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ernste frage zur Prüfung

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Registriert: Oct 2007
Beiträge: 77
Hallo.
Kann man gegen Prüfungsergebnisse (Betriebswirt neue VO1. Teil/ Juni 2008) Rechtsliche Mittel einleiten?
Ich will keine Advokaten beschäftigen, aber ich
möchte meine Prüfungen nochmals von einem anderen neuen Prüfer bewerten lassen. geht das, Bitte um Hilfe!!!! :evil:
Denn in der IHK Zwickau ist irgendwas unheimlich gelaufen. :twisted:
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Registriert: May 2007
Beiträge: 202
Willkommen im CLUB DER UNZUFRIEDENEN IHK PRUEFLINGE
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Registriert: Sep 2009
Beiträge: 119
Natärlich kannst du rechtliche Schritte einleiten.
Hierzu brauchst du gerade mal auf "schimmel18" Seiten gehen.

Was ist denn passiert?
Bitte gebe genauere Informationen damit wir richtige Entscheidungen treffen können.
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Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Hi,

das hier ist wieder so eine Frage, die schwer allgemein zu beantworten ist. Vielleicht hilft aber das hier: je nachdem wann die Bekanntgabe der Ergebnisse war, also der Verwaltungsakt erlassen wurde, läuft eine 30-Tage-Frist. Wenn die abgelaufen ist, ist der VA endgültig und in der Regel, außer bei bestimmten schweren (aber auch sehr seltenen) Versäumnissen, nix mehr zu machen. Das entspricht im Prinzip der Vorgehensweise bei steuerlichen Verwaltungsakten, die auch nur binnen Monatsfrist angefochten werden können.
Mitglied
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 77
Danke.
Das heist hier in südsachsen wurde die prüfung am 25.8.08 freigegeben.
ich habe Termin zur einsicht am 15.9. 08.
Also wenn mir was spanisch vorkommt kann ich bis zu 24.9.08 einspruch einlegen.
wie und wo.
Eigentlich möchte ich nur, dass ein anderer prüfungsausschuss nochmals korrigiert.
in recht sind bei uns 90 % von 20 mann/ frau durchgefallen. in Bilanz ca. 60% durchfallquote
Vielleicht kann man auch den Prüfungsausschuss anzweifeln.
wenn wir uns alle zusammentun?
ist das machbar.

mfg
es gibt immer ein erstes mal.
Mitglied
Registriert: Apr 2004
Beiträge: 7407
Ort: Erfurt
Du hättest mindestens noch Zeit, Einspruch einzulegen; ob das auch erfolgreich wäre, kann ich nicht beurteilen. Die höhe Durchfallerquote ist weder ungewöhnlich noch als solche schon ein Einspruchsgrund.
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Registriert: May 2007
Beiträge: 202
90 % ist aber schon recht heftig sage ich mal.
Mitglied
Registriert: Oct 2007
Beiträge: 77
Danke , ich weis das es nicht einfach wird.
wie gesagt ich möchte nur wissen ob eine andere Kommision meine Prüfung als 3. korektur bekommen kann.
kann ich das fordern?
Gast
Hallo und guten Morgen,

in Stuttgart ist es auch nicht berauschend gelaufen - ich habe aber weder die Zeit noch die Kraft, für einen aus meiner Sicht ohnehin aussichtslosen Streit wertvolle Energie zu verbrauchen.

Euch allen viel Erfolg und viele Grüße, Wombat


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