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Übersetzungshilfe in Aschaffenburg immer noch verweigert

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Hallo zusammen,

seit nunmehr sage und schreibe einem HALBEN Jahr verweigert die IHK Aschaffenburg unserem Betriebswirt-IHK-Kurs (nach alter Prüfungsordnung) die Ausstellung einer englischsprachigen Übersetzungshilfe als "Master Professional".
Ausflüchte, Ausreden, stundenlange Telefonate, selbst erfundene Übersetzungen: Ich weiss nicht, warum diese relativ unbedeutende IHK sich nicht den üblichen bundesweiten Gepflogenheiten anpasst.

Wo immer man bei anderen IHKs nachfragt, überall Kopfschütteln. Selbst der DIHK-Präsident hat sich persönlich für die Anerkennung eingesetzt, die Wirtschaftsminister der Länder haben sich im Juni 2007 eindeutig für die o.g. Bezeichnung ausgesprochen.
Man kann mit Beispielen anderer renommierterer IHKs kommen, die Wirschaftsminister zitieren, ihnen die Formulare zusenden (die sie bis dato nicht hatten, weil es ihr allererster Betriebswirts-Kurs war) --> denen ist alles egal.

Nach nunmehr einem HALBEN Jahr des Neinsagens reicht es mir: Da ich ja selbst IHK-Mitglied bin, werd ich mal öffentlich zur Gründung eines IHK-Verweigererverbands Untermain aufrufen. Ich freue mich schon auf den Gedankenaustausch mit anderen Menschen, die ihre eigenen IHK-Aschaffenburg-Erfahrungen gemacht haben. Das wird bestimmt die Presse gerade in der Saure-Gurken-Zeit sehr interessieren :)

Ich versteh diese Leute nicht...

Gab´s woanders auch solchen Stress wegen einer einfachen "Übersetzungshilfe"? Ich wollte noch nicht einmal eine Bescheinigung nach BBiG, geschweige denn einen "Titel".

Ich brauche die Übersetzungshilfe dringend, weil ich mich sonst nicht bei einer ausländischen Uni nebenberuflich als MBA einschreiben kann, wofür ich schon eine Zusage habe (die benötigen halt aber das besagte Schreiben).

Und das in Zeiten der Globalisierung, wo die internationale Geschäftssprache Englisch ist. Da wird bei der IHK über den REACH-Prozess der EU philosophiert, aber eine korrekte englische Übersetzung für die eigenen Absolventen? Bitte nicht. Der Weg nach Europa endet anscheinend an den Landkreisgrenzen.

Eine Provinzposse.

Frei nach Ringelnatz:
"In Hamburg lebten zwei Ameisen
Die wollten nach Australien reisen.
Bei Altona auf der Chaussee
Da taten ihnen die Beine weh,
Und da verzichteten sie weise
Dann auf den letzten Teil der Reise.
So will man oft und kann doch nicht
Und leistet dann recht gern Verzicht."

Traurig, traurig.
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Kann die DIHK ( als Übergeordnete-IHK) nicht der IHK Aschaffenburg dazu veranlassen?
Was sagt denn die DIHK?
Wende dich doch mal an Herrn Dr. Schenk IHK,Berlin
Tel. 030 7008000
Herr Dr. Schenk ist für die BWLer zuständig
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@sami: Das ist eine gute Frage, aber die DIHK ist keine Hierachische Organsiation, soweit ich weiss ist jede IHK unabhängig udn die DIHK ist kein "Aufsichtsorgan".
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Ruf mal dort an, und kläre! :D

Gibt es auch die Möglichkeit zur IHK Ulm etc. zu gehne um dort eine Übersetzung zu bekommen.
Wenn die Voraussetzung dieses Schreiben ist, dann kann ich mir nicht vorstellen dies nicht zu bekommen.
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Danke für die Tipps, Sami :)
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Unfassbar, wie in Aschaffenburg Herr Schw.... seinen armen örtlichen IHK-Präsidenten und seinen Hauptgeschäftsführer in sein Fahrwasser gezogen hat und diese nun vor dem DIHK und dem Bundes- und dem Bayerischen Wirtschaftsministerium bloßstellt.

Dass er dazu noch dermaßen massiv gegen seine eigenen Kollegen bei allen anderen IHK vorgeht und diesen zumindest indirekt unterstellt, falsche Bescheinigungen auszustellen, das ist ja wirklich unglaublich!
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@Käferfan

Redest du über Mausi??

[code:1]... selbst erfundene Übersetzungen: Ich weiss ....[/code:1]

und

[code:1] Da ich ja selbst IHK-Mitglied bin, werd [/code:1]


Ist die Anschuldigung gelogen?
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Oh Gott, nein-nein, Mausi hat mit allem recht, was er sagt.
Da ist - leider - nichts dran gelogen.
Nicht etwa Mausi - der will ja nur sein Recht, sonst nix.

Herr Schw.... ist der Geschäftsführer der Aus- und Weiterbildung bei der IHK Aschaffenburg.
Ich wollte nur den Namen des Herrn Schw.... von der IHK Aschaffenburg nicht ausschreiben, der seine eigene Führung in ganz Deutschland durch diese Starrheit bei der Übersetzungshilfe, die überall üblich ist, lächerlich macht und seinen Vorgesetzten bei seinen eigenen IHK-Kollegen für die Zukunft das Leben schwer macht.
« Zuletzt durch Käferfan am 05.08.2008 16:13 Uhr bearbeitet. »
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Das sind ja ganz schöne Anschuldigungen :evil:
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Das sind keine Anschuldigungen; es geht bei meiner Äußerung ausschließlich um den vorliegenden Fall der nicht gelieferten Übersetzungshilfe.
Damit, dass er um jeden Preis verhindert hat, den Teilnehmern eine Übersetzungshilfe als "Master Professional" auszustellen, hat er der Aschaffenburger IHK sehr geschadet. Das ist es, was ich auszudrücken versuchte.

Und zwar hat er der Aschaffenburger IHK deshalb geschadet, weil die Sache ganz weite Kreise gezogen hat. Seine Kollegen anderer IHKS sind nicht sehr glücklich mit seiner Vorgehensweise (da wurde wohl schon mehrere IHKS kontaktiert); auch sind anscheinend inzwischen das Bundeswirtschaftsministerium, das Bayerische Wirtschaftsministerium und der DIHK, auch die SOLVIT-Stelle der EU mit dieser Angelegenheit, dem Nichtausstellen der Übersetzungshilfe, befasst.

