Hallo,
ich habe eine Frage zur Verzinsung der 6b-Rücklage nach §6 Abs.7 EStG.
Lt. Aufgabenstellung kann im Jahr 2001 nach Abzug der Buchwerte durch Verkauf/Kauf von Grund und Boden eine steuerfreie Gewinnrücklage i.H.v. 1.200.000 Euro eingestellt werden. 250.000 Euro davon werden auf den Kauf eines neuen Grundstückes übertragen.
Im Jahr 2002 besteht lediglich die Planung des Baus eines neuen Betriebsgebäudes. Dies wird aber erst im Jahr 2003 umgesetzt, die Kosten dafür betragen 900.000 Euro, so dass noch 50.000 in der Rücklage übrig sind.
Im Gesetz bzw. meinem Lehrheft ist jetzt ausgeführt, dass

1. die 6b-Rücklage, die Ende des 4. bzw. 6. Jahres noch nicht verbraucht ist, gewinnerhöhend aufgelöst und mit 6% p.a. verzinst werden muss

und

2. die Rücklage für jedes volle Wirtschaftsjahr, in dem sie ungenutzt war, gem. §6 Abs. 7 EStG mit 6% verzinst werden muss.

Muss ich jetzt nur den Restbetrag am Ende des 4. Jahres verzinsen oder auch die Gesamtrücklage im Jahr 2002, in der die Rücklage ungenutzt war? Und wie sieht dann der Bilanzansatz im Jahr 2002 aus?

Ich hoffe, die Frage ist nicht zu blöd und es kann mir schon jemand weiterhelfen.
Vielen Dank und Gruß
Jutta