Guten Morgen zusammen,
ich habe werde meinen Arbeitgeber wechseln und muss nun meinen Fachwirt anteilig zurückzahlen, weil ich die Unterschrift geleistet habe 1/24 des Kurses pro Monat zurückzuzahlen an dem ich das Unternehmen vor der zwei Jahresfrist verlasse.
Jetzt habe ich aber gehört, dass eine EUR 3.000 Fortbildung (Fachwirt) max. eine Bindungsfrist von 6 Monaten rechtfertigt.
Wisst ihr was davon? Evtl. ein Urteil oder so?
Gruß
Ramona
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Rückerstattung Kosten nach Kündigung
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#1 05.12.2008 11:15 Uhr
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#2 05.12.2008 23:36 Uhr
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Hallo Ramona
Google hilft. Schau mal hier nach. http://www.rechtsrat.ws/lexikon/fortbildungskosten.htm |
#3 08.12.2008 10:00 Uhr
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Hallo,
ich hab schon gegoogelt und dein Link kenne ich. Dieser bezieht sich auch nur auf die Dauer der Fortbildung und nicht auf die Gebühren. Ich hatte ja keine Vollzeitfortbildung, deswegen muss sich das bei mir auf den Preis beziehen. Trotzdem danke. Gruß Ramona |
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