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Datenschutz und IHK

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Gast
Hallo Ihr Lieben,

ich habe mittlerweile meine Einladung zur mündlichen Ergänzungsprüfung und zur mündlichen Prüfung erhalten.
die eine ist am kommenden Dienstag Nachmittag, die andere am Mittwoch gleich als erste.

Was mich an der Einladung wirklich heftig stört ist folgendes:

"Bitte entnehmen Sie den Zeitpunkt Ihrer Prüfung aus beigefügtem Blatt"
... soweit, so gut ... auf dem benannten Blatt stehen ALLE Prüflinge mit vollem Namen und den Fächern, in denen sie geprüft werden.
WAS HAT DAS MIT DATENSCHUTZ ZU TUN?
Wurde nicht in einem andren Forumsbeitrag irgendwo erwähnt, die IHK hätte sich auf Datenschutz berufen bezüglich Herausgabe von Prüfernamen? Tja, unsere Prüflingsnamen scheinen keinen Schutz zu genießen :( :(


By the way - es werden an den Tagen mehrere Ausschüsse bemüht, denn die Liste mit Prüflingen, die mir vorliegt ist (für denselben Tag!!) eine andere als die, die meiner Freundin vorliegt ... Fazit:
es laufen mindestens 26 mündliche Ergänzungsprüfungen in Stuttgart; das widerspricht m. E. schon der Aussage "so schlecht ist es nicht gelaufen", die von der IHK diesbezüglich kam ... aber darüber will ich mich gar nicht aufregen :)

Viele Grüße!
Wombat
Mitglied
Registriert: Sep 2009
Beiträge: 119
@wombat

Ich drücke dir die Daumen :D :D :D

Welches Fach muß du nachmachen?
Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 142
Ort: Bayern
Drücke dir auch die Daumen das zum einen.
Das andere mit dem Datenschutz geht aber mal überhaupt gar nicht.
Da würd ich (nach bestandener Prüfung) mich ordentlich beschweren und ein bisschen auf den Putz hauen. Stell dir mal vor du bewirbst dich bei einer Bank und der Personaler der Bank fragt seine Mitarbeiterin die auch bei dir im Kurs war ob sie dich kennt und die sagt ja....die musste auch in die mündliche.....das wars dann....unwahrscheinlich aber es geht ums Prinzip

Interessant:

§ 8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche
Stellen
(1) Fügt eine verantwortliche öffentliche Stelle dem Betroffenen durch eine nach diesem Gesetz oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässige oder unrichtige automatisierte Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten einen Schaden zu, ist ihr Träger dem Betroffenen unabhängig von einem Verschulden zum Schadensersatz verpflichtet.
(2) Bei einer schweren Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist dem Betroffenen der Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, angemessen in Geld zu ersetzen.
Gast
hallo und danke für eure Rückmeldungen und das Daumendrücken!

@Sami: Ergänzungsprüfung ist in Europ. u. int. Wirtschaftsbeziehungen; meine Hoffnung ist nicht sehr groß, brauche 72 Punkte und hab mündlich von der IHK schon gesagt bekommen "warum man sich überhaupt anmeldet wenn man es schriftlich schon nicht hinbekommt" ... aber zum Glück habe ich - übrigens auch Dank einiger weiterer Forums-User, die mir per PN wirklich Mut gemacht haben - mich nun gerade deswegen aufgerappelt und gehe hin. Entweder es klappt, oder ich schreibe im NOvember eben noch einmal - davon wird die Welt nicht untergehen ...

@Yogi: Ja, ich werde auf jeden Fall nach der Prüfung meine Beschwerde bezüglich dieser Missachtung von Datenschutz loslassen. HIer geht es mir auch ums Prinzip.
Ich habe zwar zur Zeit nicht vor, mich bei einer anderen Bank zu bewerben, meine Bank kauft lieber andere Banken hinzu und wächst schön :) aber auch mir geht es hier ums Prinzip.
Mir "reicht" es schon, dass überhaupt wild fremde Menschen wissen, dass "die Frau ..." an dem Tag in dem und dem Fach geprüft wird/wurde. Schließlich geht das niemanden was an ...

