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#1 Sun Dec 31, 2006 5:30 pm
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Mitglied
Registriert: Dec 2006
Beiträge: 1
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage für eine Klausur "Organisation und Führung" im Studiengang Wirtschaftsinformatik (bin also wenig vorbeschlagen in klassischer BWL):
Erläutern Sie die Vorgehensweise zur Sicherstellung einer einheitlichen Leitung in einem Konzern, in dem die Muttergesellschaft als Aktiengesellschaft 51% der Anteile der Tochter AG hält. UND Welche Veränderungen ergeben sich, wenn es sich bei der Tochtergesellschaft um eine GmbH & CoKG handelt.
Ich hoffe, ihr könnte mir helfen. Danke,
holmi
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#2 Wed Jan 31, 2007 9:58 am
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Administrator
Registriert: Feb 2006
Beiträge: 245
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Oh, da bin ich derzeit auch überfragt. Wir können nur auf einen Experten aus dem Bereich Organisation oder auch Prüfungswesen hoffen.
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#3 Mon Mar 19, 2007 11:29 pm
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Moderator
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 37
Ort: Allgäu
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Die GmbH & CoKG zählt zu den Personengesellschaften und ist somit Gewerbesteuerpflichtig!
Aber schau mal auf die Zingelseite, dort findest Du mit Sicherheit näheres!
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#4 Tue Mar 20, 2007 8:03 pm
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Administrator
Registriert: Feb 2006
Beiträge: 245
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Was hat die Gewerbesteuerpflicht mit obiger Frage zu tun?
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