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Frage zur Mitnahme von Gesetzestexten in Prüfung

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Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

das sind so grenzfälle; meist ist in den Einladungen nur von "handschriftlichen Ergänzungen" oder sowas die Rede. Es kann also sein, daß das erlaubt ist; ich würde es aber aus Vorsichtsgründen nicht ausprobieren wollen und empfehle ein absolut jungfräuliches Gesetzbuch.
flying Horst
Gast
Anrufen und nachfragen ist vielleicht auch noch eine Variante!?
Mitglied
Registriert: May 2008
Beiträge: 142
Ort: Bayern
Kann den Ausführungen von Sidekick nur zustimmen. War bei uns (München) genau so und ist denke ich auch mal überall gleich. Sicherheishalber aber nochmal überprüfen. Von Herrn Zingels Tipp ein jungfräuliches Gesetzbuch mitzunehmen halte ich gar nichts. Gerade durch Querverweise kannst du dir ja richtig schöne Paragraphenketten aufbauen. Z.B ausgehend von $823, was muss man noch alles Prüfen...hat mir sehr geholfen und die Zeit ist ohnehin schon knapp genug. Da sollte man jede Möglichkeit nutzen wie man Zeit sparen kann,.

Gruss Yogi
flying Horst
Gast
Ich hätte in Recht 1 locker eine 1,0 schreiben können! In Recht 2 habe ich das dann auch geschafft. Ich hatte (fast) alles auswendig im Kopf. Unser Prof wollte aber auch nicht zwangsläufig §§ haben ;)

Wenn man aber die ganzen Klamotten mit §§ begründen sollte, dann machen Vermerke Sinn, denn man muss unter extremen Zeitdruck arbeiten. So hektisch arbeitet KEIN Anwalt ;)


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