Viele Grüße, Wombat
Mitglied
Registriert: May 2007
Beiträge: 202
Ja das hatte ich bei meiner auch das die Namen dort standen und auch bei der Projektarbeit fach gespraech hatte ich das.
Mitglied
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 125
Ort: NRW
Das hatte ich aber in NRW noch nicht!

Also, Diebe der Welt, merkt Euch die Termine und räumt die Buden leer, die anderen Prüflinge sind am Prüfungstag nicht zuhause!!! 8)

Spaß beiseite. Das hat mit Datenschutz so wenig zu tun wie der Iran und Flatrate-Saufen!!
Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 21
"Heubodenpower" schrieb
Spaß beiseite. Das hat mit Datenschutz so wenig zu tun wie der Iran und Flatrate-Saufen!!


Im Iran wird Flatrate Kaffee getrunken.

Da die Unterlagen nur an "Komilitonen" weitergeleitet werden denke ich sind diese Daten ja nicht an Dritte weitergegeben worden.

Was anderes wäre es wenn jemand von der IHK oder Prüfling diese Daten weitergibt :-)

Welcher "Einbrecher" würde sich die Mühe machen sich zum Betriebswirt einzuschreiben, die Auflagen zu erfüllen um dann als Alibi selbst bei der Prüfung zu erscheinen und Komplitzen räumen die Buden aus von Leuten, die den BW machen um mehr Geld zu verdienen?

*confused*
Gast
"Septercore" schrieb
"Heubodenpower" schrieb
Spaß beiseite. Das hat mit Datenschutz so wenig zu tun wie der Iran und Flatrate-Saufen!!


Im Iran wird Flatrate Kaffee getrunken.

Da die Unterlagen nur an "Komilitonen" weitergeleitet werden denke ich sind diese Daten ja nicht an Dritte weitergegeben worden.
*confused*


Hallo, also für mich ist jede/r hier als Dritter anzusehen, der nicht unmittelbar an der Prüfung für meine Person beteiligt ist.
Als "Kommilitonen" kann ich kaum jemanden bezeichnen, da ich mich selbständig auf die Prüfung vorbereitet habe.
Ich finde, dass es ausschließlich mir selbst überlassen sein muss, ob und wem ich mitteile, wann ich in welchem Fach eine Prüfung habe.
Das mag blöd klingen, aber ist finde ich mein gutes Recht.
Grüße, Wombat
Mitglied
Registriert: Aug 2007
Beiträge: 125
Ort: NRW
@ Wombat

Sehe ich genauso! Es ist ja nicht so, dass jetzt jeder zum Anwalt rennen muss, aber wir sind bzw. werden alle angehende Betriebswirte und da darf bzw. sollte über so ein Thema intensiv diskutiert werden können.

In unserem Unternehmen wird noch nicht einmal mehr einer (vermeintlichen) Ehefrau Auskunft gegeben, wie welchen Dienst ihr Mann hat und wie lange er noch arbeiten muss. Auch nicht wenn die Stimme UND Telefonnummer bekannt ist. Kein Witz, es handelte sich um ein Scheidungsverfahren, von dem natürlich keiner wusste. Der Ehemann, unser Mitarbeiter war etwas ungehalten, als er nach Hause kam und eine leere Wohnung vorfand! :roll:
Gast
Hi Heubodenpower,

ich finde das aber auch ok, dass nicht unmittelbar an Ehegatten Auskunft erteilt wird; ich halte das mit solchen Anrufen so, dass ich den Partner informiere über den Anruf; ob er/sie dann zuhause anrufen oder Bescheid sagen will, ist das seine/ihre Entscheidung.
In meiner Branche (Bank) ist das ebenfalls ein sehr prekäres Thema und wenn dann auch noch Scheidungsverfahren anhängig sind, sollte sich jeder raushalten - auch im Sinne einges gewissen "Eigenschutzes" :)

Viele Grüße Wombat


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