Ich glaub schon, dass es stimmt, dass dieser Herr damit seinen eigenen Chefs das Leben schwer gemacht hat. Denn verscherzen sollte man es sich mit den o.g. Behörden nicht unbedingt.
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Was at er davon?
Was für ein Ziel könnte dahinterstecken?

Irgendwie unlogisch mit dem Herrn aus der IHK.

Oder fehlt noch eine Info?
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Nee, die Infos sind fast vollständig.

Seine Schritte waren wie folgt:
1. Zuerst wollte überhaupt keine (!) Übersetzungshilfe ausstellen.
2. Als 2. Schritt schlug er eine Übersetzungshilfe vor, die das gesamte Zeugnis außer dem erreichten Abschluss (!) übersetzen sollte
3. Als 3. Schritt will er die Leute mit einer Eigenübersetzung abspeisen.

Frag mich was Leichteres - ich kann nicht in seine Psyche schauen.
Vielleicht will er einfach um jeden Preis recht bekommen, vielleicht kämpft er um seine Frühverrentung, ich weiss es nicht.
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Muß er übersetzen lt. IHK-Beschluss?
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Habt ihr die Sache schon mal anders betrachtet?

Ihr erwartet das euch die IHK ein Zeugis ausstellt indem euch bescheinigt wird das ihr einen Master-Abschluss habt. Aber dazu ist keine IHK in Deutschland berechtigt, dies obliegt nur Unis und FH´s.

Nur mal ein Beispiel:
Die IHK stellt euch das Zeugnis aus. Ihr reicht das Zeugnis bei eurer ausländischen Uni ein und beginnt ein (unglaublich teurers) Studium. Kurz vor den Abschlussprüfungen stellt diese ausländische Uni fest das ihr einen Titel führt der euch gar nicht zusteht und verweigert euch das Weiterstudieren, die bezahlten Entgelte werden natürlich nicht einbehalten. Jetzt könntet ihr die IHK in Regress nehmen, da die euch einen Titel verliehen hat den sie gar nicht verleihen durfte.

So, und nun?

Das Problem an der Sache ist das es keine Übersetzung dieses Abschlusses gibt. Alle genannten Bezeichnungen ("Professional Master ..." sind nur Einschätzungen der IHK.


Wie gesagt, die IHK darf euch den Master-Abschluss nicht bescheinigen!
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Für alle die es immer noch nicht kapiert haben, die IHK bescheinigt keinen Master-Abschluss.

Auf den Zeugnis steht ja auch, dass es nur eine Übersetzung und die Meinung der IHK ist und kein akademischer Titel darstellt, außerdem ist eine Anlage dabei die das nochmal haarklein erklärt .
Es nur eine Übersetzung, nicht mehr und nicht weniger wollen die meisten, wer meint damit einen Titel zu bekommen soll weiter träumen.

Die Übersetzung ist ohne Siegel und nicht unterschrieben, also ohne orginal Zeugnis nichts wert.

Also gibt es für keine IHK einen Grund die Übersetzung zu verweigern ...
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Hmmm....

Die IHK soll also eine Übersetzung liefern, in der die Bezeichnung (ein Titel den du weder hast noch führen darfst) aufgeführt ist, diese Übersetzung ist aber nichts wert ohne das (deutschsprachige) Zeugnis, das kein Ausländer lesen kann und deshalb eine Übersetzung braucht. Somit wären wir wieder am Anfang!


Natürlich gibt es einen Grund die Ausstellung einer Übersetzungshilfe mit dem Inhalt "Master Professional" zu verweigern: Rechtsunsicherheit! Ihr seht das alles nur in schwarz und weiß, aber dazwischen gibt es eine Grauzone. Und da tummeln sich geldgierige Anwälte rum die nur auf dumme Fehler warten!
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@ Neo:
Mir ist nicht bekannt, dass auch nur EINER einen Titel verlangt hat.Lies es nochmal genauer durch, dann erkennst Du das.
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"Käferfan" schrieb
@ Neo:
Mir ist nicht bekannt, dass auch nur EINER einen Titel verlangt hat.Lies es nochmal genauer durch, dann erkennst Du das.


ich glaub das hilft jetzt nichts mehr, jeder soll mit seiner Meinung glücklich werden.

Mir hilft die Übersetzung auf jedenfall, das restliche Gelaber über Master oder kein Master ist für mich völlig unrelevant ..
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Halloooo??? Ich hab auch nicht behauptet das einer den Titel verlangt hat! Ich wollte nur darlegen warum die besagte IHK evtl. ein Problem mit der Ausstellung dieser Übersetzungshilfe haben könnte!

Meine Güte, ich sag schon nix mehr .....
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Also, ehe jetzt wieder die unsägliche Diskussion losgeht, noch ein paar Fakten:

1) Es gibt Rechtsgutachten die belegen das die Bezeichnung n i c h t gegen geltendes Recht verstößt (z.B. von Prof.Dr.Volker Epping) und die selbst von der KMK inzwischen akzeptiert werden (vergl. Artikel der IHK NRW „Bachelor professional“ von Dr. Knut Diekmann).

Wie eine bayerische IHK so etwas ignorieren kann ist mir unverständlich.

2) Alle IHK’s in Bayern stellen seit Jahren die Übersetzungshilfe aus (o.k. wenige hängen es an die große Glocke und manchmal dauert es auch ein paar Tage bis der Chef wieder im Hause ist). Daher ist es sicher richtig wenn sich die Rechtsaufsicht der IHK damit beschäftigt und auf eine bundeseinheitliche Handhabung besteht.

3) Die Abschlußbezeichnungen „Master“ und „Bachelor“ sind nicht ausschließlich den akademischen Abschlüssen vorbehalten. Jeder der das meint, sollte mal nachsehen seit wann in IHK Kreisen diese Bezeichnungen in Übersetzungshilfen verwendet werden und wann die UNI’s aufgewacht sind und diese als TITEL für ihre eigenen Studiengänge aquirieren wollten.
Danach kann man sich mal Gedanken machen wer sich hier bei wem angehängt hat und dazu die beiden o.g. Quellen lesen.

