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Gewährleistungsanspruch / Projektarbeit

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Hallo !

Kann mir jemand genau sagen, wie ein vom Lieferanten gewährter Garantieanspruch in der Kostenvergleichsrechnung zur Investitionsentscheidung zu berücksichtigen ist. der Gewährleistungsanspruch wird als Gutschrift für andere Produkte abgeleistet.

In diesem Fall gibt es 4 Möglichkeiten, 2 sind vom Gewährleistungsanspruch komplett abgedeckt, 2 sind vom Anschaffungspreis bedeudent höher. wenn man aber die jährl. Betriebskosten betrachtet hat sich eine der teureren Varianten in ca. 2,5b Jahren amortisiert. Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle 14 Jahre.

Vielen Dank und hang loose
Thomas :oops:
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Hi,

allgemein gesagt sind Gewährleistungsansprüche des Kunden auf Seiten des Gewährleistungsverpflichteten Gewährleistungswagnisse. Sie sind also kalkulatorische Fixkosten und gehen auf diese Weise in die KLR und in die statische Investitionsrechnung ein.

Zitat
der Gewährleistungsanspruch wird als Gutschrift für andere Produkte abgeleistet


Von Kunden geltend gemachte Gewährleistungsansprüche führen zu neutralen Aufwendungen, weil zuvor ja schon ein kalkulatorisches Wagnis berechnet wurde. Das wäre vermutlich auch hier so. Die Gutschriften bei anderen Produkten führen dann zu einer neutralen Aufwendung, die erfolgswirksam zu buchen ist. Allerdings kenne ich die Einzelheiten nicht.
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Beiträge: 57
Hallo Herr Zingel !

Danke für die schnelle Antwort Ihrerseits !
Leider verstehe ich Ihre Antwort nicht ganz.
Hier nochmals meine Frage genauer gestellt.

Wir haben eine defekte Anlage, die gilt es entweder zu reparieren, zu optimieren oder zu ersetzen.

Von diesen 3 Möglichkeiten möchte ich eine Kostenvergleichsrechnung zur Investitionsentscheidung erstellen. Inhalte dieser Rechnung sollen sein, AfA, kalk. Zinsen, sonst. Fixkosten und Betriebskosten. Wir bekommen vom Lieferanten ( nicht Hersteller der Anlage, nur Händler ) als Schadensersatz der defekten Anlage eine Summe x erstattet. Diese Summe x wird als Gutschrift für andere Produkte abgegolten. Muß ich nun diese Summe x, die die Höhe der Reparatur ganz und die Optimierung bzw Ersatzbeschaffung teilweise abdeckt, mit in die Kostenvergleichsrechnung mit einbeziehen.

Danke und hang loose !
Thomas
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Ort: Erfurt
Zitat
Wir haben eine defekte Anlage, die gilt es entweder zu reparieren, zu optimieren oder zu ersetzen.


Was heißt in diesem Zusammenhang "optimieren"?

Zitat
Von diesen 3 Möglichkeiten möchte ich eine Kostenvergleichsrechnung zur Investitionsentscheidung erstellen.


Eine Investition ist die kaufmännische Verwendung von Mitteln, also alles, was auf der Aktivseite passiert. Wenn eine Maschine repariert oder ersetzt wird, scheint dies kein Problem der Investitionsrechnung zu sein, weil die Reparatur alleine keine Investition ist. Ich kenne natürlich die Einzelheiten und den Prozeßablauf vor Ort nicht, aber das sieht eher nach einem Kostenvergleichsproblem aus – wohlgemerkt eben nicht im Sinne der Investitionsrechnung, denn diese setzt ja Vermögensgegenstände voraus!

Zitat
Wir bekommen vom Lieferanten ( nicht Hersteller der Anlage, nur Händler ) als Schadensersatz der defekten Anlage eine Summe x erstattet. Diese Summe x wird als Gutschrift für andere Produkte abgegolten.


Ohne zu wissen, wem was gehört und wer warum was leisten muß, habe ich keine Ahnung. Wo geht die Anlage kaputt, was ist die Rolle des betrachteten Betriebes? Ohne das zu kennen habe ich keine Ahnung, was hier zu machen ist. ich kann nur auf die grundlegenden Prinzipien verweisen – mehr ist von außen nicht möglich. Grundlegend ist ein Risiko als kalkulatorisches Wagnis zu behandeln, aber wie schon gesagt, ich bezweifle grundlegend, daß das hier überhaupt eine Kategorie der Investitionsrechnung ist.

Zitat
Muß ich nun diese Summe x, die die Höhe der Reparatur ganz und die Optimierung bzw Ersatzbeschaffung teilweise abdeckt, mit in die Kostenvergleichsrechnung mit einbeziehen.


Wiederum: was ist die "Optimierung" einer Anlage?? Ich kenne nur Instandhaltungen, diese können vorsorglich oder schadensinduziert sein, verschleißbedingt (var. Kosten) oder erzwungen (Fixkosten) usw... aber was ist eine "Optimierung"?
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Hallo !



Es handelt sich hierbei um eine Kühlanlage die ca. 3 Jahre in Betrieb ist. An dieser Anlage ist der wassergekühlte Verflüssiger undicht. Kosten der Reparatur ca. 25.000 Euro. Dies wäre die eine Möglichkeit. Die Optimierung würde bedeuten, den wassergekühlten Verflüssiger gegen einen Luftgekühlten Verflüssiger komplett auszutauschen. Kosten ca. 48.000 Euro. Die dritte Möglichkeit wäre der komplette Austausch der Anlage gegen eine Turbomaschine. Kosten ca. 135.000 Euro. Die dritte Möglichkeit wird auch deshalb In Betracht gezogen, weil die seitherige Maschine enorme Betriebskosten verursacht.


