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Prüfungsergebnisse südwestsachsen

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:?:
Das Ergebnis war ernüchternd
Hohe Durchfallquote in Recht (80%), in EU und Bilanz liegt der Schnitt bei über 50% Durchfallquote.
Hier sind gewisse Ungereimtheiten aufgetaucht. Einige sitze nach.
oder .................
Mfg :twisted:
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Gut das ihr im lande genau so denkt.
gut ist das man neue Unternehmer wünscht, das man Nachfolger hier im Osten sucht und das alles an den 3 blauen Buchstaben scheitern soll,
weil es wohl zwischen Bildungsträger und Prüfungsausschuss Kompetenzprobleme gibt.
Hier in Z ist richtig Terz angesagt. Hier fallen Prüflinge mit 49 48 47 Punkte durch.
Die durchfallqute, von der ich auch gehört habe ist aber in Z lange erreicht. und außerdem kostet die Bildung ein haufen Geld
:twisted:
Ich hoffe man kann was tuen, vorallem da es ganz seltsam ist, wie das hier läuft.
Gast
Hm.. Ich weiß ich sollte zu diesem Thema schweigen..

aber wißt Ihr was ich nicht verstehe? Ich höre immer Durchfallquote über 50%, etc. Aber wenn ich mir dann mal die Antworten durchlese wie Sie ein anderer Prüfling in einem anderen Thread gepostet hat durchlese, dann komme ich auf ein andres Fazit:

Ich vermute mal es liegt eher an den Lehrgangsinternen Dozenten sowie den eigenen Prüflingen.

Denn bitte wie ist es dann sonst zu erklären das wir als EXTERNE Lehrgangsteilnehmer bei der IHK die Prüfung schreiben und dann bis auf 1 Fach (und da auch nur 1 Schüler mit ca. 45 Punkten) alle Prüfungen bestehen?

Ich gehe nicht davon aus das EXTERNE Prüflinge "freundlicher" korrigiert werden als wenn es eigene IHK Prüflinge wären.
:shock:
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Normalerweise weiß der Prüfer nicht, mit wem er es zu tun hat, also auch nicht, ob es ein Externer oder ein Kammerteilnehmer ist. Erst bei der mündlichen Prüfung ist das bekannt, udn auch nur, wenn man nachschaut. Leider habe ich aber auch schon Ausnahmen gesehen, wo der Name (statt einer Nummer) auf den Prüfungsexemplaren stand... sollte nicht passieren, sowas. Es kann aber unter "normalen" Umständen ausgeschlossen werden, daß nach persönlicher Vorliebe oder Abneigung oder eben nach Herkunft korrigiert wird...
Gast
Zitat
Es kann aber unter "normalen" Umständen ausgeschlossen werden, daß nach persönlicher Vorliebe oder Abneigung oder eben nach Herkunft korrigiert wird...


Naja, wenn dem so ist, dann ist aber die These mit der "Durchfallquote" in meinen Augen nicht zu halten.

Oder aber unsere IHK weiß von dieser Quote nichts 8) , oder noch besser.. wir sind solche Überflieger das es gar nicht möglich war uns durchfallen zu lassen :lol:
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Beiträge: 59
Zitat
Naja, wenn dem so ist, dann ist aber die These mit der "Durchfallquote" in meinen Augen nicht zu halten.

Oder aber unsere IHK weiß von dieser Quote nichts , oder noch besser.. wir sind solche Überflieger das es gar nicht möglich war uns durchfallen zu lassen


Die These ist meines Erachtens doch nicht so ganz von der Hand zu weisen. Denn wenn es wirklich eine "Maximalbestehensquote" gäbe wäre es ja im Sinne der IHK, dass alle, die auf der Kippe stehen eben nicht drüber kommen. Aber in Südwestsachsen kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es bei Bestehen aller Teilnehmer eine Flut von neuen BWs gibt ...
Woran liegt es also dann, dass die IHKs im Osten und Süden in so schlechtem Ruf stehen? Kommunalpolitik????

Vielleicht lag Eure Superbestehensquote aber auch wirklich darin begründet, dass in Eurem Kurs nur Hochbegabte waren ... :lol:
Gast
Zitat
Woran liegt es also dann, dass die IHKs im Osten und Süden in so schlechtem Ruf stehen? Kommunalpolitik????


