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Ehegattensplitting

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Mitglied
Registriert: Jan 2013
Beiträge: 2
Hi,
1. Wer kann mir mit einfachen Worten erklären was das Ehegattensplitting ist? Es kann gerne eine ausführlichere Antwort sein.


2. Woher weiß man wie hoch das zVE 2013 ist? Gibt es da eine Grafik?

3. Woher bekommt man den Einkommenssteuertarif?

4. Was spricht für bzw gegen das Splitting?


Vielen Dank.
Mitglied
Registriert: Jan 2013
Beiträge: 2
Kann mir auch jemand eine Formel nennen?

Vielen Dank für eure Mühe.
Moderator
Registriert: Mar 2007
Beiträge: 586
Ort: 87700 Memmingen
Die Formel besteht aus mehreren Stufen und die findest Du im gültigen ESt-Recht, z. B. BECK-Verlag und auch im Internet.

Ehegattensplitting: Es wird das zu versteuernde Einkommen halbiert und jede dieser Hälften wird wie eine einzelne Person steuerlich behandelt. Daraus resultieren zwei gleich hohe Einkommensteuerbeträge, diese werden dann wieder zu einem Gesamtbetrag zusammen gefügt den das Ehepaar nach Abzug der bereits bezahlten Lohnsteuer zu entrichten hat oder als Steuerrückzahlung bekommt!

Das Ehegattensplitting ist auch so eine Art Herdprämie und macht sich nur unterhalb vom zweifachen zu versteuerten Einkommen des Höchststeuersatz von derzeit 42% bemerkbar! Beispiel: zvE wäre 2 Mio. p. a., dann wäre je 1 Mio. ESt mal zwei das gleiche wie 2 Mio. alleine!
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Diplom Betriebswirt (FH), Fachhochschule Kempten/Allgäu &
staatl. anerkannter Techniker für Betriebswissenschaft-REFA (Akd.), REFA-Akademie Ulm/Böflingen &
staatl. geprüfter Techniker für allgemeine Elektrotechnik (FS), TS Allgäu in KE &
gelernter Elektromechaniker (IHK), 3 1/2 Jahre Lehrzeit bei MSM in Memmingen
Erfinder vom Hauptstromwendeschütz bei Motoren zeitgleicher Drehrichtungsumkehr (Otto Christ, Autowaschanlagen-Portale C30 und C31 in 1968)
« Zuletzt durch Zinsknecht am 21.01.2013 03:47 Uhr bearbeitet. »
Mitglied
Registriert: Jan 2013
Beiträge: 1
Das Ehegattensplitting führt dazu, dass Ehepaare mit demselben Eheeinkommen auch denselben Steuerbetrag entrichten - unabhängig davon, wie das Eheeinkommen zwischen beiden Ehepartnern verteilt ist.

Betrachtet man zwei Ehepaare, die jeweils ein gemeinsames zu versteuerndes Jahreseinkommen von 60.000 Euro haben. Bei Ehepaar A hätten beide Partner ein Jahreseinkommen von 30.000 Euro (z.B. zwei Lehrer), bei Ehepaar B hätte ein Partner ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro, der andere ein Einkommen von 20.000 Euro.

Mit Ehegattensplitting zahlen Ehepaar A und B jeweils den identischen Steuerbetrag. Bei einer Abschaffung des Ehegattensplittings hätte Ehepaar B einen höheren Steuerbetrag zu entrichten als Ehepaar A, obwohl beide Paare über dasselbe Eheeinkommen verfügen.

Bei einer Abschaffung des Ehegattensplittings hätten diejenigen Paare den größten Steuernachteil, bei denen ein Ehepartner das gesamte Eheeinkommen erzielt, während der andere Partner ohne Einkommen ist. Dies betrifft beispielsweise Ehepaare, bei denen ein Partner kein Einkommen erzielt
- weil er langzeitarbeitslos ist,
- weil er krankheitsbedingt nicht arbeiten kann,
- weil er wegen Schwerbehinderung nicht arbeiten kann,
- weil er wegen der Pflege naher Angehöriger nicht arbeiten kann,
- weil er wegen Kinderbetreuung nicht arbeiten kann.

In diesen Fällen müsste Ehepaar B mehrere Tausend Euro jährlich mehr Steuer bezahlen als Ehepaar A.

Gerecht?


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