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Literaturverzeichnis in der Projektarbeit

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Registriert: Feb 2006
Beiträge: 28
Ich habe ein paar Fragen zum Literaturverzeichnis.
1. Müssen alle Quellen, die ich im Literaturverzeichnis aufführe, auch in der Arbeit, also im Text, zitiert sein (also z.B. mit einer Fußnote gekennzeichnet sein)? Oder kann ich hier auch Literatur benennen, deren ich mich zwar zum besseren Verständnis bedient habe, die ich aber im Text nicht explizit zitiere?

2. Reicht es aus, wenn ich Internetquellen mit der Linkangabe aufführe, z.B.
http://www.bwl-online.info [Stand 03.12.2008]
oder besser so:
Zingel, H., Forum für Betriebswirtschaft, http://www.bwl-online.info [Stand 03.12.2008]

Problem ist dabei, dass bei Internetquellen oft kein Verfasser bekannt ist. Was macht man dann?

Harry - nicht falsch verstehen - das ist nur ein Beispiel!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Oder kann ich hier auch Literatur benennen, deren ich mich zwar zum besseren Verständnis bedient habe, die ich aber im Text nicht explizit zitiere?


Natürlich kann man das, und es zeigt, daß gründlich recherchiert wurde. Es ist in der Regel ja so, daß mehr Unterlagen verwendet als explizit zitiert werden. Also kein Problem hiermit – eher im Gegenteil!

Zitat
2. Reicht es aus, wenn ich Internetquellen mit der Linkangabe aufführe, z.B.
http://www.bwl-online.info [Stand 03.12.2008]
oder besser so:
Zingel, H., Forum für Betriebswirtschaft, http://www.bwl-online.info [Stand 03.12.2008]


Hierzu gibt es verschiedene Meinungen. Es kann sinnvoll sein, den jeweils zuständigen Betreuer oder Prüfer zu fragen. Ich empfehle aber, die einzelne Datei genau zu benennen, also nicht nur die Domain http://www.bwl-bote.de, sondern z.B. http://www.bwl-bote.de/20081204.htm (huch, das ist ja der von morgen ;-) ).

Zitat
Problem ist dabei, dass bei Internetquellen oft kein Verfasser bekannt ist. Was macht man dann?


Auch hier: den Betreuer fragen. Es gibt nicht "richtig" und falsch", sondern "richtliniengemäß" und "nicht richtlinienkonform". Mein Standpunkt: zunächst elektronische- und Papierquellen trennen (also "Literatur", dann "Bücher" und "Internetquellen". Ist kein Verfasser bekannt, oder sind es mehrere Verfasser, wie z.B. an allen Diskussionen hier mehrere Leute mitwirken, reicht bei elektronischen Quellen mE nach die Angabe der genauen Internet-Adresse. Das gilt um so mehr als viele Internetquellen, wie z.B. dieses Forum, weitgehend anonym sind, d.h. kaum jemand schreibt Namen, Geburtstag und ladungsfähige Adresse hier rein (außer dem Betreiber natürlich, der hat ein Impressum). Der Betreiber ist damit ein Herausgeber und v.i.S.d.P. ("Verantwortlich im Sinne des Presserechts"), aber eben Autor nur bei seinen eigenen Beiträgen.
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Registriert: Feb 2006
Beiträge: 28
In der Anweisung meiner IHK zum Anfertigen der Projektarbeit steht, dass in den Überschriften keine Doppelpunkte oder ähnliches auftauchen sollen. Nun soll ich mehrere Vorschläge für die Geschäftsleitung erarbeiten und hatte vor, die Überschriften Vorschlag I:..., Vorschlag II:... usw. zu nennen.
Führt das dann zu Punktabzug?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

also bei mir ganz sicher nicht, aber hier gibt es nicht "richtig" und "falsch", sondern nur "richtlinienkonform" und "nicht richtlinienkonform". Also am besten mal diejenigen fragen, die das in dem Fall beurteilen...
Mitglied
Registriert: Feb 2006
Beiträge: 28
Tja Harry, das habe ich bei meiner IHK schon mehrfach versucht, aber werde immer abgeblockt.
Aber zurück zum Thema: Es ist doch wesentlich aussagekräftiger, wenn ich es Vorschlag I: usw. benenne. Oder sehe ich das falsch?
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Also ich würde generell nur eine Dezimalgliederung machen:

1.
1.1.
1.2.
1.2.1.
1.2.2.
1.2.3.
1.3.
1.4.

usw.

Andererseits würde ich es auch nicht als falsch werten, wenn jemand

I.
II.
III.
IV.

usw. macht...


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