Hallo, habe eine Frage bzgl. dem folgenden Fall:

Eine OHG hat 3 Gesellschafter, für Geschäftsführung und -Vertretung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
A erteilt Person D Prokura, was jedoch mit den Gesellschaftern B und C nicht abgesprochen war. D kauft jetzt Waren ein. Haftet die OHG?

Meine Überlegungen waren die: Prokura gilt zwar ab der mündlichen Erteilung, muss jedoch ins HR eingetragen werden. Da hierzu die Unterschrift aller Gesellschafter nötig ist, kann D also nicht als Prokurist eingetragen sein. Der Händler hätte somit erst einmal sicherstellen müssen, dass D überhaupt kaufen darf. Die OHG würde nicht haften, da der Händler der Pflicht der Überprüfung der Berechtigung nicht nachgekommen ist. Ist diese Argumentation richtig?

Mfg und vielen Dank schonmal