Ich zieh mir jetz mal kurz die weiße Ritterrüstung an *gg* und verteidig meine IHK.. (obwohl ich sie eigentlich auch net so wirklich mag... Kann mich da an Dozenten erinnern im IFW.. meine Herren..)

meine IHK liegt auch im SÜDEN! :D
und wenn man ganz boshaft ist.. auf der Landkarte sogar im
Südöstlichen Deutschland! :lol:

Zitat
Vielleicht lag Eure Superbestehensquote aber auch wirklich darin begründet, dass in Eurem Kurs nur Hochbegabte waren ...


:twisted: Des wenn mein alter Mathelehrer (Gott hab Ihn selig) lesen würd.. der würd sich glaub ich jetz no im Grab umdrehn..

Scherz beiseite. Wir hatten einfach wirklich sehr gute Dozenten und ich hatte auch den Eindruck das jeder Prüfling wirklich viel für die Prüfung getan hat (eigene Handouts geschrieben, Fachbücher gekauft, 3 Wochen auf Prüfung mindestens gelernt, Dozenten Direktsupport per Email bei Bedarf). Dementsprechend war für uns jedes Fach machbar. Gemeinheiten sind immer drin, das ist logisch. Aber m.E. war in jeder dieser Prüfungen nach neuer VO es möglich 50 Punkte zu kriegen..

Ich kann nur immer das gleiche sagen: schaut eure Prüfungen an, schreibt eure Notizen zu den Bewertungen und eure Antworten auf die Fragen hier rein, dann kann man beurteilen ob die Benotung leistungsgerecht oder nicht erfolgt ist. Und in dem Fall den ich gelesen habe waren sogar noch m.E. Gnadenpunkte gegeben worden (die ich als Prüfer net gegeben hätte.. und des obwohl ich net der Notentechnische Überflieger war..)..

Gegen die These der Maximalbestehensquote steht einfach auch der IHK Anspruch diese Kurse weiterhin geben zu können und ein wichtiges Instrument für AG und AN gleichzeitig zu sein. Überlegt doch mal. Wenn es wirklich so wäre das nach Gutdünken ausgesiebt wird, dann würde doch keiner mehr diese Kurse besuchen! Und damit hätte sich die IHK in den Fuß geschossen..
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Tolle resonanz,
Aber das Thema bewegt eben die BWL Nation.

@wizzard
Ich glaube selbst auch, das ich sehr viel Zeit investiert habe. Eigene Ableitungen in Recht geschrieben.
Aber das Problem liegt in der zugeschnittenen Prüfung von den Dozenten.
Jedenfalls bei uns. Aber seit Jan.08 haben wir es laut angesprochen- egal.

Was hilft es nix.
Am 15.9. hab ich Akteneinsicht.

Vielleicht bin auch ich der Dumme.
und bin zu blö.............
mfg
Gast
Zitat
Aber das Problem liegt in der zugeschnittenen Prüfung von den Dozenten.


Was meinst du mit zugeschnittene Prüfung? *dummschau*

Zitat
Am 15.9. hab ich Akteneinsicht.

Genau! Reinguggn, Fragn skizziern, Antwortn aufschreim, Bewertung.. then we will see

Zitat
Vielleicht bin auch ich der Dumme.
und bin zu blö.............

Na das unterstell ich niemandem der sich diesen Kurs zutraut. Aber vielleicht hast einfach etwas falsch aufgefasst oder anders verstanden als es gewollt war. Wie gesagt.. wenn du alles richtig gemacht hast und aus "Fiesheit" raus schlecht bepunktet wurde, dann wirst es in der Einsichtnahme sehen und uns hier daran teilhaben lassen. Wenn dann mehr Leut sagen: "Da hat der Prüfer unrecht" etc., dann versteh ich absolut den Gang in Richtung VG..
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Ich möchte da jetzt auch mal meine Meinung dazu abgeben.
Es ist natürlich so, dass unterschiedlich korrigiert wird und dass es zu geringen Differenzen kommt. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass ein Kurs mit 90% Durchfallquote bei einer anderen IHK keine 90% Bestehensquote hätte.

Auch die vorgegebenen Durchfallquoten halte ich für Schwachsinn und glaube ich einfach nicht.

