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Prüfungsauswertung

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Registriert: Dec 2007
Beiträge: 103
Hi
Wie viel Wochen / Tage bekommt man eigentlich vor der mündlichen (wenn es den eine gibt) Prüfung bescheid :shock:
Etwas Zeit braucht ja jeder um sich vorzubereiten . Gibt es da eine "Regel" wie lange die Frist sein muß oder liegt das im Ermessen der IHK .

Aggi
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Registriert: Oct 2006
Beiträge: 9
Hallo,

in Hamburg waren es fast genau 3 Wochen. Ich denke das liegt bei jeder IHK wie lange vorher die termine bekanntgegeben werden.

Gruß
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Registriert: Dec 2007
Beiträge: 103
Hi
3 Wochen nach deiner Prüfung oder 3 Wochen vor deiner evtl. mündlchen Prüfung ???


Aggi
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Registriert: Mar 2008
Beiträge: 25
Bei uns in Würzburg ist am 5. Mai Notenbeschluss. Dann gehen die nächsten ein oder zwei Tage die Ergebnisse raus. Mündliche Prüfungen sind dann Ende Mai. Es sind dann etwa 2 Wochen Zeit zum lernen. Es wurde uns aber gesagt, das wenn wir denken in einem Fach durchgefallen zu sein, uns schon jetzt zur Sicherheit vorbereiten sollen. Das werde ich wohl bei Rewe machen. Wenn man durch zwei fällt, dann hat sich das sowieso erledigt. Je nachdem wie deine Gefühle sind. Wenn du in einer durchfallen solltest, dann lieber jetzt schon mal anfangen :-)
Gruß Bambi2001
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Registriert: Dec 2007
Beiträge: 103
Hi
Zitat
Bei uns in Würzburg ist am 5. Mai Notenbeschluss

steht das ürgendwo ,oder kann man da nachfragen ????

Ich kann keine Einschätzung abgeben , wenn es stimmt das man keine Teilpunkt bekommt bei Aufgaben wo das Ergebniss zwar falsch ist aber der Rechenweg z.B. richtig ist , dann könnte es sein das ich mind. 2 Prüfungen wiederholen darf . Kann eigentlich keiner was dazu sagen was die Richtige aussage ist 0 Punkte oder evtl. doch noch Teilpunkte ?!?

Sonst habe ich evtl. noch die Magischen 50 erreicht , mal sehen . Gerade bei BWL und MPA wo ich nur geschrieben habe kann ich nicht sagen ob gut oder schlecht !? Liegt ja auch im Auge des Betrachters. Wenn man jetzt das "Glück hat " und eine Hotelfachfrau ( ich möchte hier niemenden zu nahe treten ) korigiert die Arbeit nur nach Musterlösung also schwarz oder weiß , 0 oder 1 na dann
gute Nacht


Axel
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Registriert: Mar 2008
Beiträge: 25
Bei uns heißt es immer das es dann Teilpunkte gibt. Nehmen wir mal an es wäre eine Aufgabe mit Teil a und b. Jeder Teil würde 8 Punkte geben. Du hast bei a ein falsches Ergebnis raus und ein paar Fehler gemacht. Mit diesem Fehler aber richtig weitergerechnet. Dann bekommst du vielleicht 5 Punkte. Bei b hast du dann mit dem Fehler weitergerechnet. Du bekommst logisch ein falsches Ergebnis. Dabei handelt es sich aber um einen Fehler, den du schon bei a abgezogen bekommen hast. Da dumit diesem Fehler dann richtig weitergerechnet hast, bekommst du hier die 8 Punkte. Als obwohl alle Ergebnisse falsch sind, kannst du dann trotzdem 13 von 16 Punkten bekommen. So wurde es uns immer erzählt und ich hoffe, das die Korrektoren fair sind, die wissen ja, das wir auch nur Menschen sind :-)
Und ich denke wenn man bei den Blabla-Fragen viel schreibt, dann können die Korrektoren auch viel Infos entnehmen und es gibt gut punkte. Du darfst halt nicht komplett am Thema vorbeireden.
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Registriert: Mar 2008
Beiträge: 1
Hallo.
Ich hab letztes Jahr meine Prüfung zum Technischen Fachwirt abgelegt und man sagte uns, dass es bei Aufgaben bei denen gerechnet wird, es natürlich auch Teilpunkte gibt. Wäre ja sonst auch eine ziemlich unfaire Sache... Nur weil man sich um eine Kommastelle verrechnet hat... Gleich keine Punkte?
Ich kenne es nur so, dass es Teilpunkte gibt.
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Nur weil man sich um eine Kommastelle verrechnet hat... Gleich keine Punkte?


