Hallo alle zusammen!
Ich habe da mal eine Frage: Wenn ich in meiner Handelsbilanz als Ansatz für mein Vorratsvermögen HIFO nehme, was mache ich dann in der Steuerbilanz?
Maßgeblichkeit geht ja hier nicht.
Und was ist, wenn ich in der Handelsbilanz FIFO nehme?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Forum
HIFO und FIFO
Gesperrt
Seite: 1
Autor | Beitrag |
---|---|
#1 18.05.2009 22:51 Uhr
|
|
Mitglied
Registriert: May 2009
Beiträge: 1
|
|
#2 20.08.2009 10:49 Uhr
|
|
Administrator
Registriert: Feb 2006
Beiträge: 634
|
Dann nimmst du steuerrechtlich eine steuerrechtlich zugelassene Methode. Die suchst du nach deinen Zielen aus. Entweder Gewinnsteigerung oder Gewinnminimierung. Somit hast du handelsgerichtlich einen anderen Gewinn als steuerrechtlich.
_______________ Torsten Dipl. Betriebswirt (FH) & Gründer des Forums Hilft dir das BWL Forum? Dann hilf uns auch mal und beantworte offene Fragen! |
Gesperrt
Seite: 1
Parse-Zeit: 0.0338 s · Memory usage: 1.48 MB · Serverauslastung: 2.02 · Vorlagenbereich: 2 · SQL-Abfragen: 9