Der Lieferant der Anlage würde nun ca. 40.000 Euro bei der dritten Möglichkeit als Gutschrift auf andere Produkte beisteuern. Bei Variante 1 + 2 würde er nur die 25.000 Euro bereitstellen. Bei der dritten Möglichkeit gibt es noch ein Alternativangebot für ca. 85.000 Euro.

Bei der Kostenvergleichsrechnung hätte ich ja für die Varianten 1 + 2 , da die Anlage erst 3 Jahre alt ist, die Afa für die Restnutzdauer, kalk. Zinsen und sonstige Fix - und Betriebskosten. Die Reparatur und Optimierung würden ja in diesem Fall die Restnutzdauer nicht verlängern. Bei den beiden Möglichkeiten für die 3 Möglichkeit würde es sich ja um normale Investitionen handeln. Muß ich nun die Gewährleistung gleich von den Anschaffungskosten bei Möglichkeit 3 abziehen ? Und wie verhält sich die Reparaturübernahme bei Variante 1 + 2 . Diese beiden Varianten mus ich ja mit Ihrer Restnutzdauer der kompletten Ersatzbeschaffung gegenüberstellen. Ich hoffe ich konnte so meine Frage besser darstellen !

Vielen Dank
Thomas
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Ort: Erfurt
Hi,

es ist immer gut, hier ein- und dieselbe Sprache zu sprechen:

Zitat
An dieser Anlage ist der wassergekühlte Verflüssiger undicht. Kosten der Reparatur ca. 25.000 Euro.


OK. Das nennt man eine Instandhaltung. Dieser Fall ist als Aufwand zu erfassen.

Zitat
Die Optimierung würde bedeuten, den wassergekühlten Verflüssiger gegen einen Luftgekühlten Verflüssiger komplett auszutauschen. Kosten ca. 48.000 Euro.


Dies sind nachträgliche Herstellungskosten – und gerade eben deshalb keine Kosten, denn es wird ja eine über den bisherigen Zustand hinausgehende Verbesserung der Anlage erzielt, §255 Abs. 2 HGB und R 6.3 EStR.

Zitat
Die dritte Möglichkeit wäre der komplette Austausch der Anlage gegen eine Turbomaschine. Kosten ca. 135.000 Euro.


Hier fehlen mir wiederum die Details der Rechtsverhältnisse; wer tauscht aus und warum:

Zitat
Der Lieferant der Anlage würde nun ca. 40.000 Euro bei der dritten Möglichkeit als Gutschrift auf andere Produkte beisteuern. Bei Variante 1 + 2 würde er nur die 25.000 Euro bereitstellen.


Das hier ist mir vollkommen unklar. Wer ist der Lieferant, warum "steuert" er nur "bei" anstatt die Sache zu bezahlen – nein, das mußt Du selbst machen. Ich kann nur auf die Details der Kostenrechnung verweisen, aber diese Rechtsbeziehungen verstehe ich einfach nicht. Ich biete die Instrumente und Werkzeuge; anwenden mußt Du sie selbst. Zum Beispiel:

Zitat
Die Reparatur und Optimierung würden ja in diesem Fall die Restnutzdauer nicht verlängern.


Das wäre zu überdenken. Bei der Reparatur stimmt dies vermutlich, aber wenn ein Teil eingebaut wird, das eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende Verbesserung erzielt, dann bedeutet dies vermutlich eine Verlängerung der Restnutzungsdauer.

Zitat
Muß ich nun die Gewährleistung gleich von den Anschaffungskosten bei Möglichkeit 3 abziehen?


Keine AHnung; ich verstehe das Geschäftsmodell absolut nicht. Allgemein gesagt ist eine Gewährleistungsverpflichtung eine kalkulatorische Kostenart und der Eintritt des Gewährleistungsfalles führt auf Seiten des Gewährleistungsverpflichteten lediglich zu einer neutralen Aufwendung. Das gilt aber nur für Gewährleistungen i.S.d. Gewährleistung des BGB. Hier scheint jemand verpflichtet zu sein, eine Reparatugr (echte Gewährleistung), einen erweiternde Ausbauleistung oder einen Totalaustausch durchzuführen, und erhält hierfür eine teilweisen Bezahlung. Falls das richtig ist, wäre nur der Teil der ausgeführten Leistung, der nicht bezahlt wird, als kalkulatorisches Wagnis vorzuhalten. Wonach es sich bestimmt, welche der drei anscheinend wahlweise möglichen Leistungen auszuführen ist, verstehe ich absolut nicht. Diese Vertragsgestaltugn erscheint mir absolut unüblich. Ich kann schließlich auch nicht von meinem Computerhändler verlangen, daß er mir einen besseren Rechner hinstellt, und ich dafür nur einen Teil bezahlen muß?
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Beiträge: 57
Hallo Herr Zingel !

Nochmals Danke für Ihre schnellen Antworten !!

Ich werde mich jetzt wohl lieber auf die beiden Prüfungen nächste Woche in Pers./ Orga. sowie Inf./ Kom. konzentrieren. Bevor ich diesen Meilenstein nicht erreicht habe ist die Projektarbeit zweitrangig.

Viele Grüße
Thomas


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