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Projektarbeit - Investitionsrechnung

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Registriert: Oct 2008
Beiträge: 7
Hallo zusammen,

habe schon mehrere Seiten im Forum zum Thema Amortisationsrechnung mir angesehen.
Habe jedoch in meiner Projektarbeit zum Gepr.Betriebswirt eine zwar m.M. relative einfachen Aufgabe, finde aber irgendwie keine passende Bestätigung ob sie nun richtig oder falsch ist.

1. Amortisationsrechnung

Anschaffungskosten für ein Webshop-Modul

Webshop-Modul 13600,00 €
+ Anfahrt 180,00 €
+ Reisezeit 680,00 €
+ Installation & Einrichtung 24850,00 €
+ 10 % Zuschlag 2485,00 €
+ Schulungen 1860,00 €
= Anschaffungskosten 43655,00 €

Einsparungen.

182 Arbeitsstunden x 20 Euro Stundenlohn = 3640 Euro p.Monat

meine Rechnung lautet nun

43655 / 3640 = ~ 12 Monate.

Die Abschreibungen habe ich nicht berücksichtigt. Und genau hier liegt meine Frage. Muss ich diese berücksichtigen?
Ich bin eigentlich der gleichen Meinung wie Hr. Zingel (wenn ich das so richtig gelesen haben) dass m.M. die kalk. Afa hier nichts verloren hat.

Wie sieht ihr das?


2. Kapitalwertmethode

Hier stellt sich folgendes Bild da:

Ao: 43655,00 €
Nutzungsdauer: 5 Jahre
EÜ / Monat: 3640,00
Jahreszinssatz: i= 6% à r = 1,06
Monatszinssatz: r12 ~ 1,004868

Einnahmen auf 60 Monate hochzinsen
= 252931,76 €

Ausgaben auf 5 Jahre hochzinsen
= 58420,24 €


Einnahmen - Ausgaben = Kapitalwert = 194511,52

diesen Wert wieder 5 Jahre abzinsen = 145350,32 €


Bitte um kurze Stellungnahmen.
Danke im Voraus
Mitglied
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Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Bedenke, daß die Amortisationsrechnung entweder eine Zahlungs- oder eine AK-Rehcnung ist. Beide ist nicht dasselbe. Begründe die gewählte Methode in Deiner ARbeit. Pauschale Verfahren sind selten richtig.

Zitat
Webshop-Modul 13600,00 €


OK; zahlungsgleich?

Zitat
+ Anfahrt 180,00 €


Bezug zur Sache?

Zitat
+ Reisezeit 680,00 €


Wo kommt der Wert her? Zahlugnsgleich?

Zitat
+ Installation & Einrichtung 24850,00 €


Gleiche Frage...

Zitat
+ 10 % Zuschlag 2485,00 €


Wenn das nicht wirklich sehr gut begründet wird, ist es falsch. Zuschläge welcher Art auch imemr haben weder in den AK noch in der Amortisationserchnung etwas zu suchen - allgemein gesagt. Im Einzelfall also genau und auf den Punkt des §255 Abs. 1 HGB hin begründen!

Zitat
+ Schulungen 1860,00 €


Notwendig zur Inbetriebnahme/Nutzung? Wenn ja, ok.

Zitat
meine Rechnung lautet nun
43655 / 3640 = ~ 12 Monate.


Ich zweifele leise an Deiner AK-Rechnung. ich würde Dich in der Präsentation daraufhin grillen. Wenn die AK-Rechnung richtig ist, dann stimmt das.

Zitat
Die Abschreibungen habe ich nicht berücksichtigt. Und genau hier liegt meine Frage. Muss ich diese berücksichtigen?


Nein, das hat hier natürlich nichts verloren. Grund: http://www.bwl-bote.de/20070620.htm

Alles weitere später, garde ein Anruf... kann jetzt nicht mehr...
Mitglied
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 7
hmm das sind natürlich gute Fragen.
Ich habe von einem Software Unternehmen ein schriftliches Angebot vorliegen (lege ich der Projektarbeit bei!! )
In diesem Angebot sind Stundensätze für Anfahrt, und Reisezeit angegeben.
Installationskosten sind ebenfalls nur Stundensätze und eine Installationszeit von 5-7 Tagen (Rechnung erfolgte mit 7 Tage)
Zuschlag ergibt sich aus mindest Dienstleistungen.
Laut Erfahrung Software-Hersteller kommen zusätzliche Kosten hinzu. Daher mein pauschaler Aufschlag von 10 %

Aber alle Kosten haben einen Bezug zur Sache / Webshop!
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
In diesem Angebot sind Stundensätze für Anfahrt, und Reisezeit angegeben.


