Hallo zusammen,
die Deutsche Bank schreibt schwarze Zahlen wegen gelockerten Bilanzierungsregeln, wer kann mir erklären wie das funktioniert oder was dies genau bedeutet.
Bitte keine Antwort wie das ist Bestandteil des Hilfpacktes des Bundes.
Gruß
Fritz
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gelockerte Bilanzierungsregeln
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#1 30.10.2008 21:19 Uhr
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#2 30.10.2008 21:51 Uhr
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Nein, ist es nicht. Es ist Teil der Regelungen in IAS 39 und IFRS 7. Du mußt, um das im einzelnen zu verstehen, den Ausweis der Finanzinstrumente i.S.d. IAS 39 kennen, und wissen, unter welchen Bedingungen sie umgruppoert werden dürfen. Finanzinstrumente sind für produzierende Betriebe meist nachrangig odern icht vorhanden, machen aber einen wesentlichen Teil der Bankbilanzen aus. IAS 39.50 wurde nunmehr folgendermaßen verändert (und sogleich von der EU endorsed):
Bisher durfte nach IAS 39.50 a.F. ein financial instrument während es gehalten wird gar nicht umklassifiziert werden. Ferner wurden mehrere neue Regelungen eingeführt, darunter:
Etwas verklausuliert sagt uns das, daß Finanzinstrumente, unter bestimmten außergewöhnlichen Bedingungen, nicht mehr zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Der in diesen Finanzwerten enthaltene Verlust ist damit nicht mehr bilanzwirksam. Er wird gleichsam versteckt (und erscheind als Forderung). Damit entsteht abrakadabra ein Gewinn. Das also ist sie, die Bilanzmagie! |
#3 31.10.2008 10:01 Uhr
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Puh,
ich weis gar nicht was ich sagen soll, erst einmal Danke für die Antwort. Mir persönlich gefällt das erst einmal überhaupt nicht und für mich hat das den Beigeschmack der gesetzlich legitimierten Bilanz Manipulation. Ein etwas unglücklich reinblickender :cry: BWLér |
#4 31.10.2008 10:17 Uhr
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Diesen Eindruck hast nicht nur Du alleine. Hier wird eigentlich manipuliert, d.h. gestattet, daß eine Wertminderung ungebucht bleibt – und die EU war auffällig flink, das zuzulassen. Die IAS/IFRS-Standards müssen durch die EFRAG ja jeweils für Europa in Kraft gesetzt werden: das dauert bisweilen ewig lange, hier ging es aber geradezu blitzartig in wenigen Tagen. Ja, sehr auffällig. So gesehen natürlich auch ein Banken-Rettungspaket, aber ein sehr fragwürdiges...
Bedenke, daß ich in http://www.bwl-bote.de/20081027.htm die Sache mit der InsO dargestellt habe: der (bilanzielle) Wertverfall von FInanzinstrumenten wird dadurch vermindert oder gestoppt, nicht aber deren realer Wertverlust. Das tut nicht weh, wenn die jeweiligen Instrumente später wieder von den Toten auferstehen. Dann stellt sich der alte Wert wieder ein, und die Sache ist gleichsam ungeschehen. Das ist die Hoffnung, die hinter dem neuen IAS 39.50 steckt. Ist das jeweilige Finanzinstrument aber erfolgreich und endgültig verstorben, dann hat man auf diese Art den großen Katzenjammer nur ein paar Perioden verschoben, also eine blanzielle Anleihe bei der zukunft aufgenommen. |
#5 31.10.2008 12:33 Uhr
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Das mit dem InsO habe ich gar nicht gewusst, daraus ergibt sich ja für mich die Frage in wie weit diese Änderung dann Einfluss auf das HGB nehmen wird. Ausserdem müssen dann ja zwangsläufig auch die Risiken anders Bewertet werden, was sich wiederum auf die Kreditwürdigkeit von Unternehmen auswirkt.
Desweiteren ist dadurch letztendlich jeder Spekulation größter Spielraum eingerichtet worden, besonders wenn mann bedenkt das nun die Wertminderungen dann ja willkürlich geltend gemacht werden können. Oh oh, ich hoffe ich liege da voll daneben. |
#6 31.10.2008 13:28 Uhr
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Im wesentlichen soll verhindert werden, daß eine Bank nur durch eine Unterbilanz pleite geht, weil dies einen Dominoeffekt auslösen würde. Wenn die Bank eine Bürgschaft erhält, so ist dies eine Eventualforderung. Diese darf nicht bilanziert werden (IAS 37). Also würde nach formaler Bewertung noch immer eine Unterbilanz bestehen. Durch die Staatsgarantie aus dem FMStG ist aber die Fortsetzung der Geschäftstätigkeit sehr wahrscheinlich. Der Insolvenzverwalter soll daher nicht mehr bewerten (müssen). Das ist der Kerngedanke der Änderung in der InsO.
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