Die Kammerabschlüsse der HWK wie der IHK haben drei Ebenen, auf der unteren Ebene ist Berufsausbildung angesiedelt, z.B. Tischler, Elektriker … auf der mitteleren Ebene liegt der Fachkaufmann und Ausbilderschein. Voraussetzung der Teilnahme ist eine abgeschlossen Berufsausbildung in einem Lehrberuf, kann auch von der IHK sein. Dann auf der höchsten Ebene wird der Betriebswirt HWK angeboten, Voraussetzung ist Fachkaufmann oder Meister, meist auch AdA und eventuell Erfahrungsnachweis als Meister. Jede Kammer betreibt da ihre eigene Politik und die Zulassungebedingungen und Inhalte unterscheiden sich.
Neuerdings gibt es Angebote, eine Bachlor-Ausbildung mit dem Betriebswirt HWK zu kombinieren, in der man zwei Semester anerkannt bekommt und so auch ohne Abitur zu höherer Ausbildung kommt.
Der Fachkaufmann HWK, im Süden ist Bezeichnung Fachwirt HWK üblich , ist der wirtschaftliche Teil der Meisterausbildung. Zum Meister gehört dann noch der Fachtheorieteil und die pädagogisch-didaktische Qualifikation und der praktische Teil. Übrigens gibt es auch IHK-Meister, z.B. Kraftverkehrsmeister, Meistertitel ist nicht dem Handwerk vorbehalten.
Was soll ein Fachkaufmann können? Hier mal ein Auszug aus einer HWK-Prüfungsordnung:
„§ 1 Ziel der Prüfung
In der Prüfung zur/zum Fachkauffrau / Fachkaufmann (HWK) weist der Prüfling nach, dass er die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen besitzt, um betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und in den Grundzügen zu beurteilen. „
Was wollen die in Prüfung wissen?
„§ 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung
(1) In der Prüfung sind Kenntnisse in folgenden Handlungsfeldern nachzuweisen:
Grundlagen der Betriebsführung und des Controllings:
a) Buchführung
b) Jahresabschluss und Grundzüge der Auswertung
c) Grundzüge des Controllings
d) Unternehmensgründung
e) Dispositive Aufgaben
f) Einbindung in die Handwerksorganisation
g) Grundzüge des Rechts
Grundlagen der Finanzwirtschaft:
a) Abschreibungen und Rückstellungen
b) Finanzwirtschaftliche Kennzahlen
c) Investitionsplanung
d) Kapitalbedarfsplanung
e) Finanzplanung
f) Finanzierung des Unternehmens
g) Zahlungsverkehr
h) Forderungsmanagement
i) Darlehensvertrag
j) Kreditsicherheiten
k) Verjährung von Forderungen
Grundlagen der Personalwirtschaft:
a) Lohnabrechung
b) Beitragsnachweis und Lohnsteuer-Anmeldung
c) Personalwesen und Mitarbeiterführung
d) Arbeitsrecht
e) Sozialversicherungsrecht und Sozialgerichtsbarkeit
Grundlagen des Produktionsprozesses:
a) Bestandsbewertung und Inventur
b) Analyse des Beschaffungsmarktes
c) Lagerwesen und Lagerkosten
d) Abfall / Entsorgung
e) Kaufvertragsrecht
f) AGB-Gesetz
g) Miete, Leihe, Pacht, Leasing
h) Auslastung, Beschäftigungsgrad
i) Kostenrechnung
j) Leistungsprogramm
k) Rationelle Auftragsabwicklung
l) Qualitätssicherung
m) Arbeitssicherheit
n) Personen-, Sach-, Schadensversicherung
Grundlagen der Absatzwirtschaft und des Marketings:
a) Angebotskalkulation
b) Marketing als Gesamtkonzeption
c) Werkvertragsrecht
d) Produkthaftungsgesetz
e) Wettbewerbsrecht
f) Mahn- und Klageverfahren und Zwangsvollstreckung „
Was kann dann ein Betriebswirt HWK?
Auszug:
„§ 1
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
(1) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der/die Prüfungsteilnehmer/in über die notwendige Qualifikation und Kompetenz verfügt, um
1. betriebswirtschaftliche Leitungsfunktionen in kleinen und mittleren Unternehmen wahrzunehmen,
2. betriebliche Abläufe und Strukturen durch den Einsatz zeitgemäßer Managementtechniken an veränderte Marktgegebenheiten anzupassen und eine entsprechende Personalentwicklung zu betreiben.“
Und was wird geprüft?
Dies:
„§ 3
Gliederung, Inhalt und Dauer der Prüfung
(1) Die Prüfung gliedert sich in die folgenden vier Handlungsfelder:
1. Betriebswirtschaft:
a) Planung und Organisation
Betriebsorganisation
Arbeitsvorbereitung
Zeitwirtschaft und Projektmanagement
Betriebsplanung
Materialwirtschaft
b) Rechnungs- und Finanzwesen
Bilanzanalyse und Erfolgsrechnung
Betriebsabrechnung und Kalkulation
Finanzierung
Controlling
c) Marketing
Marktanalyse und Marketingstrategien
Marktgestaltung
Verkaufstechnik
2. Volkswirtschaft:
a) Grundbegriffe der Volkswirtschaft
b) Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft
c) Wirtschaftspolitik
d) EU-Binnenmarkt
3. Personalmanagement:
a) Personalwirtschaft
b) Personalführung
c) Personalentwicklung
4. Recht:
a) Bürgerliches Recht
b) Handelsrecht
c) Arbeitsrecht
d) Steuer- und Sozialversicherungsrecht
Die Prüfung ist in den Handlungsfeldern Volkswirtschaft, Personalmanagement und Recht schriftlich, im Handlungsfeld Betriebswirtschaft schriftlich und mündlich durchzu-führen. Die mündliche Prüfung kann auch in Form einer Präsentation durchgeführt werden. In jedem Handlungsfeld sind mehrere Aufgaben zu bearbeiten. Mindestens eine Aufgabe pro Handlungsfeld soll fallorientiert gestaltet sein.
(4) Die Dauer der schriftlichen Prüfung in den vier Handlungsfeldern soll insgesamt zehn Stunden, die Dauer der mündlichen Prüfung 20 Minuten je Prüfungsteilnehmer/in nicht überschreiten.“
So viel mal als grober Überblick über die Inhalte und Anforderungen im Handwerk.
Mich würde jetzt interessieren, was genau von einem Betriebswirt IHK in der Prüfung inhaltlich gefordert wird und was genau er können soll?
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Infos zum Fachkaufmann HWK und Betriebswirt HWK
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#1 02.11.2008 20:17 Uhr
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