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Projektarbeit

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Ich habe als Thema der Projektarbeit die erneuerung der Heizungsanlageim firmengebäude zur Auswahl stehen 3 verschiedene Anlagetypen. Ich wollte eine Kostenvergleichsrechnung und eine Nutzwertanalyse machen gibt es noch eine weitere berechnung die man manchen soll bzw. die Sinnvoll ist. Eine Armotisationrechnung entfällt ja da die Anlagen keine Gewinn bzw. keine Erträge haben. Muß eine Nutzwertanalyse nur Betriebswirtschaftliche hintergründe haben? Mir fallen nämlich fast nur technsiche ein.

Vielen Dank für eine schnelle Antwort
flying Horst
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Was der Technik "nützt", das nützt auch häufig der wirtschaftlichen Seite. Du hast es schon gut erkannt, dass hier eine Kostenvergleichsrechnung angebracht ist. Vielleicht kannst du konkreter werden?
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Wie konkreter was soll ich konkreter beschreiben?
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Hallo flakko

Mit einer neuen Heizungsanlage hast Du ja auch sicherlich Einsparungen gegenüber der alten Anlage. Sind an allen drei Anlagen unterschiedliche Einsparungspotentiale vorhanden kannst Du mit diesen auch eine Amortisationsrechnung machen.
Eine neue Anlage kann sich auch nur durch Einsparungen in den Betriebskosten amortisieren.

Gruß IRONMAN
flying Horst
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Genau! Behandle die Einsparungen wie Erlöse und: Bingo!

@ Harry:
Hast du nen Link zum Thema Nutzwertanalyse?
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Moin,

zur Nutzwertanalyse, vgl. http://www.bwl-bote.de/20060612.htm. In einem ordentlichen Haushalt geht nichts verloren ;-) Die Sache ist in der Realität aber aufwendiger als es in dem kleinen Artikel den Anschein hat, denn dort habe ich die Bewertungen udn Rating-Skalen einfach angenommen. In der realen Anwendung muß man die erstmal zaubern...
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Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich habe noch mal eine frage zu den Amortisationrechnungen. Falls die Einsparungen der neuen Anlagen sehr gering sind und davon auszugehen ist das sich die Anlage nicht Amortisieren kann mach diese Rechnung dann trotzdem sinn?
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Moin,

wenn die Einsparungen sehr gering sind, dann kann die Anlage sich nicht daraus amortisieren; das kann man sagen. Wenn ansonsten keine Zahlungsströme der Anlage zugeordnet werden können wäre es aber u.U. ratsam, eine andere Methode zu verwenden, also nicht die Amortisationsrechnung zu versuchen...
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Was wäre denn für eine andere Variante sinnvoll?
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Die Kostenvergleichsrechnung geht immer, aber sie bringt halt nur die halbe Wahrheit. Ohne zuzuordnende Zahlungsdaten ist aber mE nach auch nicht mehr zu wollen. Du kannst auf die Nutzwertanalyse ausweichen oder eine strategische Analyse machen. Bedenke aber, daß eine ordentlich udn ein bißchen in die Tiefe hinein gehende Kostenvergleichsrechnugn alleien schon den Rahmen einer solchen Arbeit füllen kann; darüber würde ich mir also u.U. keine Sorgen machen!
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@flakko

Wenn Du das Gefühl hast noch was machen zu müssen, dann hänge noch 2 - 3 Finanzierungsarten dran, inkl. einer Leasinglösung, dran und berechne sie.

Gruß IRONMAN
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Ich habe noch einmal 2 fragen zur Kostenvergleichsrechnung. Für 2 Heizungsanlagen bekommt man eine Staatliche Förderung wie muß ich diese mit einrechnen? Einfach von den AK abziehen? Wie sieht es mit kalkulatorischen zinsen aus muß ich damit überhaupt rechnen da mir ja garkeine Wahl steht ob ich eine Anlage erneuern muß?
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Guck wegen der staatlichen Förderung mal in R 6.5 EStR, oder in http://www.bwl-bote.de/20090223.htm (unten)...
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Also habe ich das jetzt richtig verstanden wenn ich keine Steuerliche betrachtung mache kann ich die Subventionen bei einer Kostenvergleichsrechnung von den Anschaffungskosten abziehen?
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Oops, eine Antwort vergessen:

Zitat
Wie sieht es mit kalkulatorischen zinsen aus muß ich damit überhaupt rechnen da mir ja garkeine Wahl steht ob ich eine Anlage erneuern muß?