4) Die IHK’s machen aktiv Werbung mit diesen Bezeichnungen (und zwar nicht nur in Bayern) und bekommen so auch die Teilnehmer für ihre eigenen Vorbereitungslehrgänge.


Wir sollten also hier aufhören uns als Absolventen gegenseitig an die Gurgel zu gehen. Schließlich sind die dualen Ausbildungsgänge den akademischen in manchen Bereichen weit überlegen. Wir bekommen sicher keinen „Praxisschock“ wenn wir das erste Mal in der Wirtschaft gefordert werden.

In diesem Sinne vertragt euch und helft der IHK hier auf den richtigen Weg. Wenn man mit so einem Thema zum ersten Mal konfrontiert wird ist es sicher schwer zu akzeptieren, das andere das Rad schon längst erfunden haben.

Aber das Stichwort lautet hier GLEICHBEHANDLUNG aller Absolventen mit dem selben bundeseinheitlichen Abschluss. Ansonsten gehen wir alle zurück in die Vorzeit und jede Kammer darf ihre eigene Prüfung gestalten und die Titel nach Belieben noch dazu.
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Menno, ich weiß das doch!

Ich werde nie wieder versuchen die Motive anderer zu ergründen und darzulegen. Ruck Zuck steht man als unbelesener Idiot da!

:roll:
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@Neo,

nicht falsch verstehen, aber mancher IHK-Mitleser möchte ja auch mal die Fakten im Forum lesen... :wink:

Aber das mit den Motiven ergründen wäre schon interessant. Manchmal tuen sich da Abgründe auf - ich glaube Psychologen können da Bücher von schreiben.
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Wenn die IHK nicht gleich so dick auftragen würde und aus dem "Master of Technical Management (CCI)" einen Bachelor of Technical Management (CCI)" wäre vielleicht der Aufschrei der Uni´s nicht ganz so groß.

Fakt ist nun mal der BW/TBW ist kein akademischer Abschluss man kann Ihn als Vordiplom zum Dipl/Bachelor ansehen, so wird er auf jedenfall von einigen FH´s eingestuft, dass sollte jedem vorher klar sein, aber man kann ja danach in nur zwei Jahren zum Dipl kommen.

Was einfach in der heutigen Zeit wichtig ist, das es eine internationale Übersetzung von Weiterbildungen gibt, da aich die Märkte immer mehr globalsieren.
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Deine Tips waren sehr gut, sami, danke nochmal. Hat mich um einiges weiter gebracht.

Und außerdem haben wir nach dem 15. August noch ein schönes Eisen im Feuer :D
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@mausi

Gerne ...immer wieder :lol:
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Zitat
nach dem 15. August noch ein schönes Eisen im Feuer

@mausi,
kann ich mich da als neuer GF bewerben? Ahnung hätte ich keine, aber das ist ja die beste Voraussetzung bei deiner Kammer :wink:

@Thiemu,
"Gleichbehandlung" scheint ja im Moment auch in der Politik ziemlich aktuell zu werden, nachdem einige das AGG wiederentdeckt haben oder ist das nur das Sommerloch?

LG,
dämmerung
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Hallo,

alle anderen IHK´s stellen diese Übersetzung aus. Käferfan ich gebe Dir recht. Habe mich zum Spaß mal informiert.
Es kann nicht sein, daß die IHK Aschaffenburg diese Übersetzung nicht ausstellt.
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Warten wir mal die Rückkehr aus dem Urlaub ab - dann geht´s in die heiße Phase.
Eine gute PR ist Herrn Schw.... von der IHK Aschaffenburg sicher ;)))
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Hi Käferfan,

ich bin zwar kein Absolvent der IHK AB. Aber trotzdem interessant, daß die IHK AB diese Übersetzungshilfe verweigert.

Ich kann Dir anbieten, meine Schwester arbeit beim ZDF, daß sie mit Ihrem Team über Deine/Eure Situation berichtet. Wäre doch interessant, wie die Öffentlichkeit hierauf reagiert.

Gruß
Sandmann
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Hi,

oh - wie klasse!
Das ist noch besser als der Weg, den ich eigentlich schon vorhatte.
Mailst Du mir bitte mal Deine Telefonnummer?
Da machen wir was draus :)))

Grüße
Käferfan
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Ort: überall und nirgends
Das ganze was hier in Bayern abläuft und von einer kleinen IHK mutwillig vom Zaun gebrochen wurde, könnte man auch als „Inländerdiskriminierung“ bezeichnen :cry: , wie dies auch der Landesausschuss für Berufsbildung des Landes NRW im Frühjahr erst formuliert hat:

Zitat
Aufgrund der EU-Beschlüsse zum Wettbewerb und zur Freizügigkeit sollen die EUBürger Auslandserfahrung sammeln. Während im europäischen Ausland die Absolventen der beruflichen Weiterbildung mit Bachelor-Titel ausgestattet worden sind,
muss der deutsche Absolvent z.B. mit seiner deutschen Berufsbezeichnung Betriebswirt, die so gut wie keiner kennt, im englischsprachigen Raum agieren. Hierdurch entstehen eindeutig Wettbewerbsnachteile.

Für eine tarifliche und statusgemäße Eingruppierung deutscher Absolventen der beruflichen Weiterbildung im europäischen Raum bedarf es der Übernahme von europäisch lesbaren Berufsabschlüssen als Zusatzbezeichnung. Auch ist mittlerweile Bestandteil von internationalen Auftragsvergaben die EU-Norm ISO-9000, wonach das
Personalmanagement in den Unternehmen mit international lesbaren Qualifikationen
notwendigerweise auch in der Bundesrepublik zu zertifizieren ist.

Die jetzige Situation der Berufsabschlussbezeichnungen in der Bundesrepublik
Deutschland für Absolventen der beruflichen Weiterbildung erfüllt den Tatbestand der
„Inländerdiskriminierung“.


Man könnte darüber lachen, wenn es nicht wahr wäre....
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Ort: weit, weit weg...
Die von Harry im Boten gestartete Berichtserie über die dringend notwendigen Reformen und Qualitätsanforderungen bei den Kammern scheint mir auch dringendst nötig. Und das nicht erst seit den ungestraften und unqualifizierten Äußerungen einzelner Geschäftsführer bestimmter Kammern (siehe: http://www.bwl-bote.de/20070706.htm ).