OK.

Zitat
Laut Erfahrung Software-Hersteller kommen zusätzliche Kosten hinzu. Daher mein pauschaler Aufschlag von 10 %


Das HGB kennt keine pauschalen Aufschläge bei der AK-Rechnung. Es muß also belegmäßig einzeln nachgewiesen werden, was wirklich dazukommt. Für die Investitionsrechnung kann das freilich eine mögliche Methode sein; es wäre aber sauber zu begründen.

Zitat
Aber alle Kosten haben einen Bezug zur Sache / Webshop!


Nein, Zahlungen. Das es sogar im HGB "Kosten" heißt bedeutet noch lange nicht, daß es auch Kosten sind. Besonders die Kammerprüfungen sind mit sowas ziemlich ekelig, aber das ist eigentlich auch gut so, denn die zugrundeliegenden Definitionen sind ja die Bausteine, aus denen die Sache errichtet wird. Also bitte nicht als Oberlehrer-Attitüde verstehen... ich würde aber in der Prüfung schauen, ob Du diese Begrifflichkeiten wirklich kennst.

Zitat
Ao: 43655,00 €
Nutzungsdauer: 5 Jahre
EÜ / Monat: 3640,00
Jahreszinssatz: i= 6% à r = 1,06
Monatszinssatz: r12 ~ 1,004868


OK, ich habe nicht nachgerechnet, sieht aber gut aus. Bedenke, daß m = 12 und n = 5 in der Formel der unterjährigen Verzinsung!

Zitat
Einnahmen auf 60 Monate hochzinsen
= 252931,76 €

Ausgaben auf 5 Jahre hochzinsen
= 58420,24 €


Das wäre mathematisch möglich, ist aber betriebswirtschaftlich falsch. Man zinst immer auf t = 0 ab, um unterschiedliche Projekte mit unterschiedlichem n vergleichen zu können. Nur Sparer zinsen auf, Investoren zinsen ab!

Zitat
Einnahmen - Ausgaben = Kapitalwert


Nein, Einzahlungen – Auszahlungen = Kapitalwert. Einzahlungen sind nicht dasselbe wie Einnahmen udn Auszahlungen nicht dasselbe wie Auszahlungen, http://www.bwl-bote.de/20080420.htm
Mitglied
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 7
Zitat
Das HGB kennt keine pauschalen Aufschläge bei der AK-Rechnung. Es muß also belegmäßig einzeln nachgewiesen werden, was wirklich dazukommt. Für die Investitionsrechnung kann das freilich eine mögliche Methode sein; es wäre aber sauber zu begründen.


Werde die 10 % Zuschlagserhöhrung aus der Berechnung nehmen!


Aber alle Kosten haben einen Bezug zur Sache / Webshop!

Zitat
Nein, Zahlungen. Das es sogar im HGB "Kosten" heißt bedeutet noch lange nicht, daß es auch Kosten sind. Besonders die Kammerprüfungen sind mit sowas ziemlich ekelig, aber das ist eigentlich auch gut so, denn die zugrundeliegenden Definitionen sind ja die Bausteine, aus denen die Sache errichtet wird. Also bitte nicht als Oberlehrer-Attitüde verstehen... ich würde aber in der Prüfung schauen, ob Du diese Begrifflichkeiten wirklich kennst.


hmmm verstehe das Problem und kann auch die Begrifflichkeiten unterscheiden. Werde jetzt mal im Bereich der Amortisationsrechung von "Zahlungen" sprechen.

Ao: 43655,00 €
Nutzungsdauer: 5 Jahre
EÜ / Monat: 3640,00
Jahreszinssatz: i= 6% à r = 1,06
Monatszinssatz: r12 ~ 1,004868

Zitat
OK, ich habe nicht nachgerechnet, sieht aber gut aus. Bedenke, daß m = 12 und n = 5 in der Formel der unterjährigen Verzinsung!




