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Freiberufliche Tätigkeit

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Registriert: May 2008
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Diese Frage habe ich mir seit Längerem gestellt.
Kann ich als Betriebswirt (IHK) freiberuflich arbeiten, z.B. als Unternehmensberater?
Ein von mir dazu gefundenes Urteil besagt, dass dies nur mit Hochschulabschluss als Volks- o Betriebswirt (Vgl.FG Düsseldorf 20.5.1970, VII 89/68 E, EFG 1970 S.559)
gehen soll.
Nun war ich gestern persönlich bei meinem zuständigen Finanzamt vorstellig geworden. Der für mich zuständige Sachbearbeiter war in dieser Sache überfragt und schickte mich zum Leiter seiner Abteilung, der das einkommensteuerliche Sachgebiet leitet.
Dieser sagte mir, dass der Gesetzestext nicht zwischen den verschiedenen Abschlüssen zum Betriebswirt unterscheidet.
Woran soll ich mich nun halten? Die Aussage habe ich ja nun auch nicht schriftlich bekommen, sondern mündlich.
Ist das o.g. Urteil mittlerweile überholt oder wie ist der Stand der Dinge?
Vielleicht hat ja jemand genauere Informationen oder weiss um den aktuellen Sachstand?
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Ein Urteil des BFH ist von 1991, da gab es - soweit ich weiß - den Betriebswirt IHK noch nicht. Auszug aus dem Urteil:

Zitat
Verfügt der Steuerpflichtige nicht über einen Abschluß als Absolvent einer Hochschule (Diplom), Fachhochschule (Diplom/graduierter Betriebswirt) oder Fachschule (staatlich geprüfter Betriebswirt), so muß er eine vergleichbare Tiefe und Breite seiner Vorbildung nachweisen (vgl. Senatsurteil vom 5. Oktober 1989 IV R 154/86, BFHE 158, 409, BStBl II 1990, 73, unter b). Das kann einmal dadurch geschehen, daß er im einzelnen darlegt und beweist, welche außerhalb der üblichen Studiengänge angebotenen Kurse er besucht und welche Werke er im Selbststudium durchgearbeitet hat


Es sollte kein Problem sein, den IHK-Betriebswirt als vergleichbar anerkennen zu lassen.
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Hi,

Zitat
Kann ich als Betriebswirt (IHK) freiberuflich arbeiten, z.B. als Unternehmensberater?


Meines Wissens gibt es hierfür keinerlei subjektive Zulassungsvoraussetzungen. Es gibt, um genau zu sein, gar keine. Auch die Bezeichnung "Berater" ist nicht geschützt. Ich mußte praktisch nie irgendwas nachweisen, und wenn, dann nur auf Anforderung eines Kunden (und nicht einer Behörde). Die beratende Tätigkeit ist nichtmal ein Gewerbe, sondern "nur" eine freiberufliche Tätigkeit. Du mußt Dich also nichtmal beim Gewerbeamt anmelden, höchstens beim Finanzamt wegen Einkommens- und Umsatzsteuer...

Viel wichtiger ist es, Kunden zu finden, und mit diesen eine langfristige Partnerschaft aufzubauen. Das ist mE nach der wirklich schwere Teil, denn als Berater verkaufst Du kein Produkt, sondern eine Hoffnung. Das ist schwer...

Anders wäre es freilich bei Rechts- und Steuerberatung. Hier gibt es sehr wohl Zulassungsbeschränkungen. Das geht "nur" mit einem Betriebswirte-Papier nicht.
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Beiträge: 308
Ich glaube, es geht eher um die Frage ob man Freiberufler ist oder nicht, wegen Gewerbesteuer
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Beiträge: 150
Danke an euch beide für die Beiträge.
Grundsätzlich geht es mit darum, dass ich meine bisher durchgeführten Tätigkeiten, die über das Gewerbe eines Bekannten laufen (Unternehmensgründung von englischen Ltds. mit Beantragung von personengebundenen Inhaberlizenzen) auch endlich zu meinem Vorteil abrechnen zu können. Sprich ich möchte auch einmal etwas Geld für meine Tätigkeiten erhalten.Da ich kein Gewerbe anmelden darf, kommt nur eine freiberufliche Tätigkeit in Betracht. Das von mir genannte Urteil von 1970 ist vor dem Betriebswirt (IHK) verfasst, jetzt ist die Einschätzung die, dass der IHK Betriebswirt als gleichwertig anzusehen ist. Insbesondere sollte ja der staatlich geprüfte Betriebswirt mitdem der IHK gleichwertig sein,oder?