Ich bin mir relativ sicher, dass diese Quoten mit dem Lehrgangsträger bzw. mit den Schülern selbst zu tun haben. Was ich mir vielleicht auch vorstellen könnte ist, dass manche IHKs aufgrund schwacher Teilnehmerzahlen es mit den Zugangsvoraussetzungen nicht so ernst nehmen, was sich in einer späteren Bestehens- oder eben Nicht-Bestehensquote äußert. Evtl. trifft man hier auch auf die Problematik dass IHK-Prüfungen bundeseinheitlich gleich sind, aber das Schulsystem nach wie vor auf Länderebene geregelt wird und daher z. B. ein bayerisches Abitur ganz andere Anforderungen stellt als in anderen Teilen der Republik.

Wir waren 7 Prüflinge (externe Vorbereitung, CrashKurs), 2 müssen in Recht noch ins mündliche alle anderen Fächer wurden von allen bestanden.

So wie ich das sehe ist auch überwiegend Recht das Problem und gerade da ist m.E. der subjektive Spielraum des Korrektors relativ gering.
Wenn man die Thematik durchschaut hat, nicht falsch abbiegt und das Prüfschema ordentlich durchzieht dann kann der Prüfer einem nur die Punkte geben. (oder halt nicht)

Es ist bei Recht oft so dass man überzeugt ist die richtigen Schlussfolgerungen gezogen zu haben, obwohl das oft nicht der Fall ist.

Wünsch auf jeden Fall viel Glück im 2. Anlauf.
Gast
Das Leben ist eine Wiederholung:

Zitat
Ich bin mir relativ sicher, dass diese Quoten mit dem Lehrgangsträger bzw. mit den Schülern selbst zu tun haben. Was ich mir vielleicht auch vorstellen könnte ist, dass manche IHKs aufgrund schwacher Teilnehmerzahlen es mit den Zugangsvoraussetzungen nicht so ernst nehmen, was sich in einer späteren Bestehens- oder eben Nicht-Bestehensquote äußert


Das ist in meinem Sinne. (oO 2tes Mal gleiche Meinung mit Yogi :D )


Zitat
überwiegend Recht das Problem

ja und so wie ich es gelesen habe auch
Zitat
Bilanz über 50% Durchfallquote


Wenn man jetzt weiß das man in der Bilanzprüfung von einer Aufgabe komplett die Lösung aus der vorgehenden Prüfung abschreiben konnte und damit 20 Punkte geschenkt bekam.. dann frägt man sich aber schon irgendwie was hier für Lernmaterialien ausgeteilt wurden.. womit wir wieder beim Lehrgangsanbieter wären..

Zu Recht verhalte ich mich still weil ich die Antworten von ihm noch nicht gelesen habe, aber ich hab speziell diese Prüfung noch gut im Kopf (gibts auch Threads darüber) deswegen möchte ich abwarten was er aus der Einsichtnahme reinschreibt..
Mitglied
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bilanz 20 Punkte geschenkt

P nach neuer VO?
Gast
Zitat
P nach neuer VO?


Yeppa. Habe nach neuer VO geschrieben.
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Hi Wizzard,
kannst du dich an mehr erinnern.
mir fehlen 3 Punkte in Bilanz zu 50 und am Montag habe ich Akteneinsicht.
ich will vorbereitet sein-

ich kann mich außer an 2 Sachen bei Bilanz nicht mehr erinnern.
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wir hatten einen in der Klasse der ist mit 3 * 4,6 und 1 x 4,7 durch die Prüfung (Teil1 TBW) gerasselt ... die kennen da keine Gnade.
Gast
Zitat
kannst du dich an mehr erinnern


I hope so:

Also es war eine Fragestellung da mit:

Was sind direkte Steuern?
Was sind indirekte Steuern?
Beispiele für direkte oder Indirekte Steuern.

Und irgendwas war noch mit den stillen Reserven und den Liquiditäten..

Dann war eine Aufgabe (die in die Anlage einzutragen war) welche Geschäfte wie beim Konzernabschluß bzw. beim Jahresabschluß zu berücksichtigen waren

Dann gab es eine Aufgabe die exakt in der Herbstprüfung 2007 vorkam: Es ging darum ob eine Firma mit Tochterfirma einen Konzern darstellt, warum keine Nichteinbeziehung, welche Unternehmen der Konzernabschluß beinhaltet, was für Bestandteile in den Einzelabschlüssen stehen müssen, Bestandteile des Konzernabschlusses nach IFRS.

Dann kann ich mich an eine Frage erinnern: Niedrigstmöglicher Ansatz der Herstellkosten nach HGB im Vergleich zu IFRS (das war die strittige Frage 3 wo alle IHK´s was andres erzählt haben.. die einen sollten fiktive Werte annehmen.. die andren haben es mit dem Gesetz (ich glaub *grübl* § 255-256 etc HGB) beantwortet.

