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Vom Betriebswirt (IHK) zum Betriebswirt (VWA)

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Ort: Dingmannshausen
Auf meine Anfrage bei der VWA, wollte man mich in das 6 Semsester einstufen (als Versicherungsfachwirt / Betriebswirt (IHK), sodaß ich in einem Semester den Abschluß Betriebswirt (VWA) erlangen könnte, um danach in 2 Semestern den Bachelor of Arts zu erlangen,mit dem bekanntlich an jeder deutschen Uni ein MBA zu erwerben ist.
Und das dann als "ganzer" MBA...

Wie ist dazu die Meinung.
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hmm, klingt interessant

welche VWA war das?

und wo machst du dann den Bachelor ?
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Ich bin auch über das VWA-Angebot "gestolpert". Nach meinen Recherchen wird man als "Betriebswirt IHK" in das 5. Semester eingestuft, erst mit der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Betriebswirt kommt man gleich in das 6. Semester bei der VWA.
Ich spiele auch mit dem Gedanken, die finale Entscheidung ist aber abhängig von meinen Prüfungsergebnissen. Das Angebot gilt wohl für die meisten VWAs, zumindest die in Frankfurt haben es auf ihrer Website.

Zum Thema Bachelor: es wird erst ein Einstufungstest gemacht, der entscheidet, ob man die Bachelor-Ausbildung anfangen kann oder nicht! Zudem wird zusätzlich zu den Monatsgebühren auch eine einmalige Einschreibegebühr von 1500 Euronen fällig ... ganz schön happig.
Und Achtung: Ja, man kann mit dem Bachelor dann den MBA machen, benötigt dazu aber einen Notendurchschnitt von 2 bis max. 2,5 !!!
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Ort: Dingmannshausen
Also, laut Antwort der VWA ins 6. Semester als Betriebswirt (IHK).
Von Einstellungstest zum Bacholor hab ich nichts gelesen
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Beiträge: 308
das mit dem Einstellungstest ist wieder länderabhängig

wenn man kein Abi hat, dann kann es evtl passieren das man einen Test ablegen muss. In einigen Ländern reicht auch der Fachwirt
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Registriert: Oct 2007
Beiträge: 59
Auf der VWA Seite (http://www.vwa-gruppe-bcw.de/index.html) findet sich folgende Info zum Thema Bachelor:

"Deutschsprachiger Bachelor-Aufbau-Studiengang, Business Administration, Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)
Voraussetzungen:
Abschluss eines 6-semestrigen VWA-Wirtschafts-Diplom-Studiengangs: Betriebswirt/-in (VWA), Informatik-Betriebswirt/-in (VWA) oder ein vergleichbarer Hochschul- oder Berufsakademieabschluss.
Für Absolventen der VWA Wirtschafts-Diplom-Studiengänge ist zusätzlich die erfolgreiche Teilnahme an einer Einstufungsprüfung Pflicht. "

Zum Thema Einstufung mit IHK-Abschluss steht dort die Info:

"Als Fachwirt/-in oder Fachkauffrau/-mann rechnet Ihnen die VWA Ihre erbrachten Leistungen als Ökonom-Studium an, so dass Sie direkt ins fünfte Semester einsteigen und in vier weiteren Semestern den staatlich und international anerkannten Bachelor-Abschluss erlangen können.
Als geprüfte/-r Betriebswirt/-in (IHK) können Sie sogar mit dem sechsten VWA-Semester beginnen und somit noch schneller den Bachelor Grad erwerben."

Für mich liest sich das so, als wäre man erst mit dem Abschluss geprüfter BW berechtigt, ins 6. Semester einzusteigen. Aber vielleicht habe ich das auch falsch interpretiert.

Wie auch immer, nach dem VWA Abschluss ist eine Einstufungsprüfung Pflicht, um mit dem Bachelor beginnen zu können!
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Beiträge: 308
Ich lese das auch so das man mit den Bw(IHK) direkt ins 6. Semester einsteigen kann. Was ich nicht rauslesen kann ist WO dann der Bachelor abgelegt wird, auch an der VWA oder "offiziell" über eine Fachhochschule.

Den Eignungstest sehe ich nicht unbedingt als die große Hürde an. Eher die geringere Vorbildung im Bereich Wirtschaftsmathematik.
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Beiträge: 202
Was ich traurig finde ist das Deutschland nun immer noch etwas "hinten dran" ist mit den Bachelor und MBA Studiengängen.

Als Betriebswirt IHK finde ich das ich bereits gute Kenntniss habe. Nun wird mir immer noch vorgehalten das, auch wenn ich an einer Ausländischen Uni studiere und meinen MBA Mache (z. B. John Moores) das ich danach trotzdem nur einen MBA habe den ich halt "gnädigerweise" Dank Gesetze der EU bekommen habe.

Siehe Schreiben der KMK das ich heute erhalten habe:

auf Ihre o.a. E-Mail können wir Ihnen zunächst mitteilen, dass die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen eine interne Gutachterstelle der Kultusministerien der Länder in der Bundesrepublik Deutschland ist, die gutachtliche Stellungnahmen zur Wertigkeit und Vergleichbarkeit ausländischer Bildungsnachweise nur auf Anforderung der Ministerien, Hochschulen und anderer Behörden abgibt, in deren Zuständigkeit die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise fällt. Diese Behörden wer-den sich im Zweifelsfall mit der Bitte um gutachtliche Äußerung an die Zentralstelle wenden.

In Ihrem Fall soll auf der Grundlage einer deutschen nichtakademischen Ausbildung zum Betriebs-wirt IHK ein Masterabschluss einer britischen Hochschule erworben werden.

Die Liverpool John Moores University ist eine anerkannte staatliche Hochschule. Nach britischem Recht ist die o.a. Kooperation bzw. Anrechnungspraxis rechtlich zulässig.

Dies bedeutet, dass die auf diesem Wege erworbenen akademischen Grade in Deutschland geführt werden dürfen. Bei Fragen zur inhaltlichen Gleichwertigkeit dieser Mastergrade mit deutschen fünfjährigen Mastergraden ist jedoch darauf hinzuweisen, dass hier ein grundständiges wissenschaftliches Hochschulstudium fehlt. Ob bzw. inwieweit daraufhin eine Einstellung/Einstufung wie bei einem nach regulär fünfjährigen wissenschaftlichen Hochschulstudi-um erworbenen Abschluss erfolgen kann, liegt in der Entscheidung bzw. dem Ermessen der einstellenden Behörden/Stelle oder Hochschule, kann von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen hingegen nicht empfohlen werden.


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