Hallo ihr Lieben,
so wie es aussieht, werde ich wohl Ende März die Weiterbildung zum Betriebswirt IHK anfangen.
Jetzt bin ich allerdings restlos verwirrt, was diese englische Prüfung anlangt.
Muss ich bei der Prüfung nun eine mündliche Prüfung auf englisch machen oder nicht?
Vielen Dank für eure Hilfe.
LG
Keikoa
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Englische Prüfung? Ja oder nein?
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#1 26.01.2009 13:52 Uhr
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#2 26.01.2009 14:37 Uhr
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Nach neuer Verordnung gibt es keine Prüfung in Englisch mehr. Lediglich eine Aufgabe in der Prüfung "Europ. und Internationale Wirtschaftsbeziehungen" kommt mit englischer Fragestellung, die du allerdings in deutscher Sprache beantworten kannst.
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#3 26.01.2009 14:38 Uhr
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Also, im Fach "Europa" ist eine Frage dabei, die wird in Englisch gestellt, kann aber in Deutsch beantwortet werden.
In der mündlichen Prüfung (3. Situationsaufgabe) kann es dir theoretisch passieren das du etwas in Englisch gefragt wirst, aber das dürfte eher der Ausnahmefall sein. Ich kenne keinen, dem das passiert ist. |
#4 26.01.2009 15:21 Uhr
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Ich nehme an, das wenn ich jetzt die Weiterbildung anfange auch nach der neuen Verordnung geprüft werde, oder?
Ihr glaubt garnicht wie mir jetzt ein Stein vom Herzen fällt, dass es keine komplette Prüfung auf Englisch-Reden gibt. Sonder lediglich eine Frage auf Englisch! DANKE! |
#5 26.01.2009 17:34 Uhr
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Im regelfall müsste der Lehrgang jetzt nach neuer Verordnung sein. Lässt sich aber nicht ohne weiteres sagen, da auch die Lehrgangsträger die Begriffe oft vermischen.
Poste mal eine Liste der Fächer, die du hast. Daran lässt es sich leicht erkennen. Der neue Lehrgang besteht aus: Rechtliche Rahmenbedingungen Finanzwirtschaftliche Steuerung Marketingmanagement Bilanz- und Steuerpolitik Personalmanagement Unternehmensführung Unternehmensorganisation und Projektmanagement Wenn bei dir z. B. "Ökologiemanagement" dabei ist, dann ist es die alte Verordnung Die Frage in Englisch macht aber 25 % der Punkte im Fach "Europa" aus. Wenn dir die fehlen, dann musst du perfekt im Rest sein, und das sit echt schwer, es sei denn du hast Vorbildung in dem Bereich. |
#6 27.01.2009 13:51 Uhr
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Dann ist es die neue Prüfungsvereinbarung.
Danke schön für die Aufklärung. Mensch echt prima hier. :-) |
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