Und dann war zum Abschluß noch eine Aufgabe mit Anlage die sich auf die Bildung von Rückstellungen nach IFRS bezog. Da mußte man wissen wann Rückstellungen nach IFRS zu bilden sind (nicht Vorsichtsprinzip von HGB sondern nach den 3 Kriterien: Der Eintritt des Ereignisses, für das die Rückstellung gebildet werden muss, ist wahrscheinlich (über 50 %; more likely than not). Die Höhe der zu bildenden Rückstellung ist zuverlässig schätzbar. Und es gibt eine gesetzliche oder ordentliche Verpflichtung für diese Verbindlichkeit)) Das waren 8 Situationen und man mußte sagen: ja Rückstellung oder NEIN keine..

Und wenn ich mich noch ganz richtig erinner war noch eine Frage: welche Bewertungsgrundsätze gelten im Vergleich zu HGB/EStg..


-Alle Angaben ohne Gewähr-

Wie gesagt.. bin mir nicht ganz sicher ob ich komplett richtig lieg..
Mitglied
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Moin, Moin.

du hast recht
ich erinnere mich
die eine Aufgabe war zum Abschreiben.

Das mit den Herstellkosten hatte ich auch, glaub ich
Bei Frage 3 habe ich während der Prüfung einspruch eingelegt.
weil keine werte gegeben waren.
nicht mal der prüfungsausschuss konnte mir nach einer stunde was sagen, was gemeint war.

danke für die mail.

nun liegt das intersse auf der Rechtsp.
Gast
Zitat
3 * 4,6 und 1 x 4,7


Und da verlangst noch Gnade?? Die kriegst ja nicht mal in einer normalen Schule bei dem Schnitt.. Willst auch noch das jemand dann mit 4,9 sagt: "Es ist aber kein 5er! Ich will bestanden haben!" :shock:

Zitat
Montag habe ich Akteneinsicht.

Na dann nimm Zettel und Stift mit und schreib fleißig das auf wo du glaubst das du unfair bepunktet oder zuwenig bepunktet wurdest.. dann poste mal rein. We will see.
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"Wizzard" schrieb
Zitat
3 * 4,6 und 1 x 4,7


Und da verlangst noch Gnade?? Die kriegst ja nicht mal in einer normalen Schule bei dem Schnitt.. Willst auch noch das jemand dann mit 4,9 sagt: "Es ist aber kein 5er! Ich will bestanden haben!" :shock:

Zitat
Montag habe ich Akteneinsicht.

Na dann nimm Zettel und Stift mit und schreib fleißig das auf wo du glaubst das du unfair bepunktet oder zuwenig bepunktet wurdest.. dann poste mal rein. We will see.


Ich will keine Gnade mir ist das persönlich wurscht da sei 2005 TBW .. Ich wollte nur damit klarstellen, weil viele meinen das Sie ungerecht behandelt werden weil Sie in einem Fach mit 4.7 oder ,8 durchfallen , schlecht behandet werden... irgendwo ist nur mal die Grenze .. wobei ich drei mal 4,6 schon echt heftig finde ..
Mitglied
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hi leute
in südwestachsen wurde glänzte die P kommission durch arroganz und selbstherrlichkeit.

die kämmerlinge aus Z sind verraten und verkauft.
zum glück bin ich nicht angertren. konnte mir sowas denken. leider.
einer der schlechtesten Bildungsträger den ich erfahren durfte.
hiho
Gast
Zitat
in südwestachsen wurde glänzte die P kommission durch arroganz und selbstherrlichkeit.

die kämmerlinge aus Z sind verraten und verkauft.


Geht das nen Tick ausführlicher?
Mitglied
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:twisted:
Genauer?
leute leute,
heute ist ja wieder schule.
ich werd mich mal schlau machen.

die kommission hat so sätze fallen lassen, wie.
was bilden sie sich ein uns die zeit zu stehlen, VERSCHWENDEN SIE BITTE NICHT UNSERE ZEIT,

....
aber es rollt was an, dick und schwarz.

hauptsache es hilft.
ihr hört von mir
Gast
:?:
Gast
Hallo ihr Lieben - nachdem ich nun auch nach neuer VO den ersten Durchgang hinter mich gebracht habe, möchte ich zu diesem Thread auch mal meinen Senf dazu geben.
Sicherlich ist ein sehr hohes Maß an Eigeninitiative, Disziplin und Zeitaufwand nötig, um sich das Wissen für die Prüfungen anzueignen.