Ausgaben auf 5 Jahre hochzinsen
= 58420,24 €

Zitat
Das wäre mathematisch möglich, ist aber betriebswirtschaftlich falsch. Man zinst immer auf t = 0 ab, um unterschiedliche Projekte mit unterschiedlichem n vergleichen zu können. Nur Sparer zinsen auf, Investoren zinsen ab!


Aber wenn ich monatliche Einzahlungen von 3640 Euro kann ich die nicht auf 60 m abzinsen?
Im Wöhe wird darüberhinaus vom Aufzinsungsfaktor gesprochen.
Ich sehe wieder Berechnung schriftliche Formulierung sind 2 paar Stiefel ;)

Zitat
Nein, Einzahlungen – Auszahlungen = Kapitalwert. Einzahlungen sind nicht dasselbe wie Einnahmen udn Auszahlungen nicht dasselbe wie Auszahlungen


O.k verstanden! Habe es bereits in Einahlungen und Auszahlungen abgeändert ;)
Mitglied
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Ort: Erfurt
Hi,

Zitat
Aber wenn ich monatliche Einzahlungen von 3640 Euro kann ich die nicht auf 60 m abzinsen?


Warum denn das nicht? Natürlich kann man das! Einziges Problem, das aber alle dynamischen Methoden betrifft: die Ungewißheit der Zukunft.

Zitat
Im Wöhe wird darüberhinaus vom Aufzinsungsfaktor gesprochen.


Es gibt nur einen Faktor. Es gibt keine Auf- oder Abzinsung, sondern einen Faktor. Multiplikation ist Aufzinsung, Division ist Abzinsung. Bedenke aber, daß der dynamische vergleich immer bei t = 0 passieren muß; wie immer gerechnet wird, es muß also eine Abzinsugn sein. Aufzinsungen würden mathematisch funktionieren, aber nur, wenn ein anderes Projekt auch genau n = 5 hat und sonst eben nicht. Aus dem Grudne ist das aber vollkommen unüblich...
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Danke,

ja das kann ich nachvollziehen.

Deshalb hätte ich ja zuerst alle Ein- und Auszahlungen auf n0 gebracht und die Diefferenz auf n0 abgezinst.

Bin mir jetzt etwas unschlüssig wie ich die ganze Sache dann richtig formulieren oder rechnen soll hmmm
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ja, das Problem liegt klar bei der unterjährigen Verzinsung.

Wäre es möglich die monatlichen Einsparungen von 3640 Euro als
komplette Jahreseinsparung von 12 x 3640 € 43680 € pro Jahr einfach zu sehen.
Und mit diesen vorhandenen Daten eine normale Kapitalwertberechnung zu erstellen (grundlegende Formel)

Somit würde ich dem Problem mit der unterjährigen Verzinsung entgehen.

Danke im Voraus
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Hi,

das wäre technisch möglich, aber eigentlich sachlich falsch. 3.640 Euro in einem Monat sind etwas anderes als derselbe Betrag in 12 Monaten. Ich will auch meine Bonbons sofort!

Wo ist das Problem mit der unterjährigen Verzinsung?
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Beiträge: 7
da gebe ich Ihnen vollkommen Recht.
In vielen Büchern wird jedoch gerade auch bei Einsparungen empfohlen diese auf das Jahr hochzurechnen und diesen Wert einmalig wg. der Einfachheit zu verwenden.


bei der unterjährigen Verzinsung habe ich folgendes berechnet.

3640 € x (1-1,004868 hoch 60 )
---------------------------------------------
(1-1,004868)

= 252931,76 €


Die Auszahlungen belaufen sich auf 43655,00 € x 1,06 hoch 5 = 58420,24 €


Die Differenz beträgt 194511,52 € welchen ich auf t0 abzinse

Ko = 145350,32

Komme auf kein anderes Ergebnis!
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Der m-Faktor fehlt! Du brauchst 12 Berechnungen pro Jahr... in Excel kein Problem denke ich!
Mitglied
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 7
hmmm vermutlich stehe ich auf dem Schlauch ;)

ich dachte die 12 verzinsungen werden durch hoch 60 bereits inbegriff bei den Einzahlungen (5 jahre a 12 Verzinsungen = 60 )


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