Die kalkulatorischen Zinsen entstehen für Kapitalbindung. Das hat nichts mit Freiwilligkeit zu tun, d.h. man muß auch bei einer notwendigen Investition die Zinsen verrechnen. Kapital ist gebunden, auch wenn unfreiwillig. Gleiches gilt übrigens für die kalkulatorische Abschreibung... beides spricht übrigens dafür, einen erhaltenen Zuschuß nicht zu verrechnen, denn das verfälscht die Kostenrechnung, Kapital ist auch gebunden, wenn Vater Staat es Dir schenkt!
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ich muß noch eine dumme fragen loswerden, was würde ich bei den kalkulatorischen Zinsen für eine mindestrentabilität annehmen? Würde der Normale Zinssatz der Bank (Tagesgeld langen) da wie schon beschrieben ja kein Gewinn zu erwarten ist?
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Hi,

Gewinnüberlegungen spielen hier keine Rolle, denn der Mindestrentabilitätszins ist ein Opportunitäts- und ein (allgemeiner) Risikozins. Ein Vorschlag steht in http://www.bwl-bote.de/20090307.htm. Dazu erscheitn die nächsten Tage noch ein vertiefter Beitrag, der schon in http://www.bwl-bote.de/20090317.htm im voraus besichtigt werden kann (Entwurf, aber vermutlich die endgültige Version).

Also:

1. Allgemeiner Opportunitätszins, z.B. 1,5% EZB und
2. Allgemeines Wagnis.

Das allg. Wagnis ist am einfachsten die für Betriebe Deiner Art und Größe typische Insolvenzquote, z.B. bei null (Bank), wenigen Prozenz (Autohersteller) oder über 20% (Gründer, Handwerker).

Geht übrigens sogar für Privatleute (Privatinsolvenzen!)
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Ach ja, noch ein Tip... selbst wenn Du steuerlich den Zuschuß von den AK subtrahierst (R 6.5 EStR), solltest Du das kostenrechnerisch nicht tun, denn sonst hast Du keinen richtigen Ausweis der kalk. Zinsen – selbst nicht bei richtiger Festsetzung des Zinssatzes!
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Ist irgendwo noch einmal die Armotisationsrechnung erklärt? Vielen Dank für eine Link
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Ich muß noch eine frage zu einer Armotisationsrechnung loswerden.

AK und SW sind klar aber wie verhält sich das mit dem durchschnittlichen Jährlich Rückfluß?

Ich kann eine Energieeinsparung der Anlagen gegenüber der bestehenden Anlage als Rückfluß betrachten, kann ich das dafür direkt einsetzten? Eine Anlage produziert zusätzlich Strom welcher ins Netz eingespeist(verkauft wird) kann das denn noch dazuaddiert werden?

Muß bei dieser Berechnung die Steuerliche Subvention mit eingerechtnet werden oder läßt man die wie bei der Kostenvergleichsrechnung außen vor?
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Muß ich jetzt subventionen die am Anfang einmal ausgezahlt werden durch die Nutzungsdauer teilen um einen durchschnittlichen Jährlichen Wert zu bekommen?
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Wie kommst Du denn darauf, daß man hier einen Durchschnitt braucht? Bitte mal in die EStR gucken für die bilanzielle Behandlung. Anschaffungssubventionen sollten weder in der Kostenrechnung noch in der Amortisationsrechnung berücksichtigt werden, weil sie das Bild verzerren (wie jede Subvention es tut). Wie oben empfohlen kannst Du aber zwei rechnungen machen, eine ohne Subvention und eine, bei der die Subvention einbezogen wird (also "erfolgsneutral" i.S.d. EStR). Vermutlich kommt dabei raus, daß die Anlage sich beiweitem nicht in der Abschreibungszeit amortisiert, wenn dafür keine Subvention erhalten wird.
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Müßen bei der Armortisationrechnung auch die Kalk. Zinsen und Mieten mit von den Anschaffungskosten abgezogen werden (Von dem Gewinn unter dem Bruchstrich)
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Nein, natürlich nicht. Das kann man in Kammerprüfungen so machen, aber warum das Unsinn ist, habe ich in dem Artikel begründet.


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