Guten Tag,
hab eine Frage zum Thema Unternehmenssteuern.
a) Körperschaft: Ein Unternehmen hat einen HGB-Gewinn von 0, aber Zinsaufwendungen von 10 Mio und keine Zinserträge. Nun kann man wegen Zinsschranke (30% des EBITDA abziehungsfähig) 3 Mio hier abziehen. Nun ist meine Frage ist die Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer:
- HGB-Gewinn + (EBITDA - abzugsfähige Zinsaufwendungen) = 7
oder:
- HGB-Gewinn + (Zinsaufwendungen - abzugsfähige Zinsaufwendungen) = 7
b) Gewerbe wäre dann ja HGB-Gewinn + (Zinsaufwendungen * 0,25) oder?
Forum
Unternehmenssteuern: Gewerbe und Körperschaft (Zinsaufwendungen)
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#1 30.01.2013 18:54 Uhr
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Mitglied
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#2 31.01.2013 04:14 Uhr
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Moderator
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Nach welchem Jahrgang vom Steuergesetz, bzw. Steuerrichtline müsst ihr die Aufgabe lösen? Unser Prof gab damals lange genug vor den Klausuren und nachfolgend auf dem Prüfungsblatt bekannt was gilt! Die Steuergesetze und deren Richtlinien ändern sich während eines Studiums schneller als die BH-Körbchengröße heranwachsender Mädchen!
_______________ Diplom Betriebswirt (FH), Fachhochschule Kempten/Allgäu & staatl. anerkannter Techniker für Betriebswissenschaft-REFA (Akd.), REFA-Akademie Ulm/Böflingen & staatl. geprüfter Techniker für allgemeine Elektrotechnik (FS), TS Allgäu in KE & gelernter Elektromechaniker (IHK), 3 1/2 Jahre Lehrzeit bei MSM in Memmingen Erfinder vom Hauptstromwendeschütz bei Motoren zeitgleicher Drehrichtungsumkehr (Otto Christ, Autowaschanlagen-Portale C30 und C31 in 1968) |
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