Trotzdem glaube ich sehr wohl daran, dass die einzige Einheitlichkeit hinsichtlich der bundeseinheitlichen Prüfungen darin besteht, dass JEDE IHK ihre eigene Vorgehensweise an den Tag legt.

Das geht schon bei der Ergänzungsprüfung los - eigentlich sind 20 Min. vorgesehen, es werden aber nur 15 oder mal 30 geprüft.Ich will hier keine Schuldigen für mein Durchfallen in einem Fach finden - ich schreibe im November EUWi nochmal udn dann ist gut.
Bei dem situationsbezogenen Fachgespräch (hab ich bestanden) hieß es bei mir erst, ich könne mir aus 2 Aufgaben eine aussuchen - dann bekam ich eine vorgegeben.

Warum wird im situationsbezogenen Fachgespräch bei der einen IHK wirklich "nur" das Gebiet Personalwesen abgeprüft, während bei mir z. B. auch Fragen zur Bilanzierung von Leasinggütern, Rechtsformen von Unternehmen, Finanzierungsarten, Beteiligungsfinanzierungen, Organisation, Teambildung, Kreativitätstechniken, Projektorganisation, Zertifizierungsmöglichkeiten bzgl. QM ... gefragt wurden?Warum dauerte mein situationsbezogenes Fachgespräch über 36 Minuten und warum bekomme ich das Ergebnis nur schriftlich mitgeteilt?

Fakt ist, dass es eben doch keine einheitliche Prüfung ist und das ist es, was mich ärgert - zu den eben genannten Punkten kommt dann noch hinzu, dass Korrektoren eben auch "nur Menschen" sind und demnach sicher die Korrektur der schriftlichen Prüfungen sehr unterschiedlich erfolgt; allenfalls innerhalb einer IHK abgestimmt, aber mit Sicherheit nicht bundesweig. Einige sehen die Lösungsvorschläge eben als "Musterlösungen" an und bewerten alles als falsch - auch wenn es möglicherweise richtig sein kann.
Ich glaube, dass niemand persönliche Befindlichkeiten ganz ausschalten kann bei solchen Korrekturen.
Aber wenigstens könnte der Prüfungsablauf insgesamt mal vereinheitlicht werden ....
ich jedenfalls habe nur noch das Ziel, das eine Fach auch noch zu bestehen und dann die Projektarbeit zu verfassen.
Mit Abschluss dieser Weiterbildung habe ich dann meine letzte IHK-Fortbildung gemacht (es ist mein 4. IHK-Abschluss)

Gruß, Wombat
Mitglied
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 59
Schön zu lesen, dass Du das Fachgespräch bestanden hast. Unschön, dass Deine IHK sich den Luxus eines erweiterten Gesprächs gegönnt hat. Die Prüfungsverordnung lässt aufgrund der wachsweichen Formulierung dafür aber auch reichlich Spielraum:

(2) Der Prüfungsteil „Führung und Management im
Unternehmen“ umfasst die Handlungsbereiche:

1. Unternehmensführung,
2. Unternehmensorganisation und Projektmanagement,
3. Personalmanagement.

Aus diesen drei Handlungsbereichen werden integrierende
Situationsaufgaben unter Berücksichtigung der
Inhalte des Prüfungsteils „Wirtschaftliches Handeln
und betriebliche Leistungsprozesse“
gestellt.

(5) Der Handlungsbereich „Personalmanagement“
enthält folgende Qualifikationsschwerpunkte:

1. Bestimmung der Vorgaben für die quantitative und
qualitative Personalplanung des Unternehmens,
2. situationsgerechte Auswahl der Formen der Personalbeschaffung,
3. Planung, Steuerung und Kontrolle der Personalentwicklung
im Unternehmen.

Tja, so wie ich das interpretiere, kann die IHK somit auch das Wissen nach den für so manchen Prüfling zu diesem Zeitpunkt schon längst im geistigen Papierkorb abgelegten Wissen nach Bilanzen, Kennzahlen und anderen spaßigen Dingen abfragen.