Zunächst sollte stets der Rechenweg betrachtet werden. Richtiger Rechenweg + falsches Ergebnis = Teilbepunktung, aber richtiges Ergebnis + kein Rechenweg auch nur Teilbepunktung (oder u.U. gar keine Bepunktung), woher der Zahlenwert? Der Grundsatz ist daß geprüft werden soll, ob jemand ein Verfahren dem Grunde nach durchschaut. Fehler im Zahlenwerk sind dabei nachrangig; Rundungsfehler führen i.d.R. zu keinem Abzug (jedenfalls hier wird es so gemacht).

Schwieriger sind andere Grenzfälle, z.B. dieser: zwei Geldbeträge, zwei Zinssätze in der Aufgabe genannt – und jemand rechnet die interne Verzinsung per Näherungsverfahren, bis auf Komma richtig. Aber doch keine Punkte: gemeint war nämlich der Leverage-Effect. Mit der Effektivverzinsugn hat das nix zu tun, also richtig aber doch am Thema vorbei...
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Registriert: Mar 2008
Beiträge: 31
Hallo,

also das mit den Teilpunkten ist ja so eine Sache.
Bei meiner Prüfungseinsicht letztes Jahr, war genau dieser Fall mit a und b gegeben.
Habe in Aufgabe b mit einem angenommenen wert, da keins in a rausgebracht, weiter gerechnet und es hat keinen Punkt gegeben.

Die Antwort zum Einspruch war, da alle unterlagen auser welche mit eigenem Betriebssystem und blablabla benutzt werden dürfen und deshalb ja mann eine aufgabe eins zu eins abschreiben könnte, gab es hier keinen Punkt und es tut der IHK leit undsoweiter blablabla. noch zwei Punkte und ich hätte es geschaft. Das von mir zu "Prüfer sind ja auch Menschen". :?
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Registriert: Dec 2007
Beiträge: 103
Hi
Es gibt Ausnahmen so wie Harry vielleicht . Bei zwei Punkten !! Ich denke mal da hätte man was machen können.
Manches Mal denke ich die Prüfer sind fern ab jeder Realität . Auch bei der Aufgabenstellung , ich denke da an die Aufgabe in Finanzierung mit dem Aktienpaket , die war doch nur jemanden lösbar der sich vorher damit Intensiv auseinandergesetzt hat , hat jemand bei der Aufgabe die Lösung ?
Ich glaube kaum das man mit der Frage den Prüfling testen kann ob er die Materie verstanden hat , soorrrry . Für mich der Eindruck wie kann ich den Jungs und Mädchen noch einen reinwürgen.


Aggi
« Zuletzt durch Aggi am 31.03.2008 19:29 Uhr bearbeitet. »
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Registriert: Sep 2006
Beiträge: 69
hallo zusammen

Zitat
Habe in Aufgabe b mit einem angenommenen wert, da keins in a rausgebracht, weiter gerechnet und es hat keinen Punkt gegeben.

als kleiner Tipp, hat mir mal mein Mathelehrer aus dem Technikerkurs gegeben: Bei angenommenen Werten immer dazuschreiben, warum man den annimmt und so wählt, bei offensichtlich falschen Ergebnissen zumindest dazuschreiben, dass das so nicht stimmen kann, damit der Prüfer sieht, dass man zumindest das Problem erkannt hat. Sonst geht der davon aus, dass der Prüfling das Prinzip nicht verstanden hat und sucht auch nicht wirklich nach Teilpunkten.

Alles in allem, gerade in so einem Fall, wo man mit a) bei b) weiterrechnen muss kann einen das ja, wie in deinem Fall berdusch, Punkte kosten. Und da muss es möglich sein, Punkte auf die richtige Rechnung zu bekommen. Sonst kann man da ja immer gleich die gesamte Aufgabe "abschreiben".

Zitat
Die Antwort zum Einspruch war, da alle unterlagen auser welche mit eigenem Betriebssystem und blablabla benutzt werden dürfen und deshalb ja mann eine aufgabe eins zu eins abschreiben könnte, gab es hier keinen Punkt und es tut der IHK leit undsoweiter blablabla.

Die Begründung ist meiner Meinung nach lächerlich. Blöd natürlich, wenn du es gemacht hast, sprich, deine Lösung mit einer Musterlösung aus ner alten Prüfung komplett übereinstimmt.
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Registriert: Mar 2008
Beiträge: 31
Nö, war nicht a mal so.
Habe einen selbst frei erfundenen Wert genommen gehabt.
Was solls habe jetzt vergangenen März nachgeschrieben mal sehen was jetzt rauskommt. Doch denn selben Fehler auf jedefall nicht mehr gemacht.


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