Übrigens ist Aschaffenburg ein schönes Städtchen mit netten Leuten(man muss ja nicht unbedingt bei der Kammer vorbeischauen).

Ich hatte unlängst die Gelegenheit mich mit Mitarbeitern der CCI (Chamber of Commerce) des Landes der früheren mächtigsten Wirtschafts/Finanzmacht :wink: persönlich zu unterhalten. Leider hat sich dort bestätigt, was hier wohl noch kommen muss: die dortige Chamber of Commerce beschäftigt sich nur noch mit der Tourismus-/Wirtschaftsförderung. Begriffe wie die hier so hoch gehaltenen Bezeichnungen "Betriebswirt" ernten im Übrigen auch allenthalben Unverständnis "what the hell is this..:" denn dort wird die Weiterbildung von Unis oder Uniähnlichen Institutionen vorgenommen die auch über eine Akkreditierung und ein funktionierendes QM verfügen. Sowie über Profs und Dozenten, die meistens wissen was sie predigen.

Aber ich befürchte, so lange sich bayerische Kammern streiten (oder ist es nur eine?) ob sie Ihren Absolventen eine Übersetzungshilfe in Englisch ausstellen sollen und die Leute in den Unternehmen und Wirtschaftsbetrieben benachteiligen, die sie eigentlich unterstützen sollten, wird es wohl im Rahmen eines ähnlichen Erdrutsches wie bei der bayerischen Landtagswahl (ja: nichts hält ewig; oder frei nach Gorbatschow: "wer zu spät kommt, den bestraft das Leben") bald nur noch einen Mäc-Betriebswirt mit einem 48-Std-Vorbereitungskurs anstatt eines Big-Mäc-BW geben.

Schade eigentlich..... :cry:
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Ort: Erfurt
Hi @all,

ich habe dazu einen Botenartikel gezaubert, der offiziell am Montag erscheint. Ihr könnt die Entwurfsversion aber jetzt schon in http://www.bwl-bote.de/20081103.htm konsumieren... ziemlich heftig, eh?
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Ein kleiner Hinweis bei Bewerbungen im Ausland. Der Betriebswirt IHK entspricht den der UN heraus gegebenen Richtlinen ISCED International Standard Classification of Education und soll oder ist in der Kategorie ISCED 5B angesiedelt.

Ein Master ist der Uni ist ISCED 5A. Beide sind in der kategorier 5, nur beim Betriebswirt IHK ist mit 5 B Schluss, außer jemand will an die JMLU John Moores Liverpool University und dort den ECHTEN MBA erlangen, Dauer 18-24 Monate, nicht nötig zu erwähnen das ein gutes bis SEHR gutes Englisch hier PFLICHT ist.
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Ist ja schon interessant, dass die IHK in Deutschland bundeseinheitliche Prüfungen abnimmt, aber das Ergebnis der Prüfungen heißen darf, wie es will. Das ist doch ein Aschaffenburger Schildbürgerstreich.
Aber das Schlimmste ist, dass da keine IHK-Krähe der anderen ein Auge aushackt, und man das Vorgehen nach Außen hin als völlig legitim hinstellt.

Demnächst stellen die wahrscheinlich, wenn ein "Meister" eine englische Übersetzungshilfe wünscht, ein Dokument mit der Bezeichnung "Mostlyer" aus, und alle IHK-Krähen nicken einmütig. Bin ja mal gespannt, was denen alles so an Übersetzungen einfällt.
Nur mal ein Tipp an die IHK-Mitleser und Herrn Schwa... von der IHK Aschaffenburg: "IHK Aschaffenburg" heisst im Englischen nicht einfach "Ei-äitsch-käi Aschebersch", sondern "CCI Aschaffenburg". Und für Ihre Unterschrift können Sie sich schon mal Ihren Namen merken, der wird nämlich mit "Brother-in-law" übersetzt.
A propos "law": Da wird man ja wohl nicht mehr herumkommen; nach 10 Monaten Geduld geht´s nun doch noch vors Verwaltungsgericht, solche Verwaltungsgerichtsverfahren sind ja zum Glück sehr preiswert : :D


Ich hatte das alles vorher wirklich nie für möglich gehalten, aber eine dermaßen unnötige Organisation wie die IHK muß sich ja auch mit irgendwas beschäftigen, damit der Arbeitstag rumgeht.

...von einem, der gerade seinen Käfer winterfest gemacht hat, schnüff. Im April darf er wieder tuckern :lol:
Der Käferfan.
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Danke für Deine Übersetzungshilfe zum "Meister", Käferfan. Da freut sich dieser Herr von der IHK Aschaffenburg hundertprozentig drüber, die kann er bestimmt mal gebrauchen.

Wie sagt man doch so schön? "Dumm darf man sein, man muß nur jemand kennen".
« Zuletzt durch Mausi am 06.11.2008 01:52 Uhr bearbeitet. »
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Nur noch mal zur Verdeutlichung, dass nicht WIR die Deppen sind und dass wir, die einfach nur ihr Recht wollen, nicht nur renitent und böse sind. Es existieren bundesweit von wirklich wichtigen Institutionen und auch Ministerien völlig andere Vorgaben und Prioritäten als die der kleinen Aschaffenburger Provinz-IHK.

