Hallo!
Ich freue mich, meinen ersten Beitrag posten zu dürfen..hole etwas weiter aus....

Der Unterschied JÜ/Bilanzgewinn ist klar...
Bei einer AG sind zudem gesetzliche Rücklagen zu beachten. Zusätzlich dürfen bis zu 50% des Jahresüberschusses in die Gewinnrücklage oder als Gewinnvortrag in das neue Geschäftsjahr übertragen werden. Was ich leider nicht ganz verstanden habe, ist nun folg. Sachverhalt:

Nehmen wir an, der nun "übrigbleibende" Bilanzgewinn soll an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Dann werden ab 2009 25% Abgeltungssteuer einbehalten (auf Ebene der AG) und ich als Anteilseigner muss nach dem neuen Teileinkünfteverfahren 60% der Nettodividende versteuern. Soweit so gut..auch ganz klar...

Auf Ebene der Kapitalgesellschaften bleiben Dividenden Erträge hingegen steuerfrei und mindern zusätzlich das zu versteuernde Einkommen. Dennoch werden 20% --Kapitalertragssteuer-- abgezogen...DAS VERSTEHE ICH NICHT, da es doch heisst: STEUERFREI NACH § 8b Abs. 1 KStG.

Kann mir jemand helfen?