Die steuerlichen Hintergründe sind mir egal, da ich voraussichtlich nicht mehr als 17500 € p.a. umsetzen werde, somit werde ich die Kleinunternehmerregelung für mich wählen.

Nochmals, es geht einzig und allein darum, dass ich keinen Gewerbeschein haben darf/will.

Eine anderweitige Bezeichnung z.B. Unterricht möchte ich nicht wählen, da es die eigentliche Tätigkeit verfälscht!

Auch die Kundengewinnung ist nicht das Problem, da schon Kunden vorhanden sind.

Wenn jemand noch eine Info zum Thema hat würde ich mich sehr darüber freuen...

Ich vermute aber, dass Unternehmensberatung als freiberufliche Tätigkeit mit dem Betriebswirt (IHK) durchführbar ist.
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Als in Unkenntnis dieses Urteiles würde ich zunächst keinerlei Problem erkennen; derdeutschen Juristerei kann man zwar manchen Knaller zumuten, aber hier wäre mE nach ratsam, es einfach zu machen und nicht lange zu fragen. Schließlich herrscht Berufsfreiheit (Art. 12 GG), und Du würdest dann einfach in der nächsten Steuererklärung die Freiberuflichkeit angeben, fertig. Kein Gewerbe, kein Problem... ich habe es auch so gemacht, aber das ist mittlerweile 22 Jahre her...
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Registriert: May 2008
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@Harry
§144 (1,4) GewO
Bitte beachten:
Sollte ich unerlaubt ein Gewerbe ausüben, weil eine freiberufliche Tätogkeit nicht akzeptiert wird, können bis zu 50.000€ Bußgeld verhängt werden.

Das sollte es doch wert sein, dies vorher abzuklären,oder?
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Moin, gewiß muß man das abprüfen – aber solange Du Dich im Rahmen der Definitionen der Gesetze bewegst kann da nix passieren. Einziger Haken: die Beratung in §6 Abs. 1 Satz 1 GewO ist auf Steuer- und Rechtsberatung beschränkt, während §18 Abs. 1 Satz 1 EStG die "beratenden Volks- und Betriebswirte" zusätzlich nennt. Die einkommensteuerrechtliche Definition ist also weiter als die gewerberechtliche. Diese Uneinheitlichkeit wäre soweit ich sehe die einzige "Falle"; hier empfehle ich aber (immer in Unkenntnis der persönlichen und sonstigen Details!), keine "schlafenden Hunde" zu wecken, denn auch wenn etwas in einem Gesetz steht (und nicht in einem anderen), ist es noch immer anwendbares Recht.
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Registriert: May 2008
Beiträge: 21
ich verstehe momentan nur Bahnhof.
Jemand kann oder will keinen Gewerbeschein beantragen. :shock:
Kann nicht, weil per Gericht untersagt. :?: :roll:
Will nicht weil???

Eine selbständige Tätigkeit führt man mit Gewinnabsicht, sonst ist nach 3 Jahren Ende.

Mein Steuerberater meinte man müsse einen Akademischen Grad vorweisen. Dipl. XYZ Hochschule etc.

Und ab einem gewissen Umsatz muss es egal sein ob man Gewerbesteuerbefreit ist oder ne Buchprüfung kommt oder man ne Bilanz führen muss. Man verdient ja auch genug.
Ich bin seit 11 Jahren Selbständig und hatte noch nie Probleme.
Genau weil es immer Leute gibt die Schlupflöcher suchen um jeden Cent am FiAmt vorbeizulooten sind ebensolche verstopft.

Wenn Du es genau wissen willst solltest Du nicht Schmidtchen beim FiAmt fragen, sondern einen Steueranwalt.

Immer noch mit Fragezeichen übern Kopf....

Der Septercore


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