Hier der Wortlaut des Beschlusses der Wirtschaftsministerkonferenz vom 04.-05.06.07 in Eisenach (Quelle: http://imv-deutschland.de/sites/Bachelor_Beschluss.pdf)

B e s c h l u s s Wirtschaftsministerkonferenz 04-05.06.2007 in Eisenach:
1. Die Wirtschaftsministerkonferenz spricht sich für die Stärkung der dualen Berufsausbildung und der beruflichen, nicht-akademischen Weiterbildung aus. Bewährte Aus- und Weiterbildungsstrukturen sollen erhalten und weiter entwickelt werden, gerade auch im Hinblick auf die Mobilität der Beschäftigten über nationale und Bildungssystemgrenzen hinweg. Dafür müssen berufliche Bildungsabschlüsse international verständlich gemacht werden.
2. Die Wirtschaftsministerkonferenz weist darauf hin, dass für die Besetzung anspruchsvoller und verantwortungsvoller Fach- und Führungspositionen, besonders angesichts des wachsenden Fachkräftebedarfs, neben mehr akademisch ausgebildeten verstärkt auch beruflich ausgebildete Fachkräfte benötigt werden.
Dabei wird es weniger auf den Bildungsweg ankommen als auf die nachgewiesenen Qualifikationen und die Fähigkeiten der Fachkräfte. Für eine große Anzahl an Arbeitsplätzen im In- und Ausland werden beruflich Qualifizierte dabei ebenso gefragt sein wie Akademiker und Akademikerinnen.
3. Die Wirtschaftsministerkonferenz betont, dass eine Reihe hochwertiger, im Wege der beruflichen Bildung erworbener Qualifikationen mit akademisch erworbenen Qualifikationen gleichwertig sind. Die Wirtschaftsministerkonferenz unterstützt darum alle Anstrengungen, die darauf zielen, das Niveau beruflicher Aus- und Weiterbildung deutlich zu machen und damit das Ansehen der beruflichen
Bildung zu steigern.
4. Die Wirtschaftsministerkonferenz weist darauf hin, dass es, wenn beruflich erworbene, hochwertige Weiterbildungsabschlüsse (insbesondere Meister-, Techniker-, Betriebswirt-, Fachwirtabschlüsse) und akademische Bildungsabschlüsse einander im Niveau entsprechen, gerechtfertigt ist, eine Bezeichnung für die Abschlüsse der beruflichen Weiterbildung einzuführen, die diese Gleichwertigkeit dokumentiert. Sie stützt sich dabei auf einschlägige Rechtsgutachten.
5. Die Wirtschaftsministerkonferenz spricht sich dafür aus, bei der Einführung einer solchen Bezeichnung bereits vorliegende Vorschläge wie Bachelor Professional / Master Professional zu berücksichtigen. Die Einführung ist aus Sicht der Wirtschaftsministerkonferenz unabdingbar und zeitgleich mit einem geeigneten System der Qualitätssicherung zu verbinden, das ein bundesweit einheitlich hohes Niveau für jeden dieser Abschlüsse sicherstellt. Die zuständigen Stellen bzw. ihre Dachorganisationen werden aufgefordert, der Bundesregierung einen
abgestimmten Vorschlag für ein bundesweit anwendbares Qualitätssicherungssystem vorzulegen.
6. Die Wirtschaftsministerkonferenz erwartet, dass die Bundesregierung die Bedingungen für die Einführung einer solchen international verständlichen Bezeichnung für Abschlüsse beruflicher, nicht-akademischer Weiterbildung auf hohem Niveau schafft und über den Fortgang ihrer Bemühungen bei der nächsten Frühjahrssitzung
berichtet. Die Einführung einer solchen Bezeichnung ist unabhängig
von der Einordnung der Abschlüsse in den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQF) und den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) erforderlich.

Begründung
Mit Beschluss vom 7./8. Juni 2006 hat die Wirtschaftsministerkonferenz den Arbeitskreis "Berufliche Bildung" beauftragt, "unter Berücksichtigung des Berichts "Mehr kluge Köpfe im dualen System halten - Bachelor- und Masterabschlüsse in der beruflichen nicht-akademischen Weiterbildung" (BMWi) einschließlich des Rechtsgutachtens zur "Zulässigkeit und Ausgestaltung eines >Bachelor Professional<"
(G. Michael/P. Hahn) einen Beschlussvorschlag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und internationalen Lesbarkeit der deutschen Abschlüsse in der nicht-akademischen beruflichen Weiterbildung für die Frühjahrs-Wirtschaftsministerkonferenz 2007 zu erarbeiten". Dazu hat der Arbeitskreis im Januar 2007 Experten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, des Bundesinstituts für Berufsbildung sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie angehört und die vorgebrachten Argumente fachlich bewertet.
Die Abschlüsse des deutschen Systems beruflicher Aus- und Weiterbildung müssen international verständlich und damit in ihrer Qualität bewertbar gemacht werden, damit deutsche Fachkräfte im Ausland nicht benachteiligt werden und sie ihrer Qualifikation
entsprechend beschäftigt werden können. Außerdem dürfen deutsche
Fachkräfte im Inland nicht dadurch benachteiligt werden, dass ausländische Fachkräfte in Deutschland den Titel Bachelor oder Master ihrer ausländischen Abschlüsse uneingeschränkt führen dürfen - weil diese Titel in Deutschland aber ausschließlich akademischen Abschlüssen vorbehalten sind, bleiben sie deutschen Fachkräften
mit gleichwertigen Qualifikationen dann verwehrt, wenn sie diese Qualifikationen auf nicht-akademischem Wege, nämlich in der beruflichen Bildung erworben haben.
Probleme und Benachteiligungen entstehen in diesem Zusammenhang auch deutschen Firmen, weil ein Personalmanagement mit international verständlichen Qualifikationen inzwischen üblicher Bestandteil internationaler Auftragsvergaben nach ISO-9000 ist, entsprechende Bezeichnungen aber hier fehlen. Darum muss eine Bezeichnung
für berufliche Weiterbildungen auf hohem Niveau eingeführt werden, die
zeigt, welche Abschlüsse beruflicher, nicht-akademischer Weiterbildung den Abschlüssen eines Hochschulstudiums gleichwertig sind.
Der wachsende Fachkräftebedarf der Wirtschaft schlägt sich in der Nachfrage nach Fachkräften mit spezifischen Qualifikationsprofilen der beruflichen Bildung auf hohem Niveau nieder, insbesondere für die mittlere Führungs- und Verantwortungsebene.
Berufliche Aus- und Weiterbildung bietet eine wirksame und dabei besonders wirtschaftliche Möglichkeit der Fachkräfterekrutierung, zumal der stark steigende Fachkräftebedarf gerade der kleinen und mittleren Unternehmen nicht alleine durch die Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen gedeckt werden kann. Darüber hinaus haben Absolventinnen und Absolventen beruflicher, nicht-akademischer
Weiterbildung häufig entscheidende Vorzüge vorzuweisen wie umfassende Praxiskenntnisse, breites Erfahrungswissen, hohe Beschäftigungsfähigkeit und arbeitsmarktrelevante Qualifikationen.
Durch die Anerkennung und Wertschätzung beruflicher Abschlüsse, die mit akademischen gleichwertig sind, wird die Attraktivität des Berufsbildungssystems gesteigert und somit die Zukunftsfähigkeit der beruflichen Aus- und Weiterbildung insgesamt.
Zugleich kann im Berufsbildungssystem lebenslanges Lernen durch die Möglichkeiten des aufbauenden Kompetenz- und Qualifikationserwerbs am besten verwirklicht werden.
Es gilt darum, eine geeignete, international verständliche Bezeichnung für die akademischen Bildungsgängen gleichwertige berufliche, nicht-akademische Weiterbildung auf hohem Niveau zu finden. Die Bezeichnungen Bachelor Professional bzw. Master Professional bieten sich aus Sicht der Wirtschaftsministerkonferenz an, weil sie sowohl
Gleichwertigkeit als auch Unterschiede deutlich machen. Der Titel Bachelor bzw. Master demonstriert einerseits die Gleichwertigkeit der so bezeichneten Abschlüsse beruflicher Bildungsgänge mit akademischen Abschlüssen, die Ergänzung Professional stellt andererseits klar, dass die Qualifikationen auf nichtakademischem beruflichem Wege erworben wurden.
In zwei Rechtsgutachten1 ist festgestellt worden, dass der Einführung eines Bachelor/Master Professional aus rechtlicher Sicht nichts entgegensteht.
Die Voraussetzung für die Einführung des Bachelor/Master Professional ist jedoch der Nachweis, dass die so bezeichneten Weiterbildungsabschlüsse dem hohem Niveau der akademischen Abschlüsse entsprechen. Die Einführung muss deshalb mit
einem geeigneten Qualitätssicherungssystem verbunden sein, das ein bundesweit einheitlich hohes Niveau für jeden dieser Abschlüsse sicherstellt.
Ein Abschluss Bachelor/Master Professional beinhaltet weder automatische Berechtigungen noch zusätzliche Rechtsansprüche auf Zugänge zu anderen Qualifizierungssystemen.
Die Anrechenbarkeit beruflicher Bildung in anderen Bildungssystemen,
die Durchlässigkeit der Systeme sowie die Anschlussfähigkeit von Abschlüssen und die mit den Abschlüssen verbundenen Aufstiegsmöglichkeiten sind indes im Rahmen der Diskussion um den Europäischen und Deutschen Qualifikationsrahmen (EQF bzw. DQR), sowie das Leistungspunktessystem für die berufliche Bildung
(ECVET) zu thematisieren.

Fundstelle 1: "Rechtliche Zulässigkeit und inhaltliche Ausgestaltung eines Bachelor Professional"; vorgelegt von Dr. Gerhard Michael und Dr. Paula Hahn unter Mitarbeit von Markus Behnisch, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie; Berlin, Februar 2006.
"Rechtsgutachten über die Möglichkeiten der Einführung von Bachelor (Professionals) und Master (Professionals) als zusätzliche Bezeichnung für Absolventen der geregelten beruflichen (nicht akademischen) Weiterbildung auf hohem Niveau (Meister, Techniker, Betriebswirte, Fachwirte) in der Bundesrepublik Deutschland"; vorgelegt von Prof. Dr. Volker Epping, im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; Hannover, März 2006.
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Hallo Sandmann!

Toller Tipp mit Deiner Schwester und dem ZDF. Auch wenn´s nicht das ZDF selbst wurde --> sie kennt ja schon ein paar Leute.
Könnte ganz schön brisant werden :lol:

Grüße
Käferfan
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Na, da wird der Herr "Brother-in-law" ja ganz schön stolz sein, wenn er außer den Berichten in der Heimatzeitung mal überregional bekannt wird.

Obwohl: In der FAZ vom 13. Juni 2008 hat man auch schon gut über ihn den Kopf schütteln können:

"Hauptschulen in Aschaffenburg
„Rosige Zeiten“Von Ewald Hetrodt

13. Juni 2008
In den Hauptschulen am bayerischen Untermain scheinen die Uhren tatsächlich anders zu gehen als im Rest der Republik. Dies ergibt jedenfalls der Vergleich zwischen dem in dieser Woche veröffentlichten nationalen Bildungsbericht der Kultusministerkonferenz und den Stimmen, die dazu im Raum Aschaffenburg zu hören waren. Die Chancen der Hauptschüler am Ausbildungsmarkt seien verheerend, lautet der Tenor der Studie. Von „rosigen Zeiten“ spricht hingegen die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aschaffenburg.

Deren Geschäftsführer Dieter Schwager bestreitet, dass die Hauptschüler bei der Suche nach einer Berufsausbildung schlechte Karten hätten. An den Lehrstellen in den Unternehmen am bayerischen Untermain hätten sie seit Jahren einen stabilen Anteil, der etwa bei einem Drittel liege. In 81 der 110 Ausbildungsberufe arbeiteten Hauptschüler mit einem nach neun Jahren erworbenen einfachen oder qualifizierten Abschluss.

„Nicht ausbildungsfähig“

Besonders gefragt seien sie bei Mechanikern sowie in den Branchen Druck und Papier. Die Hälfte der Kaufleute im Einzelhandel komme aus der Hauptschule. Stark vertreten seien deren Absolventen auch in Berufen, die mit Chemie und Physik zu tun hätten. Dort arbeiteten sie beispielsweise als Verfahrensmechaniker. Bei den Bürokaufleuten habe jeder dritte einen Hauptschulabschluss.

Schwagers günstige Prognosen für die Hauptschüler beruhen allerdings nicht nur auf deren Qualifikationen, sondern auch auf der guten Konjunktur einerseits und dem dramatischen Rückgang der Zahl der Absolventen andererseits. Nach den Angaben der Regierung von Unterfranken wird die Menge der Bewerber in jedem der nächsten vier Jahre um ein Zehntel schrumpfen. Schwagers Schlussfolgerung bedeutet das glatte Gegenteil der in dem Bildungsbericht formulierten Perspektiven: „Jeder Hauptschüler wird auf die Dauer unter mehreren Lehrstellen auswählen können.“

Angesichts dieser Aussichten beklagen die Unternehmen die auch in Bayern nicht zu übersehende Gruppe von Schülern, die wegen mangelnder Schlüsselqualifikationen „nicht ausbildungsfähig“ sind. Rund acht Prozent gehen ohne einen Abschluss ab. Aber selbst sie hätten noch eine Chance auf eine Lehrstelle, meint Schwager – wenn sie Defizite beseitigen könnten.