Na super! :evil:
Gast
"nessie" schrieb
Tja, so wie ich das interpretiere, kann die IHK somit auch das Wissen nach den für so manchen Prüfling zu diesem Zeitpunkt schon längst im geistigen Papierkorb abgelegten Wissen nach Bilanzen, Kennzahlen und anderen spaßigen Dingen abfragen.

Na super! :evil:


Hallo - ja, natürlich lässt die Prüfungsordnugn reichlich Spielraum - aber genau das ist es ja, was mich ärgert: es werden am Ende dann eben doch "Äpfel mit Birnen" verglichen ...
Es geht mir nicht darum, dass ich das alles gedanklich "abgehakt" hätte, sondern schlichtweg darum, dass eben die Prüfungen total uneinheitlich laufen und man den Abschluss aus der einen Stadt nicht mit dem aus der anderen Stadt vergleichen kann.
Wie auch immer - ich habe mir fest vorgenommen,

1.) nicht den wertvollen Speicherplatz meines Gehirns mit Dingen zu belegen, die völlig unsinnig zu lernen sind (beispiel: ANZAHL von Incoterms - wichtiger finde ich, Inhalt, Sinn und Zweck ... )

2.) nicht aussichtslose Streitigkeiten mit IHK anstrengen - zeit- und nervensparender ist es, das eigene Ziel fest im Blick zu behalten und eben alles für das Bestehen der Prüfung zu tun; in meinem Fall wird es das erneute Durcharbeiten des IHK-Skripts, des Olfert und der Übungsbände dazu sein.

Allen ein schönes Wochenende und viele Grüße, Wombat
Mitglied
Registriert: Sep 2008
Beiträge: 1
Hallo Ihr teilweise leidensgenossen,

bei uns haben von 50 Teilnehmern , 3 Leute auf anhieb bestanden.(also knapp mit 50-81 Punkten( aber ausnahmen....2 mit der mündlichen und der rest...kann zum teil sogar alle fächer nochmal schreiben...was da abgegangen ist.....
manchmal liegt es bestimmt an den Teilnehmer aber bei dieser Quote...sorry da versteh ich die welt nicht mehr...
die ganze investierte Zeit, Urlaub und Geld....ist einfach unfassbar....

haben direkt bei der IHK den Lehrgang gebucht...die Dozenten waren nett;-)aber haben uns nicht drauf vorbereitet
aber hatten eben keine Ahnung was da durch die neue Prüfung überhaupt geprüft wird....
Gast
Zitat
bei uns haben von 50 Teilnehmern , 3 Leute auf anhieb bestanden.(also knapp mit 50-81 Punkten( aber ausnahmen....2 mit der mündlichen und der rest...kann zum teil sogar alle fächer nochmal schreiben...was da abgegangen ist.....


Magst du uns noch sagen welche IHK? Danke!
Gast
Hallo und guten morgen - ähnliches wie bei Schmusekatze ist bei uns auch gewesen. Es sind sicherlich nicht alle faul oder zu doof - es liegt an vielen Dingen und eben auch daran, dass total unterschiedlich korrigiert und geprüft wird, obwohl mit "bundesweit einheitlicher Prüfung" geworben wird ... Grüße, Wombat
Mitglied
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 77
Moin moin,

ich habe einsicht genommen.
Recht. 70% durchfaller
Ich habe ein problem! Ich habe mich eingelesen und würde die fragen genau wieder so beantworten.
Den Fehler meiner prüfung glaube ich aber zu kenne.
Ich habe es nicht VOLLJURISTISCH ausformuliert. Paragraphen nenne und zitieren reichte nicht.
Aber das habe ich auch nie gelernt.
DU?????

Kurz um ich wurde falsch auf diese P vorbereitet.

Ich will ordentlich auf die WiederholungsP vorbereitet werden.
wer kann mir erklären wie er ausformuliert hat.

In diesem Sinne

:twisted:
Gast
Zitat
Ich habe es nicht VOLLJURISTISCH ausformuliert. Paragraphen nenne und zitieren reichte nicht.
Aber das habe ich auch nie gelernt.


Was bitteschön ist Volljuristisch? Das reine Nennen von Paragraphen und zitieren nicht reicht ist doch logisch.. Das wäre beim Studium der bereits gelaufenen Prüfungen nach neuer VO dir ersichtlich geworden.

