sagen BESTANDEN, mit 75 Punkten.

Jetzt darf ich mich wohl Betriebswirt nennen..... Danke an alle die mich hier mit Rat und Tat unterstützt haben. Wegen des Einspruches vor dem VG muss ich mir jetzt noch überlegen ob ich die Sache mit Englsich weiter verfolge....
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was lange währt wird endlich gut =)
Glückwunsch!
Wenn dir was an der Sache liegt,verfolg es weiter.
Wenn du deine Ruhe haben willst,blas es ab!
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ich habe diese komische prüfung auch bestanden. ich hatte mal so gar kein gefühl wie das ergebnis aussehen könnte und jetzt bin ich durch :D


hat jemand evtl. eine kopie der prüfungsaufgaben? dann könnte ich mir das nochmal ansehen. Eine Abschrift sollte auch reichen, kopie muss garnicht sein.
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Registriert: May 2007
Beiträge: 202
Ich war überrascht das ich die Prüfung mit 75 Punkten bestanden habe. Wenn man hier im Board so liest scheinen 50 oder 60 Punkte in 90 % aller Fälle das höchste zu sein. :o


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