Unterschiede zwischen einzelnen Hauptschulen

Die Sicht der Unternehmen findet man bei der Agentur für Arbeit bestätigt. Karl Kuntz von der Aschaffenburger Geschäftsstelle sagt: „Das sieht bei uns wesentlich besser aus.“ Damit meint er vor allem die Erfolge, die in den „berufsvorbereitenden Maßnahmen“ erzielt würden. Diese werden den Bewerbern angeboten, die im ersten Anlauf keine Lehrstelle bekommen. 80, wenn nicht gar 90 Prozent derjenigen, die durchhielten, bekämen am Ende einen regulären Ausbildungsplatz, berichtet Kuntz.

In dem Bildungsbericht heißt es hingegen, dass nur einem Drittel nach 18 Monaten im „Übergangssystem“ der Wechsel in eine „vollqualifizierende Ausbildung“ gelinge. Der Anteil der Absolventen, die sofort eine Lehrstelle fänden, hängt nach Kuntz’ Worten in hohem Maße von der jeweiligen Schule, sogar von der einzelnen Klasse ab. Er sei eher gering, wenn sich unter den Schülern besonders viele Migranten- oder Problemkinder befänden.

Auch der Leiter des Staatlichen Schulamts in Aschaffenburg, Herbert Pohla, hebt die großen Unterschiede hervor, die es schon zwischen den einzelnen Hauptschulen gebe. Wenn deren Verfassung auch im bayerischen Durchschnitt relativ günstig sei, hänge dies damit zusammen, dass im Freistaat gegenwärtig immerhin noch ein Drittel aller Kinder auf die Hauptschule gehe. In anderen Bundesländern sei dieser Anteil so gering, dass man dort auf den Hauptschulen nur noch die Schwächeren antreffe. Allerdings sei mittlerweile auch den Eltern im Freistaat eingeredet worden, dass Hauptschüler schlechte Berufsaussichten hätten. „Und jetzt pressen sie ihre Kinder auf die weiterführenden Schulen.“

Text: F.A.Z."
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@Mausi
Zitat
„Und jetzt pressen sie ihre Kinder auf die weiterführenden Schulen.“

Na ja, so lange sie ihre Kinder keine Weiterbildung bei DEINER IHK machen lassen ist das ja o.k. In einer globalen und multikulturellen Welt ist ohnedies lebenslanges Lernen angesagt. Das erweitert nebenbei auch noch den spirituellen Horizont, um z.B. die Wirtschaftsministerbeschlüsse oder Gesetze lesen zu können. Und deshalb kann Lernen zwar kostenlos sein, aber niemals umsonst.

Ich frage mich gerade: Wenn meine Kinder dann so gut gebildet sind, haben sie dann schlechtere Chancen als die Hauptschüler? Dann müssten sie ja wieder zurück auf die Hauptschule wechseln um eine Lehrstelle am Untermain zu bekommen.

Das eine rennomierte Zeitung so einen Schmarrn (wie wir in Bayern sagen) auch noch abdruckt? :?
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@
Das eine rennomierte Zeitung so einen Schmarrn (wie wir in Bayern sagen) auch noch abdruckt? :?

Zeitungen müssen immer objektiv sein. Persönliche Meinungen haben dort nichts zu suchen!
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@Chris2602

... sie haben es gedruckt!
Guckst Du: http://www.faz.net/s/Rub8D05117E1AC946F5BB438374CCC294CC/Doc~E4B650665B045468395023AE0EF79E374~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_aktuell

Ich dachte auch immer objektiv, unabhängig, informativ -- aber das war ein mal. Wirtschaftliche Zwänge haben wohl auch die Printmedien.

VG,
amothie
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Das ist ja sehr interessant, Dämmerung!
Durch die im Flyer genannte Unterstützung ALLER bayerischen IHK´s ist die Sache ja auf jeden Fall einfach einklagbar - sonst hätte die IHK Aschaffenburg sich ja selbst davon ausnehmen müssen.

Der von Herrn Schwager vorgeschlagene "Business Economist" ist also ein "Geschäfts-Volkswirt".

*kopfschüttel*
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@dämmerung

Business Economist ist die ganz normale Übersetzung für "Betriebswirt" economy bedeutet auch nicht Volkswirtschaft, sondern Ökonomie oder einfach nur Wirtschaft. Für Volkswirtschaft gibt es im englischen keine direkte Entsprechung. business economics ist die englische Version vom amerikanischen business administration und hat im Regelfall einen deutlich mehr theorieorientierten Hintergrund. Am ehesten könnte man business economist als Betriebsökonom oder halt -wirtschaftler übersetzen. Dort weiß jeder Muttersprachler exakt was gemeint ist.

Der staatlich geprüfte Betriebswirt hat die offizielle Übersetzung state certified business economist.
« Zuletzt durch falcon am 12.11.2008 15:55 Uhr bearbeitet. »
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Hi zusammen,

so langsam wir die Sache rund, wieder gute Tipps, danke :D

Ich hab der IHK Aschaffenburg gestern meinen Antrag auf Zusendung der Übersetzungshilfe in Englisch und Französisch zugeschickt, wie in § 37 BBiG geregelt.
Und das gleich als rechtsmittelfähigen Bescheid; dann geht´s halt in die nächste Runde, null Problemo. Hab ja ne Rechtschutzversicherung.
Wenn jemand noch ein paar gute Ideen hat, die man im Verwaltungsgerichtsverfahren verwenden kann, gerne auch als Boardmail an mich.
Danke.

Grüße
Mausi
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So, eben habe ich die Antwort auf meine Übersetzung gem. § 37 BBiG bekommen. Hier ist sie:

"Sehr geehrter Herr .....,

wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags auf Ausstellung englisch- und französischsprachiger Übersetzungen Ihres Prüfungszeugnisses zum Betriebswirt IHK.