Ich habe immer so zerlegt wie wir es gelernt haben: Fragestellung --> geschrieben lt. § liegt der und der Tatbestand vor, Nennung mit Textzitat aus Angabe, deswegen kommt § so und so zur Geltung --> daraus ergibt sich Konsequenz für --> und Recht für..

leichter wäre es wenn du uns hier mal reinpostest was du genau geschrieben hast wenn du schon sagst:
Zitat
Ich habe mich eingelesen und würde die fragen genau wieder so beantworten.
« Zuletzt durch Unbekannt am 16.09.2008 16:48 Uhr bearbeitet. »
Mitglied
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Beiträge: 150
Volljuristisch???
Nehme an,dass doch verlangt wird im Gutachterstil zu schreiben.
Der ist doch zumindest bekannt,oder nicht?
Ein Betriebswirt ist kein Volljurist,kann folglich nicht wie ein Anwalt beurteilt werden!!!
Denke einfach es wurde zu wenig ausformuliert...
Jeder § ist auslegbar,also sollte man schreiben, was aufgrund des § Sache ist.
Gast
"emiliofree" schrieb
Moin moin,

ich habe einsicht genommen.
Recht. 70% durchfaller
Ich habe ein problem! Ich habe mich eingelesen und würde die fragen genau wieder so beantworten.
Den Fehler meiner prüfung glaube ich aber zu kenne.
Ich habe es nicht VOLLJURISTISCH ausformuliert. Paragraphen nenne und zitieren reichte nicht.
Aber das habe ich auch nie gelernt.
DU?????

Kurz um ich wurde falsch auf diese P vorbereitet.

Ich will ordentlich auf die WiederholungsP vorbereitet werden.
wer kann mir erklären wie er ausformuliert hat.

In diesem Sinne

:twisted:


Hallo - also "Juristen" formulieren, indem sie Subsummieren.
Die Leitfrage ist nahezu immer "Wer Will Was von Wem Woraus".
Am einfachsten erlernst Du worum es geht, indem Du dir

1.) alte Prüfungen durchliest und die lösungen dazu
2.) Schemata für §§-Prüfung ansiehst

Ich kann ehrlichgesagt nicht so richtig nachvollziehen, dass das noch nie besprochen worden sein soll - die Herangehensweise ist eigentlich immer identisch - schon in der kaufmännischen Ausbildung, im Fachwirt und auch jetzt im BW ...

Grüße und viel Erfolg! Wombat
Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 142
Ort: Bayern
Mein Gefühl ist, dass bei vielen Rechtsprüfungen häufig zu kompliziert gedacht wird, über zu viele Ecken und sich viele Leute von Gefühlen bzw. vom eigenen Gerechtigkeitssinn leiten lassen.

Man muss halt wirklich knallhart die Prüfschemen durchziehen und gut ist.

Die IHK Prüfungen sind sich in den Rechtsfragen auch immer sehr ähnlich gewesen.

Arbetsrecht fasst immer §99,102 und Freunde
Oft die Frage ob ein Vertrag zustande gekommen
Dann gerne §433 und 823BGB mit Kollegen
Ein Fall aus dem Wettbewerbsrecht

und dann meist noch ein Exot dazu.

Was allerdings den einen oder anderen verwirren kann sind die Musterlösungen der alten IHK Prüfungen in denen oft nur die Paragraphen aufgezaehlt werden.

:evil: :twisted:
Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 142
Ort: Bayern
Zitat
Hallo - also "Juristen" formulieren, indem sie Subsummieren.
Die Leitfrage ist nahezu immer "Wer Will Was von Wem Woraus".


Wichtig ist auch dass das Gesetzt optimal vorbereitet ist mit unterstreichungen und Querverweisen:

z.B.

§823 BGB Schadenersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Eigentlich nur ein Satz aber du musst prüfen:

1. Besteht Vorsatz oder Fahrlässigkeit (Verweise zu den § was überhaupt Fahrlässigkeit ist).
2. Wurde das Leben, der Körper die Gesundheit...... verletzt
3. Erfolgte die Verletzung Widerrechtlich
4. Ist überhaupt Schaden entstanden.

Wenn man da jetzt schreibt Schadenersatzpflicht besteht nach §823 BGB ist es klar dass es nur einen Mitleidspunkt gibt.
Gast
Hallo, ich stimme Yogi vollumfänglich zu -
.. und - das fällt mir persönlich immernoch schwer - man muss natürlich auch auseinander halten, was nun wirklich eine Anspruchsgrundlage ist und wofür man weitere §§ benötigt, um einen Anspruch herzuleiten ....

Grüße, Wombat


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