Nur noch einmal zur Klarstellung: Bisher verlangten Sie ausdrücklich immer nur eine Übersetzungshilfe in Englisch und lehnten mehrfach zuletzt mit E-Mail vom 04.08.2008 die Ihnen angebotene BBiG-Übersetzung ab. Von einer Übersetzung in Französisch war bisher nie die Rede.

Aber wir freuen uns über Ihren Entschluss, nun doch die gesetzlich geregelte Form einer Übersetzung von uns entgegenzunehmen. Dass Sie nun überraschend auch eine französische Version wünschen, trifft uns zugegebenermaßen etwas unvorbereitet. Wir können hierbei nämlich nicht auf vorgefertigte Textelemente zurückgreifen, sondern müssen eigens einen Übersetzer beauftragen, dem diese Aufwendungen natürlich zu erstatten sind, was für Sie bedeutet, dass zu den bereits angekündigten Gebühren (je Übersetzung 50,00 EUR) auch noch die Kosten des Übersetzers als Auslagen hinzukommen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir von Ihnen für die Antragsbearbeitung einen Vorschuss in Höhe von 200,00 EUR erbitten müssen. Nach § 1 Abs. 3 unserer Gebührenordnung kann die Kammer für Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss vom Gebührenschuldner verlangen.

Bitte überweisen Sie diesen Betrag unter dem Stichwort "Zeugnisübersetzungen" auf unser Konto Nr. .... bei der ..... Sobald hier der Zahlungseingang erfolgt ist, werden wir für Sie tätig werden. Wir wissen zwar nicht, was Sie unter zeitnah verstehen, dürfen Ihnen aber versichern, dass wir uns um eine zügige Abwicklung bemühen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Schwager
Geschäftsführer"

Herr Schwager will also einen Vorschuss. Einen Vorschuss für seine frei gewählte "false-friend"-Übersetzung "Business Economist".
Für diesen "Econo"-MIST.

Hier seien Gebührenordnung:
"§ 1
Gebühren, Auslagen, Vorschüsse
(1) Für die Inanspruchnahme besonderer Anlagen und Einrichtungen oder für besondere Tätigkeiten erhebt die Kammer, soweit nicht besondere gesetzliche Bestimmungen bestehen, Gebühren nach dem Gebührentarif; der Gebührentarif ist als Anlage zur Gebührenordnung Bestandteil der Gebührenordnung.
(2) Die Kammer kann zusätzlich vom Gebührenschuldner Auslagen ersetzt verlangen, die den üblicherweise von der Kammer zu tragenden Verwaltungsaufwand überschreiten.
(3) Die Kammer kann vom Gebührenschuldner einen angemessenen Vorschuß für Gebühren und Auslagen verlangen.

Hier seine eigene Satzung:

"Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg (Gebührentarif)
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg hat in ihrer Sitzung am 19. April 2007 folgende Neufassung des Gebührentarifs beschlossen:

1. Berufliches Bildungswesen:
...
1.11 Sonstige Verwaltungshandlungen (z. B. Eintragungen, Beglaubigungen, Bescheinigungen, Zweitschriften, Widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung, Befreiung von AEVO) € 20,00 - 100,00"

Er darf also für die beiden Übersetzungen zwischen € 40 und € 200 in der Summe verlangen; deshalb braucht er auch einen Vorschuss auf die € 200.

Da ich mich jetzt nicht in der Wortwahl vergreifen will, belasse ich es besser dabei. Macht Euch bitte Eure eigenen Gedanken dazu.

Dank nochmal an Sie, Herr Schwager, für diesen netten Brief. Die Aktenlage für die interessierten Medien wurde um ein tolles Schriftstück reicher :)))

Mausi
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Ort: weit, weit weg...
@Mausi,

cool - das ist ja besser als jede SOAP und ein gefundenes Fressen für den Boten.

Was so eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sich doch alles erlauben kann.

Kommt Leute wir sammeln für die IHK, wenn die jetzt nur noch nach Vorkasse arbeiten. Ich kenne zwar Gebührenmarken, hohe Rechnungen und andere Geschichten, aber das mit der Vorkasse war mir neu. Macht in der Wirtschaft doch eigenlich nur ein Unternehmen, das kein Geld hat das Material vorzulegen....
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Hi Amothie,

im Boten war das schon, http://www.bwl-bote.de/20081103.htm, aber ich gebe zu, die Sache wird amüsant. Am 15. ist aber erst was ganz anderes über die Kammern im Boten zu lesen... ist zur Zeit nur in einer Vorschau zu sehen, aber obwohl das noch nicht offiziell raus ist habe ich schon den ersten Feedback dazu.
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Tja in der IHK Würzburg sieht das nicht anders aus die verweigern auch ganz eindeutig die Ausstellung eines Zeugnisses in englischer Sprache und verweisen auf einen "Privten Übersetzer" von dem man die Adresse gleich mitbekommt! (Das Beste: Die Adresse stimmt nicht einmal weil der Herr Kollege nach eigener Auskunft schon seit 2 Jahren umgezogen ist *ts*)

SAUEREI IST SOWAS!!! In der heutigen Zeit in der die Firmen immer Globaler Ausgerichtet sind bekommt man nicht mal bei dem MÖCHTEGERN Vorbild IHK ein Zeugnis in Englisch! Ich meine hier definitiv Zeugnis und nicht eine Übersetzung. Ich weiß genau wie viel Wert die Amerikaner auf ein gutes, buntes, aufgemotztes Zeugnis stehen.... Und hab da dann mal eine Chance bei der Erstauswahl deiner Bewerbungsunterlagen auf der ersten "Optikblick".
Das so etwas noch nicht "Standard" ist *Kopf schüttel*

:evil:
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Äh, wie bitte?

Die Würzburger WERBEN SELBST offziell mit dem Titel "Master Professional of Business Management CCI", siehe hier:

http://www.wuerzburg.ihk.de/uploads/media/Gesamtprogramm.pdf, Seite 14 oder 16.

Das wäre ja eine glasklare Täuschung von deren Seite, wenn das stimmt, was Du sagst. Dann forder doch mit diesem Hinweis Dein Zeugnis ein.
Also an die EIGENE Werbung werden sie sich ja wohl halten müssen.

